1620/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend COVID-19 und Sonderbetreuungszeit
Im Zuge der COVID-19-Krise wurde durch den § 18b Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu 3 Wochen unter Fortzahlung des Entgelts gewähren können. Mit der Abwicklung wurde die Buchhaltungsagentur des Bundes betraut.
Mit dieser Maßnahme soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht für die Aufrechterhaltung des jeweiligen Betriebes erforderlich sind, die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr bzw. von Menschen mit Behinderung (ohne Altersgrenze) durch die Eltern, von pflegebedürftigen Personen bei Ausfall der Betreuungskraft bzw. bei Ausfall der persönlichen Assistenz durch die Angehörigen ermöglicht werden.
Die Entscheidung über die Gewährung der Sonderbetreuungszeit liegt beim Arbeitgeber. Die Arbeitgeber haben den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern das bisher geleistete Entgelt unverändert fortzuzahlen. Während der Sonder-betreuungszeit darf keine Arbeitsleistung erbracht werden. Freie Dienstnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete sowie Landes- und Gemeindebedienstete sind von der Sonderbetreuungszeit nicht erfasst.
Die Sonderbetreuungszeit kann für 3 Wochen am „Stück“, wochen-, tage-, oder halbtageweise vom Arbeitgeber gewährt werden.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben bislang die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen (insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer bzw. auf Männer und Frauen)?
2. Wie viele Kinder unter 14 konnten damit von ihren Eltern betreut werden?
3. Wie viele Menschen mit Behinderung konnten damit durch ihre Eltern betreut werden?
4. Wie viele pflegebedürftige Personen konnten damit von ihren Angehörigen betreut werden?
5. Wie viele Personen haben die Sonderbetreuungszeit jeweils für 3 Wochen am „Stück“, wochen-, tage- bzw. halbtageweise in Anspruch genommen?
6. Wie viele Personen haben die Sonderbetreuungszeit für die maximal mögliche Zeit in Anspruch genommen?
7. Wie lange haben die übrigen Personen die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen?
8. Wie viele Unternehmen haben für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Antrag auf Förderungen aufgrund Sonderbetreuungszeit gestellt (aufgeschlüsselt nach Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter), Kleinunternehmen (bis 49 Mitarbeiter), mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter) und Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter)?
9. Wie viele dieser Förderansuchen wurden bewilligt?
10. Wie viele Förderansuchen wurden jeweils aus welchen Gründen abgelehnt?
11. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durften aufgrund der Ablehnung von Förderansuchen keine Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen?
12. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durften aufgrund der Ablehnung von Förderansuchen nur eine verkürzte Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen?
13. Wie hoch sind bislang die Kosten für den Bund für die Förderung von Sonderbetreuungszeit?
14. Wie hoch sind im Schnitt die Kosten pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer für den Bund, die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen?
15. Warum sind Freie Dienstnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete sowie Landes- und Gemeindebedienstete von der Sonderbetreuungszeit nicht erfasst?
16. Wie viele Freie Dienstnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete sowie Landes- und Gemeindebedienstete, die von der Sonderbetreuungszeit nicht erfasst sind, haben Kinder unter 14 Jahren und wie wurde deren Betreuung seit Beginn der COVID-19-Krise sichergestellt?
17. Wie viele Freie Dienstnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete sowie Landes- und Gemeindebedienstete, die von der Sonderbetreuungszeit nicht erfasst sind, sind Eltern von Menschen mit Behinderung und wie wurde deren Betreuung seit Beginn der COVID-19-Krise sichergestellt?
18. Wie viele Freie Dienstnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete sowie Landes- und Gemeindebedienstete, die von der Sonderbetreuungszeit nicht erfasst sind, sind Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und wie wurde deren Betreuung seit Beginn der COVID-19-Krise sichergestellt?
19. In welcher Höhe stehen derzeit Mittel für Förderungen von Sonderbetreuungszeiten zur Verfügung?
20. Sind die derzeitigen Regelungen bzgl. Sonderbetreuungszeiten aus Ihrer Sicht ausreichend?