16204/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Finanzausgleichverhandlungen: Behindertenrat fordert Einrichtung eines Inklusionsfonds
Am 18.9.2023 hat der Behindertenrat folgende Aussendung veröffentlicht:[1]
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht an Finanzierung scheitern
Wien (OTS) - Am 11. September 2023 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Handlungsempfehlungen. Darin hielt dieser fest, welche Schritte Österreich (Bund und Bundesländer) setzen muss, um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich umzusetzen. An mehreren Stellen – etwa bei der De-Institutionalisierung – wird Österreich aufgefordert, Pläne zu erstellen und die entsprechende Finanzierung für deren Umsetzung sicherzustellen.
Auch der ehemalige Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer hatte in einer Pressekonferenz im Jahr 2022 die Einrichtung eines Inklusionsfonds gefordert, um etwa Persönliche Assistenz flächendeckend zu ermöglichen.
Im Rahmen der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen erneuert der Österreichische Behindertenrat die Forderung an den Bund und die Bundesländer, einen mit 500 Mio. Euro jährlich dotierten Inklusionsfonds einzurichten. Als Vorbild hierfür kann der Pflegefonds dienen. Ein im Regierungsprogramm erwähnter Inklusionsfonds zur bedarfsgerechten Finanzierung zur Umsetzung der UN-BRK fehlt nach wie vor.
"Um die UN-Behindertenrechtskonvention 15 Jahre nach ihrer Unterzeichnung endlich umzusetzen, müssen sich Bund und Bundesländer bei den Finanzausgleichverhandlungen auf einen Inklusionsfonds einigen, andernfalls die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abermals an der Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen scheitern wird,“ hält Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, fest. „Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen endlich umgesetzt werden. Ohne entsprechende Finanzierung wird sich dieses Ziel nicht umsetzen lassen", so Widl abschließend.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Haben Sie bereits Überlegungen hinsichtlich eines Inklusionsfonds angestellt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum war ein Inklusionsfonds bisher kein Thema für Sie?
2. Ist der Behindertenrat mit dieser Idee bereits an Sie herangetreten?
a. Wenn ja, was haben Sie dem Behindertenrat geantwortet?
3. Ist es jetzt beabsichtigt, einen Inklusionsfonds ähnlich dem Pflegefonds einzurichten?
a. Wenn ja, was sind die genauen Details hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung, der Budgetierung sowie der Gewährungs- und Vergaberichtlinien?
b. Wenn ja, für welche konkreten Projekte oder Förderungen ist dieser Fonds vorgesehen?
c. Wenn ja, sind 500 Millionen Euro p.a. für diesen Fonds realistisch?
4. Gibt es einen höheren oder niedrigeren Betrag und wenn ja, in welcher Höhe?
5. Wird dieser Betrag noch erhöht bzw. wird dieser in den nächsten Jahren anwachsen?
a. Wenn ja, auf welche Höhe?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Werden Sie die Finanzausgleichsverhandlungen dazu nutzen, um Geld für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, in welcher Höhe?
c. Wenn ja, für welche konkreten Projekte oder Förderungen?
d. Wenn ja, werden hierbei Leistungen für Persönliche Assistenz (in Schule und Beruf) berücksichtigt?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230918_OTS0006/finanzausgleichverhandlungen-behindertenrat-fordert-einrichtung-eines-inklusionsfonds