16497/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Tagesstrukturen in Österreich
Schätzungsweise 25.000-30.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten derzeit in Österreich in Tagesstrukturen (1). In solchen Tagesstrukturen arbeiten Menschen, welche keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden (2), allerdings bekommen sie dort statt Lohn nur ein geringes "Taschengeld" und sind weder pensions- noch krankenversichert. Diese Umstände sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (insbesondere mit Artikel 27), die Österreich 2008 ratifiziert hat, nicht vereinbar. Dort anerkennen die Vertragsstaaten das Recht auf "die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird" (3).
Als Instrument zur Umsetzung der UN-BRK hat die Regierungen einen zweiten Nationalen Aktionsplan Behinderung veröffentlicht, der seit 2022 gilt und bis 2030 laufen soll (NAP II). Dort gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die zur besseren Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt dienen sollen - viele davon sind allerdings nicht konkret budgetiert sondern sollen entweder von den Kosten des laufenden Budgets abgedeckt sein oder bei der Budgetmittelaufteilung festgelegt werden (4).
Auch im Regierungsprogramm wurde sich zum Ziel gesetzt, "Lohn statt Taschengeld" endlich umzusetzen:
"Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen wie Tageswerkstätten arbeiten, müssen in Zukunft Lohn statt Taschengeld bekommen. Damit erfahren sie nicht nur eine würdevolle Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit, sondern sind dadurch auch sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die notwendigen Schritte dahin sind gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern zu erarbeiten." (5)
Dieser Missstand bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wurde auch vom Fachausschuss der Vereinten Nationen bei der Staatenprüfung Österreichs zum Status der Umsetzung der UN-BRK festgellt (6). Die Empfehlungen sind bis zur nächsten Staatenprüfung verpflichtend umzusetzen.
Mögliche Konzepte, wie beispielsweise das 2-Säulen-Modell der Lebenshilfe, sind bereits vorhanden (7). Da die Kompetenzen für Tagesstrukturen jedoch Ländersache sind, ist der Bund gefordert, in den Dialog mit den Ländern zu treten, um eine Lösung für den Status Quo zu finden und diesen Punkt des Regierungsprogramms umzusetzen (6).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende