16285/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Jugendliche planten Terroranschlag in Bruck an der Mur

 

Wie kürzlich medial bekannt wurde, sollen ein 16-jähriger und ein 15-jähriger einen Terroranschlag auf die Mittelschule in Bruck an der Mur geplant haben. Das Vorhaben sei demnach weit gediehen gewesen. Den Weg in die Medien fand dieser erschreckende Fall deswegen, weil die beiden Jugendlichen rechtkräftig verurteilt wurden. Die Kleine Zeitung berichtete: „Die Verhandlung war von vornherein keine Routine: die Vorwürfe schwer, die Angeklagten erschreckend jung. Wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation mussten sich ein österreichischer Lehrling (16) und sein 15-jähriger Freund, ein Schüler aus Tschetschenien, beide aus Bruck/Mur, am 16. Juli in Leoben vor Gericht verantworten.“[1] Der österreichische Lehrling soll mazedonische Wurzeln haben.

 

Ihr Ziel sei es, so die Berichterstattung, Österreich zum Kalifat zu machen und alle Christen zu töten. Unter dem Nutzernamen „El Terror“ sollen sich die beiden über ein Telegram-Konto betreffend Anleitungen für Sprengsätze und Schalldämpfer informiert haben. Zudem sollen einschlägige Propaganda- und Enthauptungsvideos verschickt worden sein sowie eine IS-Flagge als Profilbild eingerichtet gewesen sein. Konkret soll der Plan gelautet haben, die Schulklasse des Jüngeren in die Luft zu sprengen. Dass bereits Pistolen, Messer und Schwerter vorhanden seien und sich die Vorbereitungen für die Sprenstoff-Herrstellung bereits in der finalen Vorbereitung befunden haben wurde in dieser Chatgruppe angeblich bekannt gegeben. Während der Jüngere demnach Tiere quälte, soll der Ältere daran gescheitert sein, an die Maschinenpistole seines Vaters zu kommen. Auch ein Homosexueller soll über diesen Kanal bedroht worden sein. Von „langweiligen Messerangriffen“ würden sie nichts halten, sollen sie zu verstehen gegeben haben, denn mit Sprengstoff könne man viel mehr Menschen gleichzeitig „erledigen“.

 

Pikant an der Geschichte ist, dass laut Berichterstattung der „Kronen Zeitung“, das Duo keinerlei Reue vor Gericht zeigte. Sie hätten laut eigenen Angaben den Anschlag durchgezogen und sich danach der Polizei ergeben. Das Gefängnis sei ihnen keine Drohung, denn Allah würde ihnen vergeben und sie würden später ins Paradies kommen. Zum Urteil hieß es: „Rechtskräftig verurteilt wurden sie zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt. Der Weg in die Freiheit ist also nicht weit. Des Weiteren bekamen sie einen Bewährungshelfer zugeteilt, sie müssen ein Anti-Aggressionstraining und ein Deradikalisierungsprogramm durchmachen. Übrigens: Der 15-Jährige steckte schon im Mai 2022 die stillgelegte Pädagogische Hochschule in Bruck in Brand.“[2]

 

Angesichts des erschreckenden Radikalisierungsausmaßes der beiden Verurteilten sowie deren fehlende Reue erscheint das Strafausmaß sehr niedrig.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

 

1.    Ab welchem Zeitpunkt war die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen befasst?

2.    Zu welchem Zeitpunkt wurde seitens der Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben?

3.    Warum wurde seitens der Justiz nicht spätestens mit der Anklageerhebung die Öffentlichkeit informiert?

4.    Wie lange dauerte das Gerichtsverfahren bis zur Verurteilung der Beiden?

5.    Welche Waffen und gefährliche Gegenstände wurden bei den Beiden konkret sichergestellt?

6.    Inwiefern hatten die Beiden bereits Vorbereitungen und Anschaffungen für die Sprengstoff-Herstellung getroffen?

7.    Wurde gegen weitere Personen, außer den beiden verurteilten, ermittelt?

8.    Wenn ja, gegen wie viele Personen wurde ermittelt und wie alt waren diese?

9.    Wenn ja, weshalb wurden diese Personen nicht angeklagt?

10. Wurden Ermittlungen auch wegen Strafunmündigkeit eingestellt?

11. Wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen?

12. Wurden Erhebungen durchgeführt, inwiefern der Besitz dieser kolportierten Maschinenpistole des Vaters des älteren Verurteilten, legal ist?

13. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Inwiefern gibt es seitens des Bundesministeriums für Justiz Pläne oder konkrete Vorhaben Regierungsvorlagen zur Verschärfung des Strafrechts, insbesondere im Hinblick auf radikalisierte Jugendliche, zu erarbeiten?



[1] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6310486/Wollten-Christen-erschiessen_Jugendliche-planten-Terroranschlag

[2] https://www.krone.at/3072248