16533/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.10.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bejubeln von Hamas-Terror auf Demos in Wien

 

Nach den Großangriffen der Terrororganisation Hamas und anderer militanter islamistischer Gruppierungen auf Israel am 7. Oktober 2023 wurden unter anderem am Ballhausplatz, direkt vor dem Bundeskanzleramt bzw. der Hofburg, feiernd demonstriert. Auch am darauffolgenden Tag fanden sich wieder einige Demonstrantinnen und Demonstranten dort ein. In sozialen Netzwerken kursieren zudem Bilder einer feierlichen Kundgebung auf der Mariahilfer Straße am Tag des Angriffs. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) verurteilte Gewaltexzesse und eklatante Menschenrechtsverletzungen aufs Schärfste und appellierte, jegliche Form der Gewaltverherrlichung, die vereinzelt auch in Österreich stattgefunden hat, zu unterlassen.

Die Polizei teilte mit, dass der Verfassungsschutz die Situation genau beobachte.1, 2 Nach einer Anfrage von „Die Presse“ beim BMI erklärte die Landespolizeidirektion Wien in einer Stellungnahme, dass Versammlungen in Österreich grundsätzlich erlaubt seien. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung sei Teil des Grundprinzips eines demokratischen Rechtsstaats. Die Demos seien „emotional, aber friedlich“ gewesen, so die Polizei. Weiters wurden bisher keine Geschehnisse beobachtet, die eine Grenze im Sinne des österreichischen Versammlungsrechts rechtlich überschritten hätten, sodass eine Auflösung von Versammlungen geboten gewesen wäre.3

Generell werden nun in vielen Ländern Europas israelische und jüdische Einrichtungen verstärkt bewacht. Laut Innenministerium (BMI) stehe der Verfassungsschutz in engem Kontakt mit europäischen und israelischen Sicherheitsbehörden, eine verstärkte Überwachung betroffener Einrichtungen in Wien und ganz Österreich sei angeordnet worden. Die Kundgebungen in Wien sorgen unterdessen für Kritik und Sorge.4

Bei zunehmender Eskalation des Konflikts sind weitere Demonstrationen nicht auszuschließen, in denen sich Teilnehmer:innen die Terrorakte der Hamas unterstützend äußern. 

Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und ist aufgrund ihrer Geschichte hier besonders in der Verantwortung, zu gewährleisten, dass sich alle in Österreich Lebenden, die wegen ihrer Herkunft oder Familien in Angst und Schrecken versetzt sind, sicher fühlen. Dafür ist es wichtig, dass in diesem Fall die DSN und die Polizeibehörden ihre gesetzliche Pflicht aktiv wahrnehmen. 

Nach der Rechtsmeinung des Universitätsprofessors für Staatsrechts an der Universität Innsbruck, Peter Bussjäger, müssen die zuständigen Behörden Versammlungen auflösen, in denen Terror bejubelt wird, weil Gefährdung der öffentlichen Ordnung iSv § 6 Versammlungsgesetz (VersG) vorliegt; zudem läge in vielen Fällen das Tatbild der Verhetzung vor, also ein Verstoß gegen § 283 Strafgesetzbuch (StGB), der ebenfalls einen Auflösungstatbestand nach dem VersG darstellt.

 

Quellen:

1https://wien.orf.at/stories/3227412/#15473,2236411,1696749279

2https://www.derstandard.at/story/3000000190233/oesterreichs-politik-solidarisch-mit-israel-pro-palaestinensische-kundgebung-in-wien

3https://www.diepresse.com/17725831/feiernde-hamas-fans-in-wien-warum-demos-nicht-aufgeloest-wurden

4https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14196544/Propalaestinensische-Demos-in-Wien/15483558

5https://twitter.com/PeterBussjaeger/status/1710921944579596361

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Versammlungen gab es seit dem Angriff auf Israel am 7.10.2023 in Österreich, in denen das Handeln der Terrororganisation Hamas bejubelt wurde?
    1. Wo fanden diese wann statt? Bitte um Auflistung.
    2. Wie viele Personen nahmen jeweils wann an welchen Versammlungen teil? Bitte um Auflistung nach Versammlung.

                                          i.    Wie viele verwaltungsstrafrechtliche Sachverhalte wurden während der Demonstrationen registriert und wie viele Personen wurden entsprechend aufgrund welcher konkreten Sachverhalte und welcher Delikte angezeigt?

                                        ii.    Wie viele strafgesetzwidrige Sachverhalte wurden während der Demonstrationen registriert und wie viele Personen wurden entsprechend aufgrund welcher konkreten Sachverhalte und welcher Delikte angezeigt?

    1. Wie viele Polizist:innen waren jeweils vor Ort im Einsatz? Bitte um Auflistung nach Versammlung.

                                          i.    Um welche Einheiten handelte es sich dabei?

    1. Wurden bei Versammlungen Flaggen und/oder Symbole der Hamas oder der libanesischen Hisbollah-Miliz gesichtet?

                                          i.    Falls ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin von wem ergriffen? Bitte um Auflistung nach Versammlung.

  1. Wie viele der in Frage 1 gelisteten Versammlungen waren nicht angemeldet?
    1. Inwiefern wurden sie aufgelöst?
  1. Welche Personen oder Organisationen meldeten die anderen Versammlungen an?
    1. Sofern Vereine die Anmeldungen vornahmen: Zu wie vielen Vereinsauflösungen gemäß § 29 VereinsG ist es im Zuge der Demonstrationen gekommen?
  1. Welche Personen oder Organisationen unterstützten die Versammlungen?
  2. Sind seit den in Frage 1 gelisteten Demonstrationen amtswegige Überprüfungen seitens der Vereinsbehörden hinsichtlich bestimmter Vereine in Österreich eingeleitet worden?
    1. Falls ja, wann gegen welche Vereine konkret?
    2. Falls ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Wurden die in Frage 1 gelisteten Versammlungen gem. § 2 VersG angezeigt?
    1. Falls ja, wurde eine Bescheinigung seitens der Behörde gem. § 2 Abs. 2 VersG erteilt?
    2. Falls ja, bei welcher Behörde?
    3. Falls nein, wie erfuhren die zuständigen Behörden von den Versammlungen?
  1. Warum wurden die Versammlungen in Wien nicht aufgelöst?
    1. Inwiefern und mit wem klärten die Beamt:innen vor Ort ab, dass das öffentliche Wohl durch den öffentlichen Jubel über terroristische Akte nicht gefährdet war?
    2. Inwiefern und mit wem klärten die Beamt:innen vor Ort ab, dass der Tatbestand der Verhetzung gem. § 283 StGB nicht verwirklicht wurde?
    3. Wurden von den Beamt:innen vor Ort die Untersagungsgründe des § 6 Abs. 2 VersG geprüft?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

  1. Welchen Kenntnisstand über staatspolizeilich relevante Vorkommnisse im Zuge der Demonstration haben die Sicherheitsbehörden? 
  2. Wann konkret wurde eine verstärkte Überwachung betroffener Einrichtungen in Wien und ganz Österreich angeordnet?
    1. Von wem wurde diese angeordnet?
  1. Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in Österreich konkret aus?
    1. Welche Schutzmaßnahmen wurden konkret für in Österreich lebende Jüdinnen und Juden seit dem 7.10.2023 jeweils wann durch wen getroffen?
    2. Wie läuft seitdem die Kommunikation konkret ab?
    3. Gab es eine Sicherheitskonzept, das in solchen Fällen angewendet wird? 

                                          i.    Inwiefern in diesem Fall? 

  1. Gab es seit dem Angriff auf Israel Adaptionen hinsichtlich der Gefährdungseinschätzung von in Österreich lebenden Jüdinnen und Juden?
    1. Falls ja, inwiefern hat sich diese geändert? 
    2. Falls nein, warum nicht?
  1. Konnte die DSN bisher irgendeine Form der Unterstützung der Hamas durch das iranische Regime auf österreichischem Boden feststellen?
    1. Wenn ja, welche und wann konkret?