163/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft
Für Auslandsösterreicher_innen ist es in vielen Fällen - etwa zum weiteren Erhalt der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung im Drittstaat - notwendig und in weiteren Fällen hilfreich, die Staatsangehörigkeit des Drittstaats zu erwerben. Aufgrund der geltenden Rechtslage, die zu den restriktivsten Europas zählt, wäre damit ex lege der Verlust der österreichischen Staatsangehörigkeit verbunden - sofern nicht nach vorheriger Antragstellung die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bescheidmäßig bewilligt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. § 28 StbG sieht die Möglichkeit der bescheidmäßigen Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
beim Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen vor. Wie oft wurde in den Jahren 2014 bis 2019 die Beibehaltung der
österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt und wie oft bewilligt? Bitte um Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesland und Rechtsgrund (§ 28 Abs.
1 Z 1 oder § 28 Abs. 1 Z 2 oder § 28 Abs. 2 StbG).