16529/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.10.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Einnahmen durch Inkasso-Gebühren“

Die massive Teuerung der letzten Monate belasten weite Teile der österreichischen Bevölkerung in einem enormen Ausmaß. Während die Bundesregierung, verglichen zu anderen EU-Staaten, nur unzureichende Maßnahmen gegen Teuerung und Inflation setzt, sind immer mehr Menschen in unserem Land dazu gezwungen, zwischen lebensnotwendigen Ausgaben abzuwägen. Diese Entwicklung wird insbesondere hinsichtlich der steigenden Verschuldung breiter Bevölkerungsteile sichtbar. Die Dachorganisation asb warnte daher schon im Schuldenreport 2023 davor, dass die Teuerung insbesondere überschuldete Personen belastet und generell immer mehr Menschen die Angebote der Schuldner*innen-Beratungen in Anspruch nehmen:

Obwohl der Staat mit vielen Unterstützungsleistungen versucht, die Folgen der Teuerungen abzufedern, kämpft eine große Gruppe von Menschen mit existentiellen Problemen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch spürbar, zusätzlich brachte der Ukraine- Krieg nicht nur mentale Belastungen mit sich, sondern auch eine massive Teuerungswelle. Es ist zu erwarten, dass eine große Anzahl weiterer Personen von einer zu bewältigenden Verschuldung in die ungeordnete Überschuldung abrutscht. (...) Auch die Zahl der Menschen, die sich erstmals an eine Schuldenberatung wenden, steigt. 2022 hatten 18.565 Personen einen Erstkontakt mit einer staatlich anerkannten Schuldenberatung, das sind beinahe 10 % mehr als im Jahr davor (...). Einzelne Schuldenberatungen haben im Jänner 2023 beinahe eine Verdoppelung der Erstberatungen im Vergleich zum Jänner 2022 festgestellt. 8.176 Privatkonkurse wurden 2022 eröffnet, das ist eine Steigerung von 13,5% im Vergleich zum Jahr davor (...). [1]

Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, inwieweit sowohl private Inkassoinstitute als auch der Staat durch gestiegene Einnahmen aus der Umsatzsteuer von der zunehmenden Überschuldung der österreichischen Bevölkerung profitieren. Darüber hinaus ist auch die Umsetzung der Nationalratsentschließung betreffend „transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren" aus dem Juli 2020, sowie insbesondere die darin enthaltene Forderung nach einer Novellierung der Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen bis heute ausständig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus der Umsatzsteuer auf Basis der den Inkassoinstitutionen gem. der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (BGBl. Nr. 141/1996 idF BGBl. II Nr. 103/2005) in den Jahren 2018 bis 2022, sowie auf Basis der bisher erfolgten Einnahmen im Jahr 2023? Bitte nach Möglichkeit um Aufschlüsselung der Einnahmen nach Monaten.

2.    Liegen Ihnen Daten darüber vor, auf Basis wie vieler Inkassoforderungen diese Umsatzsteuereinnahmen in den Jahren 2018 bis 2022, sowie bisher im Jahr 2023, entstanden sind?

3.    Gibt es seitens Ihres Ressorts Verhandlungen mit dem BMAW bez. einer möglichen Novellierung der genannten Verordnung hinsichtlich eines Entfalls von umsatzsteuerpflichtigen Mahngebühren bei der ersten Inkasso-Mahnung bzw. gab es solche Verhandlungen/Gespräche seit 2020?

a.    Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?



[1] Dachorganisation asb. Schuldenreport 2023