16218/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage zu 14966/AB vom 04.09.2023 zu 15554/J: Lebensmittel-Vergleichsportale sind der Regierung weit voraus

 

 

Folgende Informationen wurden unter anderem in der 14966/AB vom 04.09.2023 zu 15554/J: „Lebensmittel-Vergleichsportale sind der Regierung weit voraus“ weitergegeben:

 

Fragen 1 bis 9:

• Sind Sie als Konsumentenschutzminister in die im Mai 2023 vom ÖVP-Arbeits- und

Wirtschaftsminister angekündigte Projektierung und Umsetzung einer

„Preisdatenbank" eingebunden?

a. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

• In welchen Zeitreihen/Zeitabständen sollen in dieser „Preisdatenbank" Waren und

Dienstleistungen erfasst, verglichen und die Ergebnisse dann ausgewertet werden?

• Wo und in welcher Art und Weise sollen die Ergebnisse dieser „Preisdatenbank"

veröffentlicht werden?

• Welche Rolle ist bei dieser „Preisdatenbank" aus Sicht des BMSGPK dem

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zugeordnet?

• Soll und wird das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen aus Sicht des

BMSGPK auf Grundlage der Ergebnisse dieser „Preisdatenbank" behördlich und

informationspolitisch gegen „Preissünder" im Handels- und Dienstleistungssektor

vorgehen?

• Welche Rolle ist bei dieser „Preisdatenbank" aus Sicht des BMSGPK der

Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zugeordnet?

• Soll und wird die Bundeswettbewerbsbehörde aus Sicht des BMSGPK auf Grundlage der Ergebnisse dieser „Preisdatenbank" behördlich und informationspolitisch gegen „Preissünder" im Handels- und Dienstleistungssektor vorgehen?

• Welche Rolle ist bei dieser „Preisdatenbank" aus Sicht des BMSGPK dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zugeordnet?

• Soll und wird der Verein für Konsumenteninformation (VKI) aus Sicht des BMSGPK

auf Grundlage der Ergebnisse dieser „Preisdatenbank" behördlich und

informationspolitisch gegen „Preissünder" im Handels- und Dienstleistungssektor

vorgehen?

 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ist in die aktuellen Gespräche des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft mit Wettbewerbsökonom:innen sowie der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend die genannte Preistransparenzdatenbank nicht eingebunden.

 

Fragen 10 und 11:

• Wie bewerten Sie als Konsumentenschutzminister die bereits bisher bestehenden

„Preisvergleichsplattformen" und ihre Ergebnisse und Auswertungen als

Unterstützung für die Konsumenten?

• Greift insbesondere das BMSGPK preispolitisch auf diese

„Preisvergleichsplattformen" zurück und wenn ja, in welcher Art und Weise und mit

welchen Ergebnissen?

 

Preisvergleichsplattformen bieten für Konsument:innen die Möglichkeit, den tatsächlichen Wertgehalt eines Angebots durch einen einfachen Vergleich überprüfen zu können. Hierdurch wird es Verbraucher:innen ermöglicht, informierte Entscheidungen zu treffen. Im Energiebereich bestehen gute Erfahrungen mit dem Tarifkalkulator der E-Control und bei Treibstoffpreisen dem Spritpreisrechner. Auch etwa bei Telekom-, Banken- und Versicherungen können Tarife und Verträge durch Vergleichsportale beispielsweise der Arbeiterkammer, www.durchblicker.at oder www.tarife.at effektiv miteinander verglichen werden. Der durch Vergleichsportale ermöglichte Preisüberblick wird im BMSGPK anlassbezogen verwendet.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Aus welchen Gründen ist das BMSGPK, das für Konsumentenschutz nach dem aktuell geltenden Bundesministeriengesetz zuständig ist, in die aktuellen Gespräche des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) mit Wettbewerbsökonomen sowie der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend die genannte Preistransparenzdatenbank nicht eingebunden?

2.    Wie begründet diese Nichteinbindung des BMSGPK das BMAW bzw. ÖVP-Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Martin Kocher Ihnen als dem zuständigen Konsumentenschutzminister gegenüber?

3.    Haben Sie sich als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. hat sich das BMSGPK zu irgendeinem Zeitpunkt in diese aktuellen Gespräche des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) mit Wettbewerbsökonomen sowie der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend die genannte Preistransparenzdatenbank „hineinreklamiert“?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie verwendet das BMSGPK „anlassbezogen“ den durch Vergleichsportale ermöglichten Preisüberblick und wann wurde seit dem 1. Jänner 2020 „anlassbezogen“ dann als Bundesministerium gehandelt?