16282/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreffend Schuluntersuchung in Zusammenhang mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz

 

 

Der österr. Gemeindebund führt bzgl. Eltern-Kind-Pass-Gesetz in der OÖ- Gemeindezeitung vom Juli/August 2023 auf Seite 16 wie folgt aus:

 

Wie bereits in der Stellungnahme zum Ministerialentwurf deutlich hervorgehoben, wird die Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes (Eltern-Kind-Pass) ausdrücklich befürwortet.

 

Nachdem aber in diesem Gesetzesentwurf unverändert vorgesehen ist (siehe §12 Abs. 1 Z 3 Gesundheitstelematikgesetz), dass die vom Bundesminister zur Verfügung zu stellende „Plattform zur Datenerfassung“ nicht nur für Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, sondern auch für die „Gesundheitsvorsorge der schulbesuchenden Jugend“ gemäß § 66a Schulunterrichtsgesetz Verwendung finden soll, weisen wir einmal mehr darauf hin, dass damit (mit der Hereinnahme der „schulärztlichen“ Untersuchungen) das bisherige untaugliche Schularztsystem einzementiert wird.

 

Wenngleich die Gemeinden als Schulerhalter für diese Untersuchungen gar nicht zuständig sind (Gemeinden sind nur für die „jährliche“ Untersuchung nach § 66 Abs.2 Schulunterrichtsgesetz zuständig), werden die „periodischen“ Untersuchungen nach § 66a Abs. 1 Z 3 Schulunterrichtsgesetz aber (wohl) ebenso vom Schularzt durchgeführt (werden), der die Daten digital einzupflegen haben wird.

 

Der Österreichische Gemeindebund hat schon im Jahr 2018 die Sinnhaftigkeit der damals neu geschaffenen Bestimmungen des § 66a Abs. 1 Z 3 Schulunterrichtsgesetz hinterfragt und kritisiert, dass mit der neuen Bestimmung anstatt einer sinnvollen und notwendigen Reform des Schularztwesens bzw. der Schulgesundheit eine Doppelgleisigkeit geschaffen wird, die mangels umfassender Reform der Schulgesundheit keinerlei Mehrwert bietet. Im Übrigen ist nach wie vor gar nicht klar, worin sich diese beiden Untersuchungen (periodische Untersuchung gemäß § 66a und jährliche Untersuchung gemäß § 66) unterscheiden. Das ist insofern problematisch, als schon die derzeit (nicht flächendeckend!) stattfindenden jährlichen Untersuchungen weder für das Individuum selbst noch für die Volksgesundheit insgesamt einen Mehrwert bieten.(!) [1]

 

Schulärzte zu finden, gestaltet sich für Gemeinden aufgrund des Ärztemangels oft schwierig. So ist es heuer beispielsweise in der Stadt Amstetten (NÖ) gelungen, flächendeckend für alle Schulen die Versorgung sicherzustellen. In den letzten Jahren war das nicht möglich.[2]

 

Das Bildungsministerium für Wissenschaft, Bildung und Forschung hält fest:

 

Der Schulerhalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Schulärztin beziehungsweise einen Schularzt bereitzustellen. Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal jährlich schulärztlich untersucht…Dienstgeber der Schulärztinnen und Schulärzte an den Gymnasien und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist der Bund, im Pflichtschulbereich sind es vor allem die Gemeinden, mit unterschiedlicher Unterstützung durch die Länder. [3]

 

In Niederösterreich werden schulärztliche Tätigkeiten werden seit 1.1.2023 mit einem Pauschalhonorar von EUR 17,57 pro Kind (Pflichtschulbereich) abgegolten. Dabei handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Tarif (Bildungsministerium): pro Wochenarbeitsstunde ein Betrag von 234,00 Euro brutto (seit 1.1.2023).[4]

 

Im aktuellen Regierungsprogramm ist im Kapitel Prävention und Gesundheitsförderung - unter anderem - festgeschrieben:

 

• Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten

 • Aufwertung und Aufbau eines Systems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung[5]

 

BM Heinz Faßmann führte in der AB 5704 vom 10. Mai 2021 wie folgt aus:

 

Die COVID-19-Pandemie machte geänderte Priorisierungen der Vorhaben des Regierungsprogramms notwendig. Dies betraf auch das Vorhaben der „Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte“, das nur in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgesetzt werden kann. Gleichzeitig machten die Erfahrungen während der Pandemie 5704/AB 1 von 3 vom 10.05.2021 zu 5742/J (XXVII. GP) www.parlament.gv.at 2 von 3 auch die anstehenden Herausforderungen im Bereich des Schularztwesens und der Schulgesundheitspflege besonders deutlich sichtbar. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird deshalb nach Ende der Pandemie ein ressortübergreifendes Projekt in Angriff genommen, das sich der grundsätzlichen Ausrichtung des Schularztwesens widmen und dabei auch die in den Fragestellungen genannten Themen (vom Thema Untersuchungen über die IT-Ausstattung bis hin zur Datengewinnung) aufgreifen wird.[6]

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Worin unterscheiden sich die periodische Untersuchung gemäß § 66a und die jährliche Untersuchung gemäß § 66 voneinander?

2.    Werden die „periodischen“ Untersuchungen nach § 66a Abs. 1 Z 3 Schulunterrichtsgesetz ebenso vom Schularzt durchgeführt werden? Wenn nein – wer wird ansonsten damit beauftragt?

3.    Wer übernimmt die Kosten für diese „periodischen“ Untersuchungen nach § 66a Abs. 1 Z 3 Schulunterrichtsgesetz?

4.    Ist die Unterstützung der Länder in Bezug auf die Kosten des schulärztlichen Dienstes an Städte und Gemeinden gleich gestaltet?

5.    Bleiben Gemeinden im Falle einer „Überzahlung“ an den Schularzt, auf den Differenzkosten zum bundeseinheitlichen Tarif, „sitzen“?

6.    Wie wird garantiert, dass diese „periodischen“ Untersuchungen nach § 66a Abs 1 Z 3 in allen Schuleinrichtungen - trotz des Ärztemangels - durchgeführt werden können?

7.    Wie definiert ihr Ressort den Mehrwert dieser - derzeit (nicht flächendeckend) stattfindenden jährlichen Untersuchungen? Welche Ziele werden damit verfolgt? Wie wird die Zielerreichung festgestellt?

8.    Ist eine Reform des Schularztwesens bzw. der Schulgesundheit aus Sicht ihres Ressorts sinnvoll und notwendig?

a.    Wenn ja, welche Ansätze gibt es dazu, wer ist mit der Erarbeitung befasst?

9.    Wie weit ist das Ziel der Regierungsvereinbarung betreffend Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten umgesetzt? In welcher Form und mit welchen Maßnahmen?

10. Wieviele Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gab es bisher dazu?

11. Wie weit ist das Ziel der Regierungsvereinbarung betreffend Aufwertung und Aufbau eines Systems von School Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung umgesetzt? In welcher Form, mit welchen Maßnahmen? Wieviele School Nurses sind derzeit eingesetzt (Verteilung nach Bundesländern und Schultypen). Wieviele School Nurses sind das angestrebte Ziel?



[1] OÖ Gemeindezeitung Juli/August 2023, S. 16

[2] https://www.noen.at/amstetten/aerzte-gefunden-schuluntersuchungen-heuer-wieder-in-allen-schulen-moeglich-383777725

[3]https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/schwerpunkte/gesund/schularzt.html

[4] https://www.arztnoe.at/fuer-aerzte/aerztliche-taetigkeiten/schularztwesen#:~:text=Honorar%20schul%C3%A4rztliche%20T%C3%A4tigkeit%20(Bundesschulbereich),(seit%201.1.2023).

[5] https://www.dievolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf Seite 186

[6] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/5704/imfname_955217.pdf