16486/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kapazitätsauslastung von Asylquartieren in Oberösterreich

 

 

Die Kosten bei den Bundesasylquartieren sind durch die Politik der ÖVP-geführten Bundesregierung rasant in die Höhe geschossen. Insbesondere der Ausbau der Asylinfrastruktur auf 28 entsprechenden Standorte inklusive der damit verbundenen Miet- und Betriebskosten sowie Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten zählen zu den Kostentreibern. Die florierende Asylindustrie verursachte beim Steuerzahler alleine dadurch im ersten Halbjahr 2023 damit Mehrkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro.[1]

 

Dem Ausbau der Asylstrukturen stehen Medienberichte gegenüber, wonach die für den Steuerzahler immens teure Infrastruktur mancherorts kaum genutzt wird.[2] Wenngleich es ausdrücklich zu begrüßen wäre, wenn tatsächlich weniger illegale Migranten ins Land kämen als gedacht, so wirft der kostenintensive Leerstand doch Fragen bezüglich der Rechen- und Planungskompetenzen der zuständigen Behörden auf.

 

Der Sprecher der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH begründet den Leerstand mit einer Vorbereitung für den Fall eines schnellen Anstiegs von Asylwerberzahlen.[3] Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, wie der hastige Ausbau von Asylinfrastruktur mit dem öffentlichen Bekenntnis des Innenministers zur Bekämpfung der illegalen Migration[4] zu vereinbaren sein soll.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende


 

 

Anfrage

 

1.    Deckt sich die Einschätzung des Innenministers mit jener der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, wonach es trotz des Bekenntnisses der Bundesregierung zur Bekämpfung der illegalen Migration jederzeit zu einem immensen Anstieg der Asylwerberzahlen kommen könnte?

2.    Wie viele Bundesbetreuungseinrichtungen gibt es in Oberösterreich?

3.    Wie viele davon sind zurzeit geöffnet?

4.    Welche (Unter-)Miet- und Leihverträge – beendete eingeschlossen – wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern (Bundesbetreuungseinrichtungen, Verteilerquartiere, etc.) in der XXVII. Gesetzgebungsperiode seit 23.10.2019 in Oberösterreich abgeschlossen?

5.    Welche Laufzeiten hatten die in Frage 4 angefragten Verträge?

6.    Welche Gesamtkosten (Miet-, Betriebskosten etc.) ergaben sich aus den einzelnen, in Frage angefragten Mietverhältnissen über den gesamten Vertragszeitraum hinweg?

7.    Welche (Unter-)Miet- und Leihverträge sind seitens des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern (Bundesbetreuungseinrichtungen, Verteilerquartiere, etc.) in Oberösterreich aktuell aufrecht?

8.    Welche Laufzeiten haben die in Frage 7 angefragten Verträge?

9.    Welche Gesamtkosten (Miet-, Betriebskosten etc.) entstehen aus den einzelnen, in Frage 7 angefragten Mietverhältnissen über den gesamten Vertragszeitraum hinweg?

10. Wie stellt sich die derzeitige, tatsächliche Nutzung der einzelnen Objekte dar?

11. Wie stellt sich die Gesamtbelagskapazität der einzelnen Objekte dar?

12. Wie stellt sich die derzeitige, tatsächliche Belegung der einzelnen Objekte dar?



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15217/imfname_1582271.pdf

[2] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/umstrittene-linzer-asylquartiere-sind-derzeit-kaum-bis-gar-nicht-belegt;art4,3847129

[3] ebd.

[4] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=6A314F6D6A796E444878593D