Eingelangt am 04.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einseitige Aussetzung
Doppelbesteuerungsabkommen durch Russland
Medienberichten zu Folge kündigte
Wladimir Putin Anfang August per Erlass an, die Anwendung bilateraler
Doppelbesteuerungsabkommen mit 38 als "unfreundlich" klassifizierten
Staaten mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Darunter auch Österreich und
das im Jahr 2000 zwischen Russland und Österreich geschlossenen
"Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen".
Ausgenommen werden nur wenige Artikel, die Privatpersonen betreffen. Das Dekret
betrifft daher insbesondere jene internationale Firmen, die noch immer in
Russland tätig sind, und die nun mit einer spürbaren Erhöhung
ihrer Steuerlast zu rechnen haben - die wiederum abhängig von etwaigen
Gegenreaktionen der betroffenen Staaten. Unklar ist, in welchen Zeitrahmen mit
Änderungen zu rechnen ist. Der weiterhin auch aus russischer Perspektive
anzuwendende Artikel 29 des bilateralen Abkommens sieht die Möglichkeit
einer schriftlichen Kündigung vor dem 30. Juni jedes Jahres vor, die dann
mit dem 1. Jänner des Folgejahres wirksam würde.
Quellen:
- https://www.vienna.at/putin-erlass-durfte-folgen-fur-osterreichische-firmen-haben/8232538
- https://kurier.at/politik/ausland/putin-setzt-doppelbesteuerungsabkommen-mit-oesterreich-aus/402551522
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Das Putin-Dekret sieht eine einseitige
Aufkündigung eines bilateralen Steuerabkommens vor.
Presseberichterstattung deutet auf eine sofortige Wirkung, bzw. sofortige
Aussetzung hin.
- Welche konkreten Folgen sind von dieser einseitigen
Aussetzung und Aufkündigung des Abkommens zu erwarten?
- Wurden bzw. werden von Russland die im
Abkommen vorgeschriebene Fristen eingehalten?
- Wenn ja, dann wäre der russische
Ausstieg aus dem Abkommen abkommenswidrig. Welche Konsequenzen wird die Republik
in diesem Fall ziehen?
- Ist es zutreffend, dass in Russland
tätige österreichische Unternehmen sofort – ohne
Einhaltung der vorgesehenen Fristen – nicht mehr von den
Bedingungen des Abkommens gedeckt wären?
- Wendet die Republik Österreich derzeit
das Abkommen weiterhin auf russische Unternehmen in Österreich an?
- Gab es Gespräche mit Vertretern
Russlands zu diesem Dekret, oder sind solche geplant?
- Hat die Bundesregierung bereits Kontakte zu
den 37 weiteren betroffenen Staaten und der Europäischen Kommission
aufgenommen, um ein gemeinsames Vorgehen abzusprechen?
- Wenn ja, wird es ein gemeinsames Vorgehen
geben und welche Maßnahmen sind geplant?
- Wenn nein, ist ein solches gemeinsames
Vorgehen innerhalb der EU einerseits, und zusammen mit den anderen 37 betroffenen
Staaten andererseits geplant?
- Wie viele österreichische Unternehmen
sind von diesem Schritt Russlands betroffen?
- Welche Auswirkungen wird das auf ihre in
Russland zu zahlenden Steuern haben, u.a. was die Höhe und
Fristigkeit betrifft?
- Wurden die in Russland tätigen
Unternehmen, bzw. die Öffentlichkeit bisher von Seiten des BMFs
über die Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens
informiert?
- Falls nicht, ist eine solche Information in
Zukunft geplant, z.B. um über eine etwaige Reaktion Österreichs
auf die einseitige Aufkündigung des Abkommens zu informieren?
- Sind Privatpersonen betroffen und wenn ja,
wie viele?