16493/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend: Mietpreisbremse auch bei Genossenschaften – Zusätzliche Unterstützung des gemeinnützigen Wohnbaus erforderlich

 

 

Der gemeinnützige Wohnbau stellt eine wesentliche Säule der Wohnversorgung in Österreich dar. Mit 1. April 2024 stünden die regulär alle zwei Jahre erfolgenden Erhöhungen des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages sowie der Grundmiete um ca. 16 Prozent an. Die im Wege der Mietpreisbremse angekündigte Limitierung dieser Anpassung schlägt im Bereich des EVB mit Mindereinnahmen im Ausmaß von ca. 60 Millionen Euro pro Jahr zu Buche, im Bereich der Grundmiete mit weiteren ca. 60 Millionen Euro. Die begrüßenswerte und erforderliche Entlastung der Menschen erfordert gleichzeitig eine zusätzliche Unterstützung des gemeinnützigen Wohnbaus: Massiv angestiegene Baukosten und weiter steigende Kapitalmarktzinsen stellen die Unternehmen vor erhebliche Probleme und bedingen teils wesentlich erhöhten Eigenmitteleinsatz. Hinzu kommen wesentliche Herausforderungen im Bereich der Umstellung von Heizungssysteme sowie der Gebäudesanierung. Die ARGE Eigenheim fordert in diesem Zusammenhang etwa die Schaffung und Dotierung konkreter, gesonderter Geldtöpfe.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten bundesseitigen Maßnahmen sind geplant, um die gemeinnützige Wohnungswirtschaft zusätzlich zu unterstützen?

2.    Wann werden diese Maßnahmen jeweils zur Umsetzung kommen und welches Volumen werden sie jeweils umfassen?