16422/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Auffälligkeiten in der österreichischen Altreifenverwertung
Im Rahmen der Festlegung von betriebsbezogenen und technischen Anforderungen in Bezug auf Deponien und Abfälle enthält die österreichische Deponieverordnung 2008 eine Liste an Abfällen, deren Deponierung gänzlich verboten ist. Ein Abfallstoff, der darunterfällt, sind Altreifen. Im Sinne der Abfallhierarchie, die die Basis für das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bildet und aus fünf Stufen besteht (a. Abfallvermeidung; b. Vorbereitung zur Wiederwendung; c. Recycling; d. sonstige Verwertung; e. Beseitigung), werden Altreifen in Österreich dem Recycling oder der sonstigen Verwertung zugeführt. Unter sonstiger Verwertung besteht bei Altreifen sowohl die Möglichkeit der stofflichen als auch der thermischen Verwertung.
Die Allianz Zukunft Reifen AZuR, ein Netzwerk aus unterschiedlichsten Unternehmungen mit Reifenbezug, dem auch österreichische Unternehmen angehören, hat im Sommer 2023 darauf aufmerksam gemacht, dass der Export von Altreifen aus Deutschland in Länder außerhalb der EU in den Monaten davor spürbar angestiegen sei. In den Zielländern würden die Altreifen aufgrund niedriger Umweltauflagen höchstwahrscheinlich unkontrolliert verbrannt und dadurch zusätzlicher CO2-Ausstoß verursacht. (1)
Stimmen aus der österreichischen Reifenrecyclingbranche berichten von ähnlichen Beobachtungen und führen an, dass die über Jahre konstante Anlieferung von Altreifen in den letzten Monaten bedenklich zurückgegangen sei. Am 25.07.2023 berichtete die ZIB2 über eine illegale Reifendeponie in Ungarn, auf der unter anderem Altreifen aus Österreich gelagert werden. Es wird befürchtet, dass die Lagerung auf illegalen Altreifendeponien, wie in diesem Fall aufgedeckt, kein Einzelfall sei und die dort gelagerten Reifen in weiterer Folge in Staaten außerhalb der EU exportiert werden und so der vorgesehen Anwendung der Abfallhierarchie entzogen werden.
Der Export von Altreifen in Länder außerhalb der EU ist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt jedoch Informationspflichten und ziellandspezifischen Sonderregeln. Im Sinne der Anwendung der Abfallhierarchie und angesichts ambitionierter europäischer Umweltschutz- und Klimaziele stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß derartige Exporte stattfinden und ob sie den europäischen Zielen nicht zuwiderlaufen. Darüber hinaus ist die Deponierung von Altreifen gemäß EU-Vorgaben in Ungarn ebenso untersagt wie in Österreich. (2)
Aufgrund des geschilderten abrupten Einbruchs von Reifenanlieferungen in der Reifenrecyclingbranche, soll festgestellt werden, worin die Ursachen liegen und ob Transparenzanforderungen genüge getan wurde.
Quellen:
(1) AZuR fordert sofortiges Altreifen-Exportverbot
(2) Artikel 5, Richtlinie 1993/31/EG
(3) https://www.wko.at/branchen/vbg/handel/fahrzeughandel/Entsorgung-von-Altreifen.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende