16491/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Undurchdachte Mietpreisbremse und weiterer Anschlag auf das WGG

 

 

Höchstrangige Vertreter der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft warnen vehement vor den Folgen der Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Fassung (Stand 30.08.2023). Seitens der FPÖ wird grundsätzlich begrüßt, dass Mieter von Genossenschaftswohnungen entlastet werden sollen. Allerdings muss der Bund entsprechende Mittel bereitstellen, um die Mindereinnahmen der Wohnungsgenossenschaften umfassend zu ersetzen. Ansonsten wird die Mietpreisbremse zu einem Hemmnis für die Schaffung und Sanierung leistbaren Wohnraumes durch gemeinnützige Bauvereinigungen – im Ausmaß von unmittelbar 160 Millionen Euro pro Jahr, wie aus einer Verbandsstellungnahme hervorgeht.[1]

 

Noch weitgehend abseits der medialen und politischen Wahrnehmung drohen weitere legistische Fehlschläge aus dem Hause des zuständigen ÖVP-Wirtschaftsministers Martin Kocher. So weiß die Tageszeitung „Der Standard“ zu berichten:[2]

 

Zuletzt kam es wegen des starken Anstiegs der Zinsen in bestimmten gemeinnützigen Wohnanlagen zu sehr hohen Mietpreissteigerungen. Offenbar ist auch geplant, dies künftig zu unterbinden – per Eingriff in das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

 

Zentral ist festzuhalten, dass sich die FPÖ zu Entlastungsmaßnahmen im Sinne der Bewohner bekennt – es sind allerdings entsprechende Bundesmittel zur Umfinanzierung von Darlehen etc. bereitzustellen. Ein Eingriff in die Gesetzesmaterie ohne Unterstützung käme einem Bruch des Kostendeckungsprinzips gem. § 13 WGG sowie des Generationenausgleichs gem. § 1 Abs. 3 WGG gleich – der tragenden Säule des Systems Wohnungsgemeinnützigkeit. Zudem wäre dies verfassungsrechtlich mehr als bedenklich, wie Aussagen von Univ.-Prof. Andreas Vonkilch unter Berufung auf den OGH vermuten lassen. Demnach hat der Gesetzgeber zwar verhältnismäßig weitreichende Möglichkeiten im Sinne leistbaren Wohnens. Ein „Minusgeschäft“ darf er jedoch nicht erzwingen.[3]

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    In welcher Weise ist geplant, gemeinnützigen Bauvereinigungen Mindereinnahmen infolge der Mietpreisbremse zu ersetzen?

2.    Welche konkreten Planungen bestehen hinsichtlich eines legistischen Eingriffes zur Unterbindung der Weitergabe von Mehrkosten infolge von Zinssteigerungen?

3.    Zu welchen Kompensationsmaßnahmen wird es diesbezüglich kommen, um das Kostendeckungsprinzip gem. § 13 WGG und den Generationenausgleich gem. § 1 Abs. 3 WGG zu wahren?

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230830_OTS0135/mietpreisdeckel-trifft-die-falschen

[2] https://www.derstandard.at/story/3000000184851/was-wir-zum-mietendeckel-wissen

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000185110/zweidrittelmehrheit-f252r-deckel-braucht-es-laut-juristen-nicht