16492/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Nach der Mietpreisbremse – Schluss mit Anlegerwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau

 

 

Die durch die schwarz-grüne Bundesregierung angekündigte Mietpreisbremse wird im Detail zu evaluieren sein. Sie bestätigt allerdings den klaren wohnpolitischen Kurs der FPÖ – und das Bekenntnis zu einer Politik, welche die berechtigten Interessen von Mietern wie Vermietern im Fokus hat. Zudem wird veranschaulicht, dass die wohnpolitische Gestaltungskraft bei der FPÖ liegt. Schließlich nahm sich die Kanzlerpartei ÖVP offensichtlich die freiheitliche Forderung nach einer Mietpreisbremse zum Vorbild.

 

Als nächster Schritt ist es erforderlich, Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen im Hauptgeschäft gemeinnütziger Bauvereinigungen klarstellend abzustellen. Es kann nicht sein, dass Anleger Sozialwohnungen zum Sozialtarif erwerben, um diese dann frei an die Menschen zu vermieten. Diese neoliberale Idee aus dem Hause von ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher stellt das Prinzip des sozialen Wohnbaus auf den Kopf. Hier ist unmittelbar anzusetzen, um den sozialen bzw. gemeinnützigen Wohnbau zu schützen und ihn den Menschen zurückzugeben.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann werden Sie klarstellen, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen lediglich im Ausnahmegeschäft gemeinnütziger Bauvereinigungen gem. § 7 Abs. 4 WGG Deckung finden können?

2.    Wie lassen sich die Zielsetzungen der Mietpreisbremse mit der Öffnung des gemeinnützigen Wohnbaus für Anlegerwohnungen im Regelgeschäft vereinbaren?