16216/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage zu 14990/AB vom 04.09.2023 zu 15581/J: Verbrennung von Covid-19-Masken in Österreich

 

 

Folgende Informationen wurden unter anderem in der 14990/AB vom 04.09.2023 zu 15581/J: Verbrennung von Covid-19-Masken in Österreich an das Parlament und die Öffentlichkeit weitergegeben:

 

Der aktuelle Lagerstand an Masken im Bundeslager gemäß Bundeskrisenlagergesetz beträgt

·         Atemschutzmaske FFP2 6.068.515

·         Atemschutzmaske FFP3 847.080

·         Mundschutzmaske gemäß Norm EN 14683 21.958.175

·         MNS-Maske 1.290.465

(Stand 21.07.2023, Quelle: BMLV):

·         Ergänzend dazu befinden sich in den Lagern meines Ressorts insgesamt ca. 305.000 Stück FFP2-Masken.

·         Die Anzahl an Masken, die in anderen Ressorts, den Bundesländern oder den Gemeinden gelagert werden, ist meinem Ressort nicht bekannt.

·         Um sicherzustellen, dass die gemäß Bundeskrisenlagergesetz gelagerten Güter rechtzeitig eingesetzt werden können, wurden vereinfachte Weitergabe- und Spendenmöglichkeiten geschaffen. Wie fast alle medizinischen Produkte besitzen auch Atemschutzmasken, die im Rahmen der Pandemiebewältigung angeschafft wurden, ein Ablaufdatum.

·         Meinem Ressort ist die bestmögliche Nutzung des Bundeskrisenlagers ein wichtiges Anliegen. Es prüft daher laufend die Möglichkeit einer längeren Verwendung von abgelaufenen Gütern in Abstimmung mit dem BMLV und anderen zuständigen Ministerien. Ist eine längere Verwendung nicht möglich, so werden durch das BMLV im Einvernehmen mit meinem Ressort die betroffenen abgelaufenen Güter dem Verwertungsvorgang zugeführt.

·         Bei Bedarf können jene Masken, welche sich in den Lagern meines Ressorts befinden, dem nationalen Bundeskrisenlager zur Verfügung gestellt werden.

·         Gemäß § 1 des COVID-19-Lagergesetzes oblag die Lagerung und

Bewirtschaftung des beschafften Notvorrats an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen und krisenrelevanten Gütern für den Gesundheitsbereich der Bundesministerin für Landesverteidigung.

·         Weiters waren gemäß § 2 des COVID-19-Lagergesetzes die anfallenden Kosten über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu bedecken.

·         Folglich liegen meinem Ressort keine Informationen zu den angefallenen Kosten betreffend COVID-19-Lager vor.       

·         Hinsichtlich jener Masken, welche sich in den Lagern meines Ressorts befinden sind bisher keine Lagerkosten angefallen.

·         2023 sind aufgrund des Verfalldatums von MNS-Masken, welche damals im Besitz meines Ressorts waren, ca. € 1.500 an Verwertungskosten angefallen.

·         Die Abfallverbrennungsverordnung (AVV), BGBl. Nr. II 389/2002 idgF, regelt in Österreich umfassend die Verbrennung von Abfällen (und damit auch von allenfalls zu entsorgenden COVID-19-Masken). Die AVV enthält detaillierte Vorgaben insbesondere zu den einzuhaltenden Betriebsbedingungen (v.a. erforderliche Mindesttemperaturen für die Verbrennung), den Grenzwerten für Emissionen in die Luft, der Überwachung der Anlagen und der Information der Öffentlichkeit. Dadurch kann ein sicherer Betrieb von Abfallverbrennungs anlagen unter der Zielsetzung eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes gewährleistet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie kommuniziert die Bundesregierung die Entscheidung zur Verbrennung von FFP2-Masken, FFP3-Masken, Mundschutzmasken gemäß Norm 14683 bzw. MNS-Masken an die Öffentlichkeit, und wie wird das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen geschärft?

2.    Kam es bereits zur Verbrennung von FFP2-Masken, FFP3-Masken, Mundschutzmasken gemäß Norm 14683 bzw. MNS-Masken und wenn ja wann?

3.    Kam es bereits zur Verbrennung bzw. sonstigen Vernichtung von Medizinprodukten oder Arzneimitteln aus den Beständen des BMLV bzw. des BMSGPK?

4.    Welche umweltfreundlichen Alternativen zur Verbrennung von FFP2-Masken, FFP3-Masken, Mundschutzmasken gemäß Norm 14683 bzw. MNS-Masken wurden in Betracht gezogen, und warum wurden sie nicht angewendet?

5.    Wie wurde die Lagerkapazität für die FFP2-Masken, FFP3-Masken, Mundschutzmasken gemäß Norm 14683 bzw. MNS-Masken berechnet, und sind die Lagerbedingungen den Anforderungen entsprechend?

6.    Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Masken während der Lagerung nicht beschädigt oder verschmutzt werden?

7.    Gibt es Pläne für die Verwendung oder den Verkauf der gelagerten FFP2-Masken, FFP3-Masken, Mundschutzmasken gemäß Norm 14683 bzw. MNS-Masken, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden?

8.    Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Masken nicht unnötig lange gelagert werden?

9.    Wie kommuniziert die Bundesregierung die Lagerung von FFP2-Masken FFP3-Masken, Mundschutzmasken gemäß Norm 14683 bzw. MNS-Masken, an die Öffentlichkeit, und wie wird Transparenz über diesen Prozess gewährleistet?

10. Gibt es einen Mechanismus zur Überprüfung und Berichtspflicht an das Parlament (Nationalrat, Bundesrat) bzw. die Öffentlichkeit über die Lagerung und Verteilung der Masken?