16193/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den Einsatz von privaten
Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des
Bundesministeriums
Private Sicherheitsfirmen wurden in den vergangenen Jahren zu einem fixen Bestandteil
im Bereich des Personen- und Objektschutzes, bei der Begleitung und Bewachung
von Geldtransporten, beim Schutz von Geschäften, der Überwachung
diverser Events und in vielen weiteren Feldern darüber hinaus. Sie
kontrollieren Personen und Gepäck auf Flughäfen, den Eingangsbereich öffentlicher
Gebäude, werden in Schubhaftzentren tätig und patrouillieren im
öffentlichen Personenverkehr.
Kurzum, die privaten Sicherheitsdienstleister werden überall dort eingesetzt, wo ein gesteigerter Bedarf an Sicherheit besteht, zugleich aber nicht die Exekutive tätig werden kann. Insbesondere durch die sensiblen Tätigkeiten, die durch die Mitarbeiter:innen von privaten Sicherheitsdienstleistern teilweise erbracht werden, muss besonders genau darauf geachtet werden, inwieweit diese beschäftigt sind, welche Ausbildung sie absolviert haben und welche Voraussetzungen sie mitbringen müssen, um diesen nachgehen zu können. Einheitliche Standards sind aktuell nicht gegeben, die Mitarbeiter:innen arbeiten unter teils prekären Verhältnissen und in gefährlichen Situationen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Werden im Bundesministerium für Finanzen Tätigkeiten an private Sicherheitsdienstleister vergeben?
a. Wenn ja: Welche Firmen sind das?
b. Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter:innen und in welchem Ausmaß werden im Einflussbereich Ihres Haus eingesetzt?
c. Wenn ja: Welche Tätigkeiten verrichten die Mitarbeiter:innen an den jeweiligen Standorten?
2. Wie hoch sind die Summen, die
in den letzten fünf Jahren also seit 2018, durch Ihr Haus an private
Sicherheitsdienstleister:innen beauftragt und bezahlt wurden? Bitte um
Auflistung nach Dienstleistungsfirmen.
3. Wie lauten die
Ausschreibungskriterien für die Vergabe dieser Aufträge?
4. Gibt es in Ihrem Ministerium Richtlinien, für welche Tätigkeiten private Sicherheitsdienstleister eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden dürfen?
a. Falls ja: Welche sind das?
b. Falls nein: Wieso nicht und werden Sie dafür sorgen, dass es zukünftig derartige Richtlinien gibt?
5. Gibt es Richtlinien (z.B. bei Bezahlung, Arbeitsverhältnissen, etc.) für die Unternehmen, die sie erfüllen müssen, um von Ihrem Bundesministerium beauftragt und eingesetzt werden zu können?
a. Wenn ja: Welche sind das?
b. Wenn nein: Wieso nicht?
6. Welche Befugnisse besitzen
Mitarbeiter:innen privater Sicherheitsdienstleister im Rahmen der
Tätigkeiten, die sie für Ihr Haus verrichten?
7. Welchen Sicherheitsüberprüfungen werden die privaten Sicherheitsdienstleister unterzogen?
a) Werden die privaten Sicherheitsdienstleister
einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
Wenn ja, durch wen?
b) Handelt es sich um eine gewerbliche Sicherheitsüberprüfung?
8. Was sind die Kriterien einer gewerblichen Sicherheitsüberprüfung und wer legt diese fest?