16170/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Finanzielle Situation der Schuldenberatungsstellen 2023

 

Schuldenberatungsstellen bieten Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, professionelle Unterstützung. Verschuldeten Personen soll von den staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen dabei geholfen werden, einen Überblick über die eigene finanzielle Situation zu bekommen. Sie zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und unterstützen bei der Erstellung eines Zahlungsplans. Die Spätfolgen der Pandemie und die Teuerung führen zu großen Anstürmen bei der Schuldnerberatung. Die Zahl der Erstberatungen im ersten Quartal 2023 ging  weit über das Niveau im abgelaufenen Jahr hinaus. Alleine in Wien kommen aktuell pro Monat 700 neue Klient:innen zur Schuldnerberatung, Tendenz steigend. Um die vielen Anfragen bearbeiten zu können, müssen die Teams der Schuldnerberatung aufgestockt werden. (Inflation steigert Andrang bei Schuldnerberatung | DiePresse.com, Anfragen: Schuldnerberatung erweiterte Team - wien.ORF.at)

Im Budgetausschuss im Herbst 2022 wurde von Bundesminister Rauch ausgeführt, dass die Schuldnerberatung rund 36.000 Personen unterstützt, für das Jahr 2023 war eine Basisfinanzierung von EUR 300.000 für die Schuldnerberatung vorgesehen. (Budgetausschuss berät Konsumentenschutzbudget 2023 | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 10.11.2022 (ots.at))

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. In welcher Höhe wurden den Schuldenberatungsstellen für das Jahr 2023 finanzielle Mittel von Seiten des BMSGPK zur Verfügung gestellt?
  2. Welchen Schuldenberatungsstellen wurden jeweils wie viele Mittel zur Verfügung gestellt?
  3. In welcher Form wurden die Mittel zur Verfügung gestellt (Zuschüsse, Förderungen, etc.)?
  4. Wofür werden die Mittel verwendet (bitte um Aufschlüsselung in Personalkosten, Kampagnen, etc.)?
  5. Wurde die geplante Basisfinanzierung in Höhe von EUR 300.000 bereits aufgebraucht?
    1. Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
  1. Haben sich Schuldenberatungsstellen (bzw die Dachorganisation der Schuldenberatungsstellen) an das BMSGPK gewendet, um die Basisfinanzierung aufzustocken?
    1. Falls ja: zu welchem Zeitpunkt?
    2. Falls ja: welche zusätzlichen finanziellen Mittel werden in welchem Zeitraum benötigt?
    3. Falls ja: für welche Zwecke werden finanzielle Mittel benötigt?