16407/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Gesetzeswidrige Sachspenden an die Regierungsfraktionen?
Am 30.08.2023 wurde ein Initiativantrag (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3558) von fünf Abgeordneten des ÖVP- und des Grünen Klubs in den Nationalrat eingebracht, der das Mietrechtsgesetz (MRG), Richtwertgesetz (RichtWG) sowie Wohnungsgemeinützigkeitsgesetz (WGG) ändern soll. Auf Nachfrage des VN-Journalisten Maximilian Werner an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellte sich heraus, dass Legisten des BMAW den Artikel 3 (WGG) des erwähnten Antrags verfassten, Artikel 1 (MRG) und 2 (RichtWG) stammten hingegen aus der Feder von Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz (BMJ).
Dies reiht sich in ein junges Phänomen der Gesetzgebung in Österreich ein: seit 2019 hat sich das Verhältnis zwischen Initiativanträgen und Regierungsvorlagen gedreht und es gelangen mehr Gesetze über Initiativanträge in das Parlament. Wie die bereits oben erwähnte Anfragebeantwortung zeigt, bedeutet dies allerdings nicht zwingend, dass nicht weiterhin die Urheberschaft der Legistik im zuständigen Ministerium ruht. Der Umweg über die Initiativanträge bringt für die österreichische Bevölkerung dabei gleich mehrere Nachteile: keine Begutachtung des Ministerialentwurfs, keine wirkungsorientiere Folgenabschätzung und weniger Zeit für die Zivilgesellschaft und Oppositionsparteien, um auf die legistischen Vorschläge zu reagieren und Verbesserungsvorschläge zu artikulieren. Kurzum leidet die Qualität der Legistik zwangsläufig unter einer solchen Praxis.
Fraglich ist auch, wie die von Seiten der Ministerien eingesetzte Arbeitskraft rechtlich zu qualifizieren ist, denn: Mit der im Juli 2022 beschlossenen Novelle des Klubfinanzierungsgesetz (KlubFG) wurde § 5a eingeführt, der Spenden an die Parlamentsklubs regelt. Als Spende gilt demnach jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention (zur Verfügung gestelltes Personal), die natürliche oder juristische Personen dem Klub ohne entsprechende Gegenleistung gewähren.
Wenn Bundesbedienstete der Ministerien selektiv nur die Klubs der Regierungsparteien durch Bereitstellen legistischer Arbeit unterstützen, wäre die Vorgehensweise als gesetzwidrige Sachspende iSd § 5a KlubFG zu interpretieren. Diese - vom BMAW in der Beantwortung bestätigte - gängige Verwaltungspraxis, dass Fachexpertinnen und -experten der Bundesministerien die Klubs der jeweiligen Regierungsparteien mit ihrem fachlichem und legistischem Know-How unterstützen, müsste in der Tat überdacht werden, um einen möglichen dauerhaft rechtswidrigen Zustand zu vermeiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Sofern entgeltlich, wie werden die in Frage 1 beschriebenen Leistungen abgegolten?
1. In welcher Höhe wurden jene in dieser Legislaturperiode abgegolten?
i. Falls nein, warum nicht?