16362/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Hat der grüne Konsumentenschutzminister Johannes Rauch Angst vor dem politischen Einfluss der Finanzwirtschaft?
Am 19. September 2023 fand im Alfred-Dallinger-Saal im 1. Stock des Regierungsgebäudes am Wiener Stubenring ein denkwürdiger Termin statt, der die österreichische Innenpolitik wohl noch länger in Atem halten wird. Der amtierende grüne Konsumentenschutzminister Johannes Rauch hatte die konsumentenschutzpolitischen Sprecher der Parlamentsfraktionen zu einem „Austausch“ über aktuelle sachpolitische Themen gebeten.
Schon in seiner Begrüßung mahnte der sichtlich nervöse Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur „Vertraulichkeit“ über den Inhalt dieses Termins. Die Anwesenden „spitzten“ die Ohren, - erwartete man doch den die unmittelbare Einweihung in Amtsgeheimnisse konsumentenschutzpolitischer Natur. Dies war aber keineswegs der Fall. Neben einer kurzen Erläuterung der zukünftigen Finanzierungsstruktur des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit den anwesenden Bereichssprechern der Parlamentsfraktionen kam man auf die laufende Situation mit den Kreditzinsen bzw. Soll- und Habenzinsen bei Girokonten zu sprechen.
Da wurde der grüne Konsumentenschutzminister bei Nachfragen des FPÖ-Konsumentenschutzsprechers Peter Wurm, zunehmend emotional. Auf den massiven Unterschied in der öffentlichen Wahrnehmung zwischen ministeriellem Bemühen von Minister Rauch und den Ergebnissen in Sachen Finanzwirtschaft und Zinsenpolitik, weihte der grüne Ressortchef die Anwesenden in ein tatsächliches „Staatsgeheimnis“ ein. Er, Rauch würde sich in Sachen Zinspolitik tatsächlich sehr einsetzen, und dabei bereits an die eigenen existentiellen Grenzen seines Ministeramtes gehen. Es würden, - mutmaßlich aus der Branche der Finanzwirtschaft und/oder des Koalitionspartners bereits Ablöseforderungen wegen seines Einsatzes laut werden. Anwesende dieser Situation wurden den Verdacht nicht los, dass sich hier ein Fachminister wegen eines sachpolitisch berechtigten Anliegens wohl politisch „genötigt“ wenn nicht „erpressbar“ fühlte.
Sollte eine solche mutmaßliche politische „Nötigung“ bzw. „Erpressung“ des zuständigen Fachministers für Konsumentenschutz tatsächlich stattgefunden haben oder noch immer stattfinden, - dann wäre dieser wohl in seinem Aktionsradius massiv eingeschränkt, wenn nicht gar handlungs- und damit amtsunfähig. Die „Vertraulichkeit“ dieses Gespräches nicht weiter strapazieren wollend, -dafür aber als frei gewählter Abgeordneter um Wahrheit, Klarheit bemüht und dem Schutz der österreichischen Konsumenten verpflichtet, werden diese „gespenstische“ Offenbarung der Realverfassung einer parlamentarischen Anfrage zu Grunde legen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Vorkommnisse bzw. Erfahrungen mit Lobbyisten bzw. Vertretern der Banken- und Versicherungswirtschaft (Finanzwirtschaft) im Zusammenhang mit der Zinspolitik lassen in Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister mutmaßlich Verstörung und Angst im Zusammenhang mit der weiteren Ausübung Ihres Amtes bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 aufkommen?
2. Sehen Sie sich als Konsumentenschutzminister aktuell und für die Zukunft, d.h. bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 überhaupt unter diesen Umständen noch in der Lage, im Angesicht dieser konkreten Vorkommnisse bzw. Erfahrungen mit Lobbyisten bzw. Vertretern der Banken- und Versicherungswirtschaft (Finanzwirtschaft) im Zusammenhang mit der Zinspolitik Ihr Amt aktiv, d.h. im Sinne der Konsumenten und Bankkunden ausüben zu können?
3. Zu welchem Zeitpunkt (zu welchen Zeitpunkten) hatten Sie 2022 und 2023 jeweils Kontakt mit Lobbyisten[1] bzw. Vertretern der Sparte Banken und Versicherungen und konkret mit welchen Personen, in der Wirtschaftskammer Österreich[2] in Zusammenhang mit der Zinspolitik?
4. Ging es bei diesen Kontakten bzw. konkreten Vorkommnisse bzw. Erfahrungen mit Lobbyisten bzw. Vertretern der Banken- und Versicherungswirtschaft (Finanzwirtschaft) im Zusammenhang mit der Zinspolitik mit ihnen als Konsumentenschutzminister um mutmaßliche politische „Nötigung“ bzw. „Erpressbarkeit“ betreffend Ihres Weiterverbleibs als Ressortminister bis zur Nationalratswahl 2024?
5. Würden Sie dieser mutmaßlichen politischen „Nötigung“ bzw. „Erpressung“ im Zusammenhang mit der Zinspolitik durch Lobbyisten bzw. Vertretern der Banken- und Versicherungswirtschaft (Finanzwirtschaft) auch einen strafrechtlichen Aspekt, d.h. den Versuch, den Beitrag, die Bestimmung mit einschlägigen strafbaren Handlungen wie Nötigung (§ 105 StGB) bzw. Erpressung (§ 144 StGB) sehen?
a. Wenn ja, warum, und wie haben Sie darauf reagiert bzw. werden Sie darauf reagieren?
b. Wenn nein, warum reagieren Sie darauf nicht?
6. Haben Sie andere Regierungsmitglieder, wie den Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, den Herrn Vizekanzler Werner Kogler bzw. die Frau Justizministerin Alma Zadic über diese mutmaßliche politische „Nötigung“ bzw. „Erpressung“ betreffend Ihres Weiterverbleibs als Ressortminister bis zur Nationalratswahl 2024 im Zusammenhang mit der Zinspolitik durch Lobbyisten bzw. Vertretern der Banken- und Versicherungswirtschaft (Finanzwirtschaft) informiert?
7. Haben Sie die Bereichssprecher der ÖVP und Grünen, Mag. Peter Weidinger bzw. Mag. Ulrike Fischer im Vorfeld des Termins vom 19. September 2023 im Alfred-Dallinger-Saal im 1. Stock des Regierungsgebäudes am Wiener Stubenring über eine mutmaßliche politischen „Nötigung“ bzw. „Erpressung“ im Zusammenhang mit der Zinspolitik durch Lobbyisten bzw. Vertretern der Banken- und Versicherungswirtschaft (Finanzwirtschaft) informiert?