1641/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schnedlitz, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unvollständige Beantwortung der Fragen in der parlamentarischen Anfrage 835/J

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben unter der Nr. 835/J-NR/2020 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen“ an die Bundesministerin für Justiz gerichtet.

 

Die Frage 13 sollte Aufschluss darüber geben, ob in diversen Fällen Personal von Krankenanstalten durch Häftlinge bedroht, verletzt oder ähnliches wurde.

 

Diese Frage wurde ausschließlich im Zusammenhang mit „geistig abnormen Rechtsbrechern“ gemäß § 21 Abs 1 StGB beantwortet. Um die Sicherheitslage und eventuelle Missstände im Zusammenhang mit der Sicherheit während der externen Behandlung von Häftlingen beurteilen zu können, bedarf es jedoch einer Übersicht über alle Häftlinge. In diesem Sinne sollte die Frage auch vollständig beantwortet werden und alle Übergriffe und sonstige Delikte im Zusammenhang mit Häftlingen in Krankenanstalten beantwortet werden. Eine Eingrenzung auf Vorfälle im Zusammenhang mit „geistig abnormen Rechtsbrechern“ ist zu wenig, da sie nur einen Teil aller extern Behandelter ausmachen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sind ihnen Fälle bekannt, in denen das Personal von Krankenanstalten im Zuge der Behandlung von Häftlingen bedroht oder gar verletzt wurden? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Delikt während der Behandlung, Haftgrund, Aufteilung auf Strafhaft und Untersuchungshaft, Staatsbürgerschaft des Häftlings und kurzer Beschreibung des Vorfalles bzw. Verletzungsgrat oder ähnliches des Opfers)

2.    Wenn sie auch hier analog zu „geistig abnormen Rechtsbrechern“ keine Aufzeichnungen führen, können sie aus der „Internen Vollzugsverwaltung - IVV“  Folgedelikte herauslesen?

a.    Wenn ja, bitte um Beantwortung der Frage?

b.    Wenn nein, bitte um genaue technische sowie inhaltliche Erläuterung dieser Behauptung.

3.    Sind ihnen Fälle bekannt, in denen Justizpersonal, Strafvollzugspersonal oder Personal der Justizbetreuungsagentur (Justizwachebeamte, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, etc.) im Zuge der Behandlung von Häftlingen bedroht oder gar verletzt wurde? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Delikt während der Behandlung, Haftgrund, Aufteilung auf Strafhaft und Untersuchungshaft, Staatsbürgerschaft des Häftlings, und kurzer Beschreibung des Vorfalles bzw. Verletzungsgrat oder ähnliches des Opfers)

4.    Wenn sie auch hier analog zu „geistig abnormen Rechtsbrechern“ keine Aufzeichnungen führen, können sie aus der „Internen Vollzugsverwaltung – IVV“ Folgedelikte herauslesen?

a.    Wenn ja, bitte um Beantwortung der Frage?

b.    Wenn nein, bitte um genaue technische sowie inhaltliche Erläuterung dieser Behauptung.