16206/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Offene Fragen zum Teichtmeister-Prozess

 

 

Die Verurteilung des ehemaligen Burgtheater-Schauspielers Florian Teichtmeister wegen Sammelns, Konsums und Bearbeitung pädophiler Dateien hat in der Bevölkerung wie auch bei Rechtsgelehrten beidermaßen für große Irritation und Entrüstung gesorgt. Das Gerichtsverfahren war von heftigen Demonstrationen begleitet worden, welche Richter Apostol als Milderungsgrund angab und ein entsprechend nachsichtiges Urteil sprach.

 

Die Öffentlichkeit fragt sich zurecht, wie es sein kann, dass ein pädophiler Täter keinen einzigen Tag hinter Gitter muss. Dieser äußerst brisante Gerichtsfall wirft dazu weitere Fragen hinsichtlich der Beweissicherung, zu möglichen Hintermännern sowie über die Umstände der Milderungsgründe auf. Am 14.9.2023 hat „vienna online“ dazu folgendes berichtet:

 

Teichtmeister-Urteil: FPÖ fordert höhere Strafen

 

Am Donnerstag hat die FPÖ aus, Anlass des von ihr als zu mild empfundenen Urteils gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, ein "Kinderschutzpaket" vorgelegt.

 

Diese sieht eine Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen bei Kindesmissbrauch vor. Auch fordert die FPÖ ein lebenslanges automatisches Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter, damit diese nicht mehr mit schutzbedürftigen Personen zusammenkommen.

 

FPÖ fordert höhere Strafen nach Teichtmeister-Urteil

Es gehe nicht darum, "dass man Menschen lebenslang ächtet, sondern um dem Schutz von Kindern", betonte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Verurteilte Täter dürften beruflich oder in der Freizeit nicht mehr mit Kindern und Schutzbedürftigen zusammenarbeiten bzw. tätig sein, das solle auch Freizeitaktivitäten wie etwa Jugendlager, Pfadfinder oder Sportvereine betreffen, so Stefan.

 

FPÖ fordert, dass Verurteilungen lebenslang im Strafregister stehen

Um dies umzusetzen, fordert die FPÖ, dass derartige Verurteilungen lebenslang im Strafregister stehen bleiben. Auch soll das eigene Strafregister grundsätzlich leichter und kostenlos abrufbar sein - aber nicht öffentlich einsehbar. "Wir wollen keinen Pranger (...), dass jeder im Internet nachschauen kann", betonte Stefan.

 

Straferhöhung gefordert

Gefordert wird auch eine Straferhöhung. Die Mindeststrafen sollten bei fünf Jahren Haft liegen, die Höchststrafen bei 15 Jahren oder auch lebenslänglich, "wenn das beim Opfer zu einer schweren Schädigung oder möglicherweise sogar zum Tod direkt oder indirekt führt". Es gehe darum, klarzumachen, "dass es um wirkliche Kapitalverbrechen geht". Zum Hinweis von Experten sowie von Teichtmeister-Antwalt Rudolf Mayer, wonach höhere Strafen nichts bringen würden, sagte Stefan, es sei immer schwer einzuschätzen, ob das wirklich so ist. Außerdem gehe es ja auch darum, der Gesellschaft ein Gefühl dafür zu geben, wie schwer eine Tat wiegt. "Wir haben da eine Schieflage zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben".

 

FPÖ will strengere staatliche Förderrichtlinien

Darüber hinaus wünscht die FPÖ u.a. strengere staatliche Förderrichtlinien: Sollte etwa eine Einrichtung zur Kinderbetreuung gegen Richtlinien verstoßen und einschlägig vorbestrafte Personen beschäftigen, so sollten die Förderungen eingestellt werden, so Stefan. Auch sieht das FPÖ-Paket eine staatliche Kostenübernahme für Therapien vor (wobei sich der Staat am Täter regressieren können soll). Bei der psychologischen Verfahrenshilfe während des Verfahrens für die Opfer sollte ein "Kostenersatz" kommen, damit sich die Betroffenen die Therapeuten selbst aussuchen können.

 

FPÖ schlägt vor die Volksanwaltschaft auszubauen

Darüber hinaus schlägt die FPÖ vor, die Volksanwaltschaft als "zentrale Anlaufstelle" für den Kinderschutz auszubauen. Es sollte etwa spezielle Verfahrenshilfe für Opfer geboten und eine Meldestelle für Verdachtsfälle eingerichtet werden. Auch sollten mehr Mittel für den Kampf gegen Kindesmissbrauch im Bereich der Cyber-Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung gestellt werden, so Stefan und Fürst. Ebenso auf der blauen Wunschliste steht ein "Hürdenabbau zum Zugang zu Triebhemmern" sowie ein "Verbot von Kindersexpuppen".

 

Das von der Bundesregierung angekündigte Paket zur Verschärfung in diesem Bereich werde man sich "anschauen", so Stefan. "Ich glaube, dass da schon richtige Ansätze dabei sind." Er sei zwar überzeugt, dass es nicht so weit gehen wird, "wie es uns lieb wäre", könne sich aber vorstellen, "dass wir da mitgehen, als Teilschritt".[1]

 

 

Zudem berichtete „Puls 24“ am 5.9.2023 folgende Details:

 

Detailreiche Gewaltfantasien

Die Staatsanwaltschaft warf dem Ex-Burgschauspieler ursprünglich vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern abgespeichert zu haben.

 

Richter Apostol ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt. Auch deshalb kam es beim Prozess zu einer Verzögerung.

 

Beim Prozess wurden die Transkripte von Texten, die Teichtmeister zu den Bildern schrieb, verlesen. Es handelte sich um detailreiche Gewaltfantasien gegenüber Kindern. Außerdem soll Teichtmeister in seinen Notizen auch eine Einkaufsliste für Kostüme und Peitschen für Kindern verfasst haben.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele der 34.696 Dateien, die Florian Teichtmeister verändert hatte, wurden durch die Beamten gesichtet?

2.    Wie viele Dateien, die auf den 22 Datenträgern gespeichert sind, wurden (noch) nicht ausgewertet?

3.    Warum wurden vor dem Gerichtsprozess nicht alle Daten gesichtet?

4.    Welche Konsequenzen würden Florian Teichtmeister drohen, wenn weitere strafrechtlich relevante Inhalte auf den Datenträgern erfasst werden?

5.    Wurden die Dateien heruntergeladen oder bekam Florian Teichtmeister diese geschickt?

6.    Konnte festgestellt werden, woher diese Dateien bezogen wurden?

a.    Wenn ja, woher stammen diese?

b.    Wenn nein, wurden weitere Versuche unternommen, die Herkunft dieser Dateien zu klären?

7.    Gibt es Verdächtige, die Florian Teichtmeister diese Dateien bereitgestellt haben, und gibt es Spuren auf ein oder mehrere (online oder physische) Netzwerke, wo Dateien mit entsprechenden Inhalten ausgetauscht werden?

a.    Wenn ja, sind diese Netzwerke den Ermittlern namentlich bekannt geworden?

8.    Wo, wie und wodurch operieren diese (online oder physischen) Netzwerke im Einzelnen?

9.    Wie groß sind diese Netzwerke und gibt es Schätzungen zur Anzahl der beteiligten Personen?

10. Welche Informationen liegen zu diesen Personen vor?

11. Sind diese Personen amtsbekannt?

12. Welche Ermittlungs- und Verfahrensschritte werden gegen diese nun unternommen?

13. Gibt es Anstrengungen, diese Netzwerke international zu verfolgen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Gab es diesbezüglich über Mitwisser Anzeigen oder Hinweise?

a.    Wenn ja, von wem?

15. Gab es Mitwisser vom Besitz der über 70.000 Darstellungen von Kindesmissbrauch?

a.    Wenn ja, wurden und werdend diese ausgeforscht?

16. Kann ausgeschlossen werden, dass andere Prominente ebenfalls in die Affäre verstrickt sind?

a.    Wenn ja, wer und in welchen gesellschaftlichen Kreisen bewegen sich diese?

b.    Wenn nein, gegen wie viele Personen wird weiter ermittelt?

17. Was waren die konkreten Milderungsgründe?

18. Inwiefern wurde das Urteil von den Demonstrationen „Ruf der Straße“ beeinflusst?

19. Ist es ein Verfahrensgrundsatz, dass eine Demonstration sich strafmildernd auswirken kann?

a.    Wenn ja, wo kann man das nachlesen?

b.    Wenn nein, warum wurde dann so begründet und entschieden?

20.  Gilt dieser Grundsatz immer und für jeden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

21. Welche weiteren Prozesse sind dem Fall Teichtmeister anhängig?

22. Ist mit Verurteilungen weiterer Beteiligter zu rechnen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

 



[1] https://www.vienna.at/teichtmeister-urteil-fpoe-fordert-hoehere-strafen/8294824

[2] https://www.puls24.at/news/chronik/bedingte-strafe-fuer-florian-teichtmeister-wir-folgen-nicht-dem-ruf-der-strasse/306986