Eingelangt am 29.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten
betreffend Wie viele iranische Diplomat:innen und/oder
Spion:innen gibt es in Österreich?
Österreich ist seit Jahrzehnten bevorzugtes Operationsgebiet
ausländischer Geheimdienste, einer der Hauptakteure ist die Islamische
Republik Iran (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2173966-Oesterreich-laut-Verfassungsschutz-Spionage-Paradies.html).
Auch im Verfassungsschutzbericht 2022 wird dies
festgehalten:
„Für den österreichischen
Verfassungsschutz sind vor allem Staaten wie die Russische Föderation oder
der Iran sowie türkische und chinesische Geheim- und Nachrichtendienste
von Relevanz. Die Intensität der Operationen ist heutzutage gleichbleibend
hoch. HUMINT, verdeckte Einflussnahmen, Desinformation, Wirtschaftsspionage
sowie das Durchführen von Cyberangriffen zählen zu den methodischen
Vorgehensweisen der Dienste. Auch der Einsatz von sogenannten „Illegalen“
ist ein weiterhin gängiges Mittel.
[…]
Der Iran und China werden ihre geopolitischen
Machtansprüche und vor allem ihre Kontrolle über die Diaspora in
Österreich weiterführen. Der Iran ist aufgrund der Unruhen und
Proteste im eigenen Land verstärkt bemüht, die im Ausland lebenden
Dissidentinnen und Dissidenten sowie Regimekritikerinnen und Regimekritiker
aufzuklären.“ (https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2022_bf_12052023.pdf)
Dass es weiterhin diplomatischen Austausch geben muss,
steht außer Frage. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische
Beziehungen erlaubt es aber ohne weiteres, die Zahl der Diplomat:innen auf das
Allernotwendigste zu beschränken. Wenn iranische Diplomat:innen Spionage
betreiben oder Aktivist:innen gegen das iranische Regime ausspähen,
braucht es harte Konsequenzen und ein rasches, entschiedenes Handeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie viele Personen sind in
Österreich als Diplomat:innen für den Iran akkreditiert (bitte um Auflistung pro Jahr
seit 2015)?
- An welchen ausländischen
Vertretungen Irans in Österreich samt welcher Abteilung sind diese
genau tätig?
- Welche Funktionen erfüllen
die in Wien akkreditierten Diplomat:innen derzeit?
- Wie viele Diplomat:innen sind
für welche Abteilungen der Botschaft in Wien akkreditiert?
i. Für die Konsularabteilung?
ii. Für die Kulturabteilung?
iii. Für die Protokollabteilung?
- Wie viele Personen sind in
Österreich als administrativ-technisches Personal für Iran
akkreditiert (bitte um Auflistung pro Jahr seit 2015)?
- An welchen ausländischen
Vertretungen Irans in Österreich samt welcher Abteilung sind diese
genau tätig?
- Wie viele Personen sind für
welche sonstige Tätigkeiten Irans in Österreich akkreditiert
(bitte um Auflistung pro Jahr seit 2015)?
- An welchen ausländischen
Vertretungen Irans in Österreich samt welcher Abteilung sind diese
genau tätig?
- Hat sich der Stand iranischer
akkreditierter Diplomat:innen des Iran seit dem 16.09.2022 verändert?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn ja, zu wie
vielen Akkreditierungen bei jeweils welcher ausländischen
Vertretung Irans in Österreich samt welcher Abteilung kam es
wann?
- Wenn ja, zu wie vielen
Ausreisen bei jeweils welcher ausländischen Vertretung Irans in
Österreich akkreditierten Personen kam es wann?
- Wurde dabei Rücksprache
bzw. Austausch mit Behörden des Innenministeriums gepflogen?
- Wenn ja, wann mit welcher
Behörde inwiefern und mit welchem Ergebnis?
- Gab es Gespräche mit dem
Innenministerium oder welchen anderen Ressorts bzgl. möglicher
Mitglieder der Islamischen Revolutionsgarde oder mit ihnen verbundenen
Organisationen unter den in Österreich akkreditierten Diplomat:innen
des Iran?
- Wenn ja, wann und was war der
konkrete Gesprächsinhalt?
- Wenn ja, wer war daran beteiligt?
- Wenn ja, welche Position nahm das BMEIA jeweils ein?
- Gab es Gespräche mit dem Innenministerium
oder welchen anderen Ressorts bzgl. möglicher „Illegaler“
des Iran in Österreich?
- Wenn ja, wann und was der
konkrete Gesprächsinhalt?
i. Wer
war daran beteiligt?
ii. Welche
Position nahm das BMEIA jeweils ein?
- Gab es Gespräche Ihres Ressorts mit dem
Innenministerium oder welchen anderen
Ressorts bezüglich iranischer Diplomat:innen, um sie
möglicherweise als „personae non gratae“ zu
qualifizieren?
- Wenn ja, wann mit welcher Behörde und was war der
konkrete Gesprächsinhalt?
i. Wer
war daran beteiligt?
ii. Welche
Position nahm das BMEIA jeweils ein?
- Wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
- Wurde vonseiten einer
Behörde bzw. Einheit des BMI Vertreter:innen Ihres Ressorts bzw.
Ihnen selbst möglicher Spionagehintergrund von iranischen Diplomat:innen
zur Kenntnis gebracht, diese aber nicht ausgewiesen bzw. zu PNG
erklärt?
- Wenn ja, wann durch welche
Behörde erlangte wer im BMeiA derartige Kenntnis?
- Wie viele Personen und für
welche Tätigkeiten sind im Iran für Österreich akkreditiert
(bitte um Auflistung pro Jahr seit 2015)?
- An welchen ausländischen
Vertretungen Österreichs im Iran genau?
- Hat Österreich derzeit gem.
Art 11 Abs 1 des Wiener Übereinkommen über
diplomatische Beziehungen ("Ist keine
ausdrückliche Vereinbarung über den Personalbestand der Mission
getroffen worden, so kann der Empfangsstaat verlangen, dass dieser Bestand
in den Grenzen gehalten wird, die er in Anbetracht der bei ihm
vorliegenden Umstände und Verhältnisse sowie der
Bedürfnisse der betreffenden Mission für angemessen und normal
hält.") den Personalstand einer Mission begrenzt?
- Wenn ja, welche, seit wann und
mit welcher Begrenzung und Begründung?
- Ist es angedacht, Art. 11 Abs.
1 in naher Zukunft auf eine Mission anzuwenden?
i. Wenn ja, welcher gegenüber wann mit welcher Begrenzung
und Begründung?
- Hat Österreich derzeit gem.
Art 11 Abs 2 des Wiener Übereinkommen über diplomatische
Beziehungen ("Der Empfangsstaat kann ferner innerhalb der
gleichen Grenzen, aber ohne Diskriminierung, die Zulassung von
Bediensteten einer bestimmten Kategorie ablehnen.") die Zulassung von
Bediensteten einer Mission einer bestimmten Kategorie abgelehnt?
- Wenn ja, welche seit wann und
mit welcher Begründung?
- Ist es angedacht, Art. 11 Abs.
1 in naher Zukunft auf eine Mission anzuwenden?
i. Wenn ja, welcher gegenüber wann mit welcher
Begründung?