16438/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.10.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einseitige Aussetzung Doppelbesteuerungsabkommen durch Russland

Medienberichten zu Folge kündigte Wladimir Putin Anfang August per Erlass an, die Anwendung bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen mit 38 als "unfreundlich" klassifizierten Staaten mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Darunter auch Österreich und das im Jahr 2000 zwischen Russland und Österreich geschlossenen "Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen". Ausgenommen werden nur wenige Artikel, die Privatpersonen betreffen. Das Dekret betrifft daher insbesondere jene internationale Firmen, die noch immer in Russland tätig sind, und die nun mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Steuerlast zu rechnen haben - die wiederum abhängig von etwaigen Gegenreaktionen der betroffenen Staaten. Unklar ist, in welchen Zeitrahmen mit Änderungen zu rechnen ist. Der weiterhin auch aus russischer Perspektive anzuwendende Artikel 29 des bilateralen Abkommens sieht die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung vor dem 30. Juni jedes Jahres vor, die dann mit dem 1. Jänner des Folgejahres wirksam würde.

Quellen:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Das Putin-Dekret sieht eine einseitige Aufkündigung eines bilateralen Steuerabkommens vor. Presseberichterstattung deutet auf eine sofortige Wirkung, bzw. sofortige Aussetzung hin.
    1. Welche konkreten Folgen sind von dieser einseitigen Aussetzung und Aufkündigung des Abkommens zu erwarten?
    2. Wurden bzw. werden von Russland die im Abkommen vorgeschriebene Fristen eingehalten?
    3. Wenn ja, dann wäre der russische Ausstieg aus dem Abkommen abkommenswidrig. Welche Konsequenzen wird die Republik in diesem Fall ziehen?
    4. Ist es zutreffend, dass in Russland tätige österreichische Unternehmen sofort – ohne Einhaltung der vorgesehenen Fristen – nicht mehr von den Bedingungen des Abkommens gedeckt wären?
    5. Wendet die Republik Österreich derzeit das Abkommen weiterhin auf russische Unternehmen in Österreich an?
  1. Gab es Gespräche mit Vertretern Russlands zu diesem Dekret, oder sind solche geplant?
  2. Hat die Bundesregierung bereits Kontakte zu den 37 weiteren betroffenen Staaten und der Europäischen Kommission aufgenommen, um ein gemeinsames Vorgehen abzusprechen?
    1. Wenn ja, wird es ein gemeinsames Vorgehen geben und welche Maßnahmen sind geplant?
    2. Wenn nein, ist ein solches gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU einerseits, und zusammen mit den anderen 37 betroffenen Staaten andererseits geplant? 
  1. Wie viele österreichische Unternehmen sind von diesem Schritt Russlands betroffen?
  2. Welche Auswirkungen wird das auf ihre in Russland zu zahlenden Steuern haben, u.a. was die Höhe und Fristigkeit betrifft?
  3. Wurden die in Russland tätigen Unternehmen, bzw. die Öffentlichkeit bisher von Seiten des BMFs über die Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens informiert?
    1. Falls nicht, ist eine solche Information in Zukunft geplant, z.B. um über eine etwaige Reaktion Österreichs auf die einseitige Aufkündigung des Abkommens zu informieren?
  1. Sind Privatpersonen betroffen und wenn ja, wie viele?