16264/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Bargeld-Taskforce

 

 

Am 5.8.2023 veröffentlichte die Zeitung „Der Standard“ folgenden Bericht:[1]

 

EU-Experte zu Bargelddebatte: Nationale Regelung bringt "inhaltlich wenig Neues"

 

EU-Kommissionsvertreter Selmayr sieht Bargeld bereits durch EU-Recht geschützt. Finanzminister Brunner setzt indes eine Taskforce ein.

 

Wien - Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) richtet in seinem Ressort eine eigene Taskforce Bargeld ein. Damit soll der von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) angekündigte Runde Tisch zu diesem Thema vorbereitet werden. Nehammer hatte erst am Freitag angekündigt, das Bargeld und die Grundversorgung damit verfassungsrechtlich abzusichern. "Bargeld ist Teil unseres Alltags und unserer Identität und wird es auch bleiben", meinte auch Brunner.

 

Gemeinsam mit der Nationalbank und der Branchenvertretung wird im September ein Round Table im Bundeskanzleramt zum Thema Bargeld stattfinden. Zur Vorbereitung des Termins und der Aufarbeitung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen hat Finanzminister Brunner nun den Auftrag für eine Taskforce unter Einbindung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt gegeben.

 

Grundversorgung mit Bargeld sicherstellen

Ziel der Arbeitsgruppe im Finanzministerium sei die Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Absicherung von Bargeld als Zahlungsmittel, hieß es in einer Stellungnahme aus dem Ressort. Darüber hinaus sollen Handlungsoptionen zur Sicherstellung, dass auch weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann und zur Sicherung einer Grundversorgung mit Bargeld ausgearbeitet werden.

 

Verfügbarkeit und der Zugang zum Bargeld für alle im Land seien wichtig, betonte Brunner. Österreich verfüge im EU-Vergleich über ein sehr gutes Netz an Bankomaten, das man für die Zukunft absichern wolle. Zudem gebe es in manchen Regionen "den nachvollziehbaren Wunsch, die Verfügbarkeit zu verbessern". Um dies zu gewährleisten und vereinzelte Lücken zu schließen, werde man in den nächsten Wochen unter Einbindung der Nationalbank die notwendigen Rahmenbedingungen erarbeiten und gemeinsam mit Branchenvertretern an Lösungen arbeiten.

 

Experte verweist auf EU-Recht

Wenig überzeugt von Nehammers Idee zeigte sich am Samstag der Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Österreich, Martin Selmayr. Eine nationale Regelung könne - sofern sie europarechtlich zulässig wäre - inhaltlich wenig Neues zum Schutz des Euro-Bargeldes beitragen, gab er auf dem Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter, zu bedenken. Diese könne allenfalls deklaratorischer Natur sein und etwa lauten: "Im Einklang mit dem vorrangigen Recht der Europäischen Union ist das Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel geschützt", teilte der Jurist mit. Denn für die den Euro betreffende Währungspolitik und das ihn regelnde Währungsrecht sei ausschließlich die EU zuständig. Diese wiederum garantiere bereits seit dem Jahr 1999 das Bargeld als "gesetzliches Zahlungsmittel". Dieser Status erfordere eine grundsätzliche Annahme von Euro-Bargeld.

 

Wegen der Veränderungen des Zahlungsverhaltens durch die Digitalisierung habe die Europäische Kommission im Juni schließlich vorgeschlagen, das Bargeld durch einen digitalen Euro zu ergänzen. Zugleich sei vorgeschlagen worden, den Schutz des Bargeldes durch eine Euro-Bargeld-Verordnung zu verstärken. Diese müsse noch vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat angenommen werden.

 

Wer das Euro-Bargeld in der Praxis stärker absichern möchte, dem empfiehlt Selmayr die Mitarbeit bei der Verabschiedung der Verordnung, die "zahlreiche hilfreiche Konkretisierungen des EU-rechtlichen Begriffs des 'gesetzlichen Zahlungsmittels' enthält". Darin sei auch vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten auf ihrem gesamten Territorium für Zugang zu Bargeld sorgen müssen. Eine verlässliche und flächendeckende Grundversorgung mit Bankomaten in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft sicherzustellen sei eine Aufgabe für die nationalen Parlamente und Regierungen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für EU und Verfassung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind Sie als EU- und Verfassungsministerin in die „Bargeld-Taskforce“ eingebunden?

a.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

2.    Wo sehen Sie als zuständige EU- und Verfassungsministerin das Bargeld bzw. dessen Verwendung in Ihrem Kompetenzbereich gefährdet?

3.    Welche Maßnahmen werden Sie insbesondere als EU- und Verfassungsministerin setzen, um den Schutz des Bargelds in Österreich zu garantieren und zu unterstützen?

4.    Welche Maßnahmen werden Sie insbesondere als EU- und Verfassungsministerin setzen, um den Schutz des Bargelds auf EU-Ebene zu garantieren und zu unterstützen?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000181853/finanzminister-brunner-setzt-bargeld-taskforce-ein