162/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.11.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Reaktion der WKV auf die Berichterstattung über KMU Digital
Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung
(4108/AB) zu der schriftlichen Anfrage (4120/J), berichteten diverse Medien
(darun-
ter: http://www.wirtschaftspresseagentur.com/page.cfm?vpath=index -
abgerufen am 12.11.2019) darüber, dass Vorarlbergs Klein- und
Mittelbetriebe österreichweit sowohl 2018 als auch 2019 in fast
sämtlichen Bereichen mit weitem Abstand den letzten Platz belegen, wenn
es um das Abrufen von Förderungen für Beratungen und
Potentialanalysen rund um die Digitalisierung geht.
Nachdem über dieses fehlende Interesse von Vorarlberger Firmen an Fördergeldern der Initiative „KMU Digital“ berichtet wurde, hatte sich diesbezüglich die Wirtschaftskammer Vorarlberg zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Anfragebeantwortung des Ministeriums nur die Potentialanalyse und den Digital-Beratungsbonus umfasst, nicht aber Förderungen wie den Qualifizierungsbonus, die Beraterschulung und die Beraterzertifizierung.
WKV-Pressesprecher Herbert Motter
äußerte sich dazu in der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung"
folgendermaßen: "Bei den in der Anfragebeantwortung des Ministeriums
angeführten Zahlen ist es durch die Unterbrechung der
Förderinitiative zu Verschiebungen bei den Fallzahlen gekommen sei. Die
genannten Zahlen für 2019 entsprechen teilweise noch Anträgen von
2018, die sich auf der Warteliste befanden. Zudem seien die
Auswertungen in der Anfragebeantwortung nicht ganz vollständig, da die
Aktion bereits 2017 angelaufen ist"
(https://www.neue.at/lokal/2019/11/06/vorarlberger-setzen-auf-andere-foerderungen.neue
- abgerufen am 12.11.2019).
Das ist insofern verwunderlich, da das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort feststellte, dass die Daten von der mit der Durchführung der Initiative beauftragten Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellt wurden.
Im Klartext heißt das: Das BMDW übermittelt Daten an das Parlament, die von der WKO stammen. Die WKV behauptet anschließend, dass die von der WKO stammenden Daten nicht vollständig seien. Darüber hinaus nahm der zwangsfinanzierte ORF, nachdem zunächst auf vorarlberg.orf.at darüber berichtet wurde, den Beitrag auf Intervention der ihrerseits zwangsfinanzierten WKV, wieder offline.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie kann das Ministerium seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen, wenn es sich auf die Daten aus der WKO nicht verlassen kann?
2. Welche Schritte setzt die Ministerin, um zukünftig zu verhindern, dass „nicht ganz vollständige“ Daten von der WKO an das Parlament übermittelt werden?
3. Wie stellen Sie sicher, dass die Zahlen, die vom BMDW in Form einer Anfragebeantwortung hinausgegeben werden, nicht von einer Teilorganisation des Datenlieferanten öffentlich desavouiert werden?
4. Wie geht der Prozess des Datenaustausches zwischen der Bundeskammer, den Landeskammern bzw. den einzelnen Fachorganisationen genau vonstatten?
a. Ortet die WKO Optimierungspotenzial in diesem Prozess?
5. Welche Maßnahmen wird die Wirtschaftskammerorganisation ergreifen, um sich zukünftig intern in Sachen Datenaustausch besser abzustimmen?