16241/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Affenpockenimpfstoffbeschaffung 2023 - Folgeanfrage zu 14592/AB
In der Anfragebeantwortung 14592/AB vom 21.07.2023 haben Sie auszugsweise als zuständiger Gesundheitsminister folgende Informationen veröffentlicht:[1]
Die Umbenennung der Infektionskrankheit Affenpocken in Mpox wurde am 28.11.2022 von der WHO empfohlen, um Stigmatisierung, Rassismus und Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Namen entgegen zu wirken (siehe die entsprechende Pressemitteilung der WHO: https://www.who.int/news/item/28-11-2022-who-recommends-new-name-for-monkeypox-disease). Die Namensänderung wurde daraufhin auch in Österreich vollzogen, wobei in einer Übergangsphase die Bezeichnung „Mpox (Affenpocken)“ verwendet wurde.
Aufgrund der weiterhin beobachteten weltweiten Zirkulation des Virus wird angenommen, dass es zu Wiedereinführungen des Virus und in weiterer Folge zu Mpox-Ausbrüchen kommen könnte. Die erhöhte Reiseaktivität sowie große Veranstaltungen in der warmen Jahreszeit erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Wiedereinführung und Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Dem BMSGPK sind keine Mpox-Fälle in Österreich seit 07.04.2023 bekannt (Stand 26.06.2023).
Die gegenständlichen 25.000 Dosen wurden über einen gemeinsamen Beschaffungsvorgang auf europäischer Ebene (HERA-Joint-Procurement) direkt beim Hersteller, der Fa. Bavarian Nordic, angekauft und wurden im Jahr 2023 vollständig geliefert. Sie werden derzeit ausschließlich in bundeseigenen Lagerstätten bereitgehalten.
Darüber hinaus wurden 2022 insgesamt 11.860 Impfstoffe beschafft. Davon wurden 200 Dosen auf bilateralem Weg vom Gesundheitsministerium der Niederlande gekauft und 11.660 Dosen aus den durch die EU-Kommission (HERA) beschafften Beständen an Österreich kostenlos übergeben.
Die Offenlegung der entsprechenden Verträge obliegt der Europäischen Kommission. Vertragsbestandteile, die den Preis betreffen, unterliegen der Vertraulichkeit.
Darüber hinaus liegt uns zur Lagerung des Affenpockenimpfstoffs aus der Anfragebeantwortung 14593/AB des BMSGPK folgende Antwort vor:[2]
Zudem lagern bei einem der genannten Unternehmen Impfstoffe gegen Mpox zu Kosten von EUR 18,30 pro Tag. Diesbezüglich wurde bis dato noch keine Rechnung ausgestellt oder bezahlt.
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche anderen Infektionskrankheiten bzw. andere sonstigen Krankheiten wurden in einer Empfehlung wegen „Stigmatisierung, Rassismus und Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Namen“ durch die Weltgesundheitsbehörde (WHO) bzw. durch EU-Behörden bzw. österreichische Behörden in der Vergangenheit laut Kenntnis des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) umbenannt?
2. In welchen anderen EU-Staaten ist es seit dem 1.1. 2023 nach dem Kenntnisstand des BMSGPK zu einem Ausbruch des Affenpockenvirus gekommen?
3. Sind dem BMSGPK Affenpockenvirusfälle in Österreich seit dem 26. Juni 2023 bekannt?
a. Wenn ja, wie viele?
4. Welchen Gesamtbetrag hat das BMSGPK für die Beschaffung des Affenpockenimpfstoffs für das Jahr 2023 budgetiert?
5. Welchen Gesamtbetrag hat das BMSGPK für die Übernahme, Lagerung und Verteilung des Affenpockenimpfstoffs für das Jahr 2023 budgetiert?
6. Handelt es sich bei dem in der Anfragebeantwortung 14593/AB des BMSGPK für eine tägliche Lagerung genannten Preis von 18,30 Euro um den Preis für den Gesamtbestand von 36.860 Dosen Affenpockenimpfstoff oder pro Dosis?
7. Warum unterliegt der Preis für die Beschaffung der 25.000 Dosen Affenpockenimpfstoff der Vertraulichkeit?
8. Haben Sie als zuständiger Gesundheitsminister bzw. haben Beamte des BMSGPK dieser Vertraulichkeit über den Preis für die Beschaffung der 25.000 Dosen Affenpockenimpfstoff zugestimmt?
9. Hätten nach heutigen Wissens- und Erfahrungsstand die beim Gesundheitsministerium der Niederlande (200 Dosen) und bei der EU (HERA) beschafften Bestände (11.660 Dosen) für eine Vorsorge gegen das Affenpockenvirus nicht ausgereicht?
10. Bei welchen anderen Beschaffungsvorgängen, in die das BMSGPK auf EU-Ebene eingebunden bzw. mitbefasst ist, herrschen solche Vertraulichkeitsbestimmungen über Vertragsinhalte?
11. Welche der in der Anfragebeantwortung 14593/AB des BMSGPK genannten Firmen Herba Chemosan AG, Jakoby GM Pharma Gmbh, Kwizda Pharmahandel GmbH, PHOENIX Arzneiwarengroßhandel GmbH und Richter Pharma AG ist mit der Übernahme, Lagerung und Verteilung des Affenpockenimpfstoffs beauftragt?
12. Wurde zwischenzeitlich eine Rechnung bzw. Teilrechnung über die Übernahme, Lagerung und Verteilung des Affenpockenimpfstoffs gestellt?
13. Wie lange sind die derzeit in Österreich lagernden Affenpockenimpfstoffe verwendungsfähig?