16360/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2023
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend afghanische Staatsbürger in der Kriminalitätsstatistik
„[...] Betrachtet man die Zahl der fremden Tatverdächtigen der letzten zehn Jahre so lässt sich ein Anstieg von 85.376 (Jahr 2013) auf 128.594 (Jahr 2022) Personen erkennen, was in Bezug auf die Gesamtzahl der Tatverdächtigen vom Jahr 2021 auf 2022 einen Zuwachs von 39 Prozent auf 42,5 Prozent bedeutet“, wird in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2022 ausgeführt.[1]
Laut der Anfragebeantwortung 14076/AB vom 19.5.2023 zu 14557/J (XXVII. GP) durch den Bundesminister für Inneres gab es 2022 insgesamt 5.398 Tatverdächtige mit afghanischer Staatsbürgerschaft, wobei die Kriminalitätsbelastungskennzahl (BKBZ) tatverdächtiger afghanischer Asylwerber 4.173,4 betrug.[2]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen mit afghanischer Staatsbürgerschaft wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2022 gegliedert nach Straftaten in 1. Instanz gerichtlich verurteilt?
2. Wie viele Personen mit afghanischer Staatsbürgerschaft wurden jeweils in den Jahren 2015 bis 2022 gegliedert nach Straftaten rechtskräftig verurteilt?