163/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

 

Für Auslandsösterreicher_innen ist es in vielen Fällen - etwa zum weiteren Erhalt der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung im Drittstaat - notwendig und in weiteren Fällen hilfreich, die Staatsangehörigkeit des Drittstaats zu erwerben. Aufgrund der geltenden Rechtslage, die zu den restriktivsten Europas zählt, wäre damit ex lege der Verlust der österreichischen Staatsangehörigkeit verbunden - sofern nicht nach vorheriger Antragstellung die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bescheidmäßig bewilligt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    § 28 StbG sieht die Möglichkeit der bescheidmäßigen Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft

beim Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen vor. Wie oft wurde in den Jahren 2014 bis 2019 die Beibehaltung der

österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt und wie oft bewilligt? Bitte um Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Bundesland und Rechtsgrund (§ 28 Abs.

1 Z 1 oder § 28 Abs. 1 Z 2 oder § 28 Abs. 2 StbG).