16184/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Beseitigung der Verunreinigung von oberösterreichischen Seen durch Schwemm- und Treibholz

 

Tagelanger Starkregen führt an oberösterreichisches Seen jedes Jahr zu einem wiederkehrenden Problem: Ein großer Schwemmholzteppich der beispielsweise vor Ebensee treibt. Die Gemeinde Ebensee ärgert sich, weil das Problem politisch seit Jahren verschleppt werde. Baumstämme, Äste, Schadholz, dazwischen Müll und immer wieder auch verendete Tiere. All das wird mit den Wassermassen aus den Wäldern im gesamten Salzkammergut in die Traun geschwemmt. Am Südufer des Traunsees staut es sich dann zu einem Teppich auf. Das Schwemmholz wird an Land zum Problem, weil es die Ufer verschmutzt und sich mit besserem Wetter meist auch Gestank einstellt, wodurch für Wirtschaft und Tourismus großer Schaden entsteht. Die großen Fragen lauten: Wer ist für die Entsorgung des Mülls verantwortlich? Und noch viel wichtiger: Wer zahlt dafür die Rechnung? In der Vergangenheit wurden die entstandenen Kosten – immerhin bis zu 100.000 Euro jährlich – aus dem Katastrophenschutzfonds refundiert. Das ist jetzt aber nicht mehr möglich. Durch eine Gesetzesänderung kann die Gemeinde die Kosten nicht mehr vom Katastrophenschutzfonds rückerstattet bekommen. Auch heuer dürfte die Entsorgung mehrere zehntausend Euro ausmachen. Geld, das die Gemeinde nicht hat, weshalb das Schwemmholz im See bleiben muss. Die Gemeinde ist nur verpflichtet, Müll und verendete Tiere aus dem Holzteppich zu fischen, wiederum ein Schaden für den Tourismus. (1,2)

Das Problem ist jedoch nicht neu, weshalb die Oberösterreichische Landesregierung bereits am 15.4.2021 eine Resolution verabschiedete.(3) Obwohl es bereits eine beschlossene Resolution vom oö. Landtag und positive Stellungnahmen von Seiten des Gemeindebundes, der Volksanwaltschaft und verschiedenster Bundesländer gab, wurde im Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss die Petition zur Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die Beseitigung der Verunreinigungen durch Schwemm- und Treibholz mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien am 28.9.22 zur Kenntnisnahme erledigt.(4,5)

Die Traunsee-Gemeinde Ebensee hat seit Jahren mit enormen Schwemmholzmengen, die von der Traun in den Traunsee transportiert werden, zu kämpfen. Vor allem (aber nicht nur) nach Starkregenereignissen werden Unmengen von Schwemmholz vermischt mit Plastikmüll und Tierkadavern angeschwemmt, wodurch sich an der Traunmündung, in der sogenannten „Ebenseer Bucht“, ein Schwemmholzteppich größer als ein Fußballfeld bildet. In den letzten Jahren wurde das Schwemmholz in der Salinengemeinde mit Hilfe eines schwimmenden Kranes entsorgt. Die Kosten beliefen sich auf über 150.000 Euro und wurden früher durch den Katastrophenschutz gedeckt. Aufgrund der Bestimmung des § 74 Abs. 4 AWG 2002 liegt die subsidiäre Zuständigkeit nun bei der Gemeinde, Abfälle auf ihre Kosten entsorgen zu lassen. Diese Verpflichtung trifft die Gemeinde jedoch nur hinsichtlich Siedlungsabfälle, worunter das Schwemmholz nach derzeitiger Rechtslage nicht fällt. Ebenso wenig sind derzeit die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Bundesforste, aus deren Beständen das Treibholz zum Teil stammt, zuständig. Um dieses Problem auch im Sinne des Tourismus einer positiven Lösung zuzuführen, hielten die Abgeordneten des Landes Oberösterreich in der Resolution bereits im April 2021 eine bundesgesetzliche Änderung für notwendig. Die Kosten für die Bergung und Entsorgung von Schwemm- und Treibholz könnten ab einer gewissen ins Gewicht fallenden Menge aus dem Katastrophenfondsgesetz für erstattungsfähig erklärt werden, war die Idee dahinter.

Bis heute ist jedoch nichts passiert. Noch immer bleiben die Gemeinden, nicht nur in Oberösterreich, sondern beispielsweise auch in Vorarlberg (7,8) auf den Kosten für die Entsorgung sitzen. Da dies die Gemeinden finanziell an ihre Grenzen bringt, bleibt das Holz häufig in den Seen. Der Schaden für Menschen (erhöhte Unfallgefahr), Umwelt, Tiere (durch Verletzungen) und Tourismus (Gestank, Optik, Badeverbote) ist nicht von der Hand zu weisen.

 

(1)https://ooe.orf.at/stories/3219066/

(2)https://www.krone.at/3079577

(3)https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/InternetLtgBeilagenAnzeige.jsp?jahr=2021&nummer=1604&gp=XXVIII

(4) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1692/fname_1472919.pdf

(5)https://www.meinbezirk.at/salzkammergut/c-lokales/ebensee-wird-mit-schwemmholz-problem-allein-gelassen_a5639143

(6)https://www.tips.at/nachrichten/gmunden/land-leute/589498-schwemmholzproblematik-im-traunsee-von-regierungsparteien-vertagt

(7)https://tvthek.orf.at/profile/Vorarlberg-heute/70024/Vorarlberg-heute/14191833/Schwemmholz-Teppich-im-Bodensee/15458321

(8)https://www.vol.at/so-viel-wie-seit-jahren-nicht-bodenseeufer-lockt-treibholz-jaeger-an/8264428

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist dem Ministerium das Problem der Verunreinigung der Seen durch Schwemm- und Treibholz sowohl für Gemeinden, als auch für den Tourismus, bewusst und gibt es Daten und Erhebungen dazu?
    1. wenn ja, bitte um Übermittlung der Daten
    2. wenn nein, warum nicht?
  1. Arbeitet das Ministerium mit anderen Ministerien an einer Problemlösung?
    1. wenn ja, mit welchen und in welcher Form?
    2. wenn nein, warum nicht?
  1. Hat das Ministerium bisher andere Schritte gesetzt um die betroffenen Gemeinden und Länder bei der Bewältigung des Problems der Verunreinigung der Seen durch Schwemm- und Treibholz zu unterstützen?
    1. wenn ja, welche Schritte wurden gesetzt und waren diese erfolgreich und falls sie nicht erfolgreich waren, wurde evaluiert?
    2. wenn nein, warum nicht?
  1. Plant das Ministerium die Erstattungsfähigkeit aus dem Katastrophenfonds für Kosten die für die Entsorgung und Bergung von Schwemm- und Treibholz entstanden sind?
    1. wenn ja ab welcher Menge Treib- und Schwemmholz?
    2. wenn ja, ab wann?
    3. wenn ja, wie wird das Prozedere sein?
    4. wenn nein, warum nicht?
  1. Plant das Ministerium andere finanzielle Unterstützungen für betroffene Gemeinden?
    1. wenn ja, in welcher Form und ab wann?
    2. wenn nein, warum nicht?