16372/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufnahmebedingungen von Asylwerber:innen und Grundversorgung 2023

 

Österreich ist gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber_innen eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung.

Mit 1. Mai 2004 trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die operative Durchführung der Grundversorgung – soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen.

Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, den Umgang mit Steuergeldern im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten und deren Grundversorgung beurteilen zu können, ist die Kenntnis folgender Daten notwendig, insbesondere, da der in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehene Verteilungsmechanismus seit Jahren nicht funktioniert. In den zunächst zuständigen Einrichtungen des Bundes besteht ein Flaschenhals - viele Antragsteller:innen, welche sich in Erstaufnahmezentren bzw. in der Bundesbetreuung befinden, sind bereits zum Asylverfahren zugelassen und sollten daher in die Einrichtungen der Bundesländer überstellt werden. Die Bundesländer haben sich eigentlich dazu verpflichtet, doch viele erfüllen ihre Quoten einfach nicht. Währenddessen sind die Erstaufnahmestellen überbelegt - Ende des Jahres 2022 wurden sogar Zelte aufgestellt. 

Bitte um Übermittlung der Daten im Excel Format, sollte dies möglich sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Zeitpunkt 01.09.2023 österreichweit? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort, Typ, Bundesland, Kapazität und Auslastung.
    1. Wie viele Plätze sind jeweils für UMF bzw. Sonderbetreuung vorhanden?
  1. Welche Betreuungsstellen wurden 2023 (bis 01.09.2023) zusätzlich in Betrieb genommen? Bitte um Angabe nach Bundesland, Kapazität und Eröffnungsmonat.
  2. Welche Betreuungsstellen wurden 2023 (bis 01.09.2023) nicht beschickt bzw. geschlossen? Bitte um Angabe nach Bundesland, Kapazität und Schließungsmonat.
  3. Welche Betreuungsstellen werden laut aktueller Planung noch im Jahr 2023 zusätzlich in Betrieb genommen werden? Bitte um Angabe nach Bundesland, Kapazität und Eröffnungsmonat.
  4. Wie viele Personen waren insgesamt jeweils zum Monatsersten im Zeitraum 01.01.2023-01.09.2023 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundes- oder Landesbetreuung, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Bitte um Übermittlung im Excel-Format. 
  5. Wie viele Asylwerber:innen befanden sich 2023 (bis 01.09.2023) insgesamt in der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  6. Wie viele Asylwerber:innen in Grundversorgung haben Österreich 2023 (bis 01.09.2023) vor Erhalt eines Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  7. Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2023 (bis 01.09.2023) in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  8. Wie viele Asylberechtigte haben Österreich 2023 (bis 01.09.2023) innerhalb der vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  9. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befinden zum Zeitpunkt 01.09.2023 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  10. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden sich 2023 (bis 01.09.2023) in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  11. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte haben Österreich 2023 (bis 01.09.2023) verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  12. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befinden sich zum Zeitpunkt 01.09.2023 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  13. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befanden sich 2023 (bis 01.09.2023) in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  14. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befinden sich zum Zeitpunkt 01.09.2023 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). 
  15. Wie viele Personen, deren Asylverfahren negativ erledigt wurde, befanden sich bis 01.09.2023 jeweils zum Monatsersten trotz Aufforderung zur Ausreise im österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach Nationalität.
    1. Wie viele Personen mit aufrechter Rückkehrentscheidung befanden sich jeweils zum Monatsersten im österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach Nationalität. 
  1. Wie viele Personen wurden zwischen 01.01.2022 und 01.09.2023 von anderen Mitgliedstaaten aufgrund der Dublin-Bestimmungen nach Österreich überstellt und befanden sich jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung?
    1. Wie ist das Prozedere bei Personen, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Österreich aufgrund der Dublin-Bestimmungen (rück-)überstellt werden?

                                          i.    Wohin werden diese gebracht?

                                        ii.    Kommen diese in die Bundesgrundversorgung? Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bundesgrundversorgung von Dublin-Rückkehrer:innen?

                                       iii.    Wie viele Dublin-Rückkehrer:innen haben sich 2022 und 2023 (bis 01.09.2023) nach der Rückkehr wieder dem Verfahren entzogen? Bitte um Aufschlüsselung nach Nationalität.

                                       iv.    Müssen diese einen neuen Antrag auf Aufnahme in Bundesgrundversorgung stellen?

                                        v.    Wann bekommen diese Personen Informationen über Ihre Situation, Zugang zu Rechtsberatung?

                                       vi.    Gibt es hier unterschiedliche Prozedere je nach überstellendem Mitgliedsland bzw. Transportart?

  1. Welche Bundesländer erfüllen bzw. erfüllen nicht die mit dem Bund vereinbare Quote zur Unterbringung von Schutzsuchenden zum Zeitpunkt der Anfrage? Bitte um Übermittlung der Quotenstatistik. 
    1. Werden in der Quotenerfüllung die Bundesquartiere in die Landesquote mit eingerechnet oder nicht? Nach welchen Vorgaben erfolgt die Berechnung? 
  1. Wie viele Überstellungen erfolgten in die Landesgrundversorgung? Bitte um Angabe der insgesamt erfolgten Überstellungen pro Bundesland und pro Monat. 
    1. Wie viele Asylwerber:innen wurden 2023 (bis 01.09.2023) den Bundesländern zur Übernahme in die Landesgrundversorgung angeboten? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und Herkunftsland der angebotenen Person.
    2. Wie viele Asylwerber:innen wurden 2023 (bis 01.09.2023) von den Bundesländern in die Landesgrundversorgung übernommen? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und Herkunftsland der angebotenen Person.
    3. Wie viele Übernahmen in die Landesgrundversorgung wurden 2023 (bis 01.09.2023) abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Monat der Ablehnung, Bundesland, Betreuungseinrichtung und Herkunftsland der angebotenen Person.

                                          i.    Ist für die Ablehnung eine Begründung erforderlich?

                                        ii.    Wenn ja, welche Begründungen gibt es?

  1. Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt durchschnittlich die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?
    1. Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt durchschnittlich bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?
  1. Wie viele Personen wurden 2023 (bis 01.09.2023) neu in die Grundversorgung aufgenommen?
  2. Wie viele Personen sind 2022 und 2023 (bis 01.09.2023) aus der Grundversorgung ausgeschieden bzw. entlassen worden? 
  3. Wie viele Personen wurden 2023 (bis 01.09.2023) in Wartezonen untergebracht?
    1. Wie viele Wartezonen waren jeweils zum Monatsersten in Betrieb?
    2. Bitte um Angabe der jeweiligen Kapazitäten?
    3. Wie war die Versorgung in diesen Wartezonen geregelt? Wie viele Kosten sind hier angefallen? Wie war hier die Zuständigkeit für Unterkunft, Reinigung, Essensversorgung?
    4. Sind die Personen in der Wartezonen in der Grundversorgung?
    5. Haben die Personen Anspruch auf Krankenversicherungsanspruch? Wenn ja, ab wann?
    6. Wie lange waren die Personen durchschnittlich in den Wartezonen aufhältig?
    7. Wie erfolgte die Registrierung in den Wartezonen?
    8. Wurden Personen von den Wartezonen weggewiesen? Wenn ja, wie viele und warum?
    9. Ist geplant, den Betrieb der Wartezonen wieder einzustellen?
  1. Wie viele Personen wurden 2023 (bis 01.09.2023) in die Grundversorgung wiederaufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Wiederaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  2. Wie lange bleibt eine Person durchschnittlich in der Bundesbetreuung?
  3. Wie lange bleibt eine Person durchschnittlich in Grundversorgung?
  4. Wie hoch waren die Personalkosten der BBU GmbH im Bereich Grundversorgung 2023 (bis 01.09.2023)?
  5. Wie hoch waren die Gesamtkosten der BBU GmbH im Bereich Grundversorgung (inkl. Miete und Pacht) 2023 (bis 01.09.2023)? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesbetreuungseinrichtung.
  6. Wie hoch waren 2023 (bis 01.09.2023) die angefallenen Mehrkosten für die BBU GmbH aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung (pro Tag/pro Monat)?
    1. Was sind 2023 (bis 01.09.2023) die Echtkosten der Bundesgrundversorgung im Vergleich zu den Tagessätzen?
  1. Wie viele Betreuer:innen waren 2023 (bis 01.09.2023) in Bundesbetreuungseinrichtungen im Dienst? Bitte um Aufschlüsselung nach Einrichtung und Anzahl der Mitarbeiter:innen.
  2. Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer Grundversorgungsleistungen reduziert oder gänzlich gestrichen wurden, wurden 2023 (bis 01.09.2023) getroffen?
    1. Aufgrund wie vieler davon wurden Grundversorgungsleistungen gänzlich gestrichen? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe. 
    2. Ist dem BMI bekannt, wie viele Beschwerden gegen diese Entscheidungen eingebracht wurden? Wenn ja, wie viele?
    3. Wurden 2023 (bis 01.09.2023) UMF in Bundesgrundversorgung Auflagen per Bescheid auferlegt?

                                          i.    Wenn ja, in wie vielen Fällen? Bitte um Auflistung der Auflagen.

  1. Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde, wurden 2023 (bis 01.09.2023) bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung getroffen, ausgenommen Entscheidungen der Freiheitsentziehung? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe iSd Art 7 (2) Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. 
  2. Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2022 und 2023 (bis 01.09.2023) von Kommissionen der Volksanwaltschaft besucht? Bitte um Auflistung nach Monat und Einrichtung.
  3. Gem § 1 Abs 3 Z 6 Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung können Personen, die von der Leitung der Betreuungsstelle eine Erlaubnis erhalten haben, die Betreuungseinrichtungen betreten: Wie oft wurde 2022 und 2023 eine derartige Erlaubnis erteilt? Bitte um Auflistung nach Betreuungseinrichtung.
    1. In welchen Fällen wird eine Erlaubnis erteilt? Nach welcher Maßgabe wird eine Erlaubnis erteilt, wann versagt? Gibt es hier einheitliche Vorgaben?
    2. Wird diese Entscheidung von der Betreuungsstelle selbst getroffen?
    3. Gibt es hier Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres?
    4. Gibt es hier Vorgaben von der Geschäftsführung der BBU GmbH?