16279/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend SVS-Beiträge der Bäuerinnen und Bauern

 

 

Seit der neuen Einheitswertfeststellung sind die Beiträge der Bäuerinnen und Bauern zur Sozialversicherung deutlich angestiegen. In der Landwirtschaft sind die meisten Betriebe steuerlich pauschaliert. Das bedeutet der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist im Regelfall auch Grundlage für die Beitragsberechnung.

 

In erster Linie werden die Leistungen der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung über Beiträge der Pflichtversicherten finanziert. Darüber hinaus werden auch zweckgebundene Steuerabgaben und sonstige Bundesmittel zur Finanzierung der bäuerlichen Unfall- und Pensionsversicherung herangezogen.

 

Die aktuellen Prozentsätze:

·         Pensionsversicherung                   17,00 %

·         Krankenversicherung                       7,65 %

·         Unfallversicherung                           1,90 %

·         SV-Beitrag insgesamt:                26,55 %

 

Quelle: Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft (lko.at)

 

Der Versicherungs- und Beitragspflicht nach dem BSVG unterliegen:

·         Betriebsführer

·         im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Ehegatten

·         hauptberuflich beschäftigte Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder des Betriebsführers sowie

·         hauptberuflich beschäftigte Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern nach erfolgter Übergabe

 

Derzeit ist die finanzielle Situation der Bäuerinnen und Bauern verheerend. In dieser Krise braucht es für unsere Landwirtschaft eine Entlastung, beispielsweise durch das Erlassen von SV-Beiträgen. Es gilt die Versorgung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln zu erhalten. Für die Umwelt, als Krisenvorsorge und als Sicherung der Arbeitsplätze am Land. Nicht zuletzt aber, da die Ernährung mit heimischen Lebensmitteln unbestritten gesundheitliche Vorteile mit sich bringt.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    In welcher Höhe bezahlen Bäuerinnen und Bauern jährlich SVS-Beiträge? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2023 für jene der Versicherungspflicht nach BSVG unterliegenden Gruppen aufschlüsseln.)

a.    Wie viel davon macht die Pensionsversicherung aus?

b.    Wie viel davon macht die Krankenversicherung aus?

c.    Wie viel davon macht die Unfallversicherung aus?

2.    Wie teilen sich diese Beiträge auf Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe auf? (Bitte um die jährlichen Summen je Erwerbsart für die für die Jahre 2020 bis 2023.)

3.    Wie hoch ist jeweils der Anteil der pauschalierten Betriebe an der Gesamtsumme?

4.    Wie hoch ist jeweils der Anteil der Pflichtbeiträge bzw. der zweckgebundenen Steuerabgaben an der Gesamtsumme?