16271/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend COVID-19-Förderung für betriebliche Testungen
Die Basis für die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen stellte die „Richtlinie der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen“ (gültig vom 15. Februar 2021 bis 31.12.2022) dar. Die gesetzliche Basis für dieses Richtline ist das Bundesgesetz über eine Covid-19-Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz-BTG). In der Richtlinie heißt es:[1]
Als Förderungswerber für das gegenständliche Förderungsprogramm kommen in Betracht:
• Unternehmen im Sinne des § 1 UGB1, die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden,
• die in Anhang 1 Pkt. 1 genannten gesetzlich eingerichteten beruflichen
Interessensvertretungen,
• die in Anhang 1 Pkt. 2 genannten sonstigen Organisationen, deren Aufgabe die Vertretung der Wirtschaft, der Industrie oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und die häufig gesetzlich eingerichteten Kommissionen und Beiräten angehören, wie etwa die Industriellenvereinigung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Österreichische Gewerkschaftsbund.
Förderungswerber müssen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Österreich haben.
Die Förderung der betrieblichen Testungen erfolgt für einen Zeitraum von 15. Februar 2021 bis 31. März 2022 („Testdurchführungszeitraum“), wobei neben Arbeitnehmer/innen auch betriebsfremde Personen erfasst werden. Förderungsgeber ist der Bund, vertreten durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort („BMDW“). Mit der Abwicklung der Förderungen nach der vorliegenden Richtlinie und auf Grundlage des Abwicklungsvertrages mit dem Bund ist die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. („aws“) betraut
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende
Anfrage
a. Welche Testungs-Unternehmen haben die betrieblichen Testungen jeweils bei welchen Unternehmen im Sinne des § 1 UGB vorgenommen?
b. Welcher der „förderfähigen SARS-Cov-2-Testungen (EU-weit gültige Antigen-Tests am Betriebsstandort; Antigen-Tests zur Eigenanwendung am Betriebsstandort; Sonstige Antigen-Tests am Betriebsstandort; Sonstige PCR-Tests am Betriebsstandort; PCR-Gurgeltests am Betriebsstandort sowie außerhalb des Betriebsstandortes) wurde von welchem Testungs-Unternehmen bei welchem Unternehmen im Sinn des § 1 UGB durchgeführt und wann?
c. Welche Kosten sind dabei jeweils pro Unternehmen entstanden?
2. Welche gesetzlich eingerichteten beruflichen Interessensvertretungen an den betrieblichen Testungen jeweils in den Jahren 2021 und 2022 teilgenommen?
a. Welche Testungs-Unternehmen haben die betrieblichen Testungen jeweils bei welchen beruflichen Interessensvertretungen vorgenommen?
b. Welcher der „förderfähigen SARS-Cov-2-Testungen (EU-weit gültige Antigen-Tests am Betriebsstandort; Antigen-Tests zur Eigenanwendung am Betriebsstandort; Sonstige Antigen-Tests am Betriebsstandort; Sonstige PCR-Tests am Betriebsstandort; PCR-Gurgeltests am Betriebsstandort sowie außerhalb des Betriebsstandortes) wurde von welchem Testungs-Unternehmen bei welcher beruflichen Interessensvertretung durchgeführt und wann?
c. Welche Kosten sind dabei jeweils pro beruflicher Interessensvertretung entstanden?
3. Welche sonstigen Organisationen, deren Aufgabe die Vertretung der Wirtschaft, der Industrie oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und die häufig gesetzlich eingerichteten Kommissionen und Beiräten angehören, wie etwa die Industriellenvereinigung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Österreichische Gewerkschaftsbund, haben an den betrieblichen Testungen jeweils in den Jahren 2021 und 2022 teilgenommen?
a. Welche Testungs-Unternehmen haben die betrieblichen Testungen jeweils bei welchen sonstigen Organisationen, deren Aufgabe die Vertretung der Wirtschaft, der Industrie oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und die häufig gesetzlich eingerichteten Kommissionen und Beiräten angehören, wie etwa die Industriellenvereinigung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Österreichische Gewerkschaftsbund vorgenommen?
b. Welcher der „förderfähigen SARS-Cov-2-Testungen (EU-weit gültige Antigen-Tests am Betriebsstandort; Antigen-Tests zur Eigenanwendung am Betriebsstandort; Sonstige Antigen-Tests am Betriebsstandort; Sonstige PCR-Tests am Betriebsstandort; PCR-Gurgeltests am Betriebsstandort sowie außerhalb des Betriebsstandortes) wurde bei sonstigen Organisationen, deren Aufgabe die Vertretung der Wirtschaft, der Industrie oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und die häufig gesetzlich eingerichteten Kommissionen und Beiräten angehören, wie etwa die Industriellenvereinigung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Österreichische Gewerkschaftsbund, von welchem Testungs-Unternehmen bei durchgeführt und wann?
c. Welche Kosten sind dabei jeweils pro sonstige Organisation, deren Aufgabe die Vertretung der Wirtschaft, der Industrie oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und die häufig gesetzlich eingerichteten Kommissionen und Beiräten angehören, wie etwa die Industriellenvereinigung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Österreichische Gewerkschaftsbund, entstanden?
[1] https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/ab_20220406_betriebliches_-testem_RF-bf.pdf