16535/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.10.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres,
betreffend „Abschiebungen von Kurd:innen in die Türkei"
Nach wie vor müssen Menschenrechtsverteidiger:innen, Journalist:innen, Oppositionspolitiker:innen, Kurd:innen und andere Personen mit unbegründeten Ermittlungen und (strafrechtlicher) Verfolgung in der Türkei rechnen. Freie Meinungsäußerung und gar Kritik an Recep Tayyip Erdogan werden bestraft. Gerade für oppositionell organisierte Kurd:innen ist die Situation im autoritären Regime Erdogans noch prekärer und gefährlicher - sie werden mit Repression, Verfolgung, Folter und Mord bedroht. Dabei ist die Verfolgung aus ethnischen, religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund des Geschlechts laut Genfer Flüchtlingekonvention als Fluchtgrund anerkannt, eine Abschiebung von Menschen, die aus diesen Gründen verfolgt werden, ist als schlichtweg ein Menschenrechtsbruch.
Vor kurzem sorgte das Schicksal von Eren U. für Aufsehen, der einen Tag vor seiner Hochzeit abgeschoben wurde. Als politischer Kurde und Aktivist HDP, einer demokratischen Oppositionspartei, drohen ihm in der Türkei Haft und Folter.[1]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie viele türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte haben seit 1. Jänner 2023 einen Asylantrag in Österreich gestellt? (Bitte um genaue Auflistung nach Monaten, Geschlecht und Bundesländern.)
a. Wie viele davon waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? (Bitte um genaue Auflistung nach Monaten, Bundesländern und Alter.)
b. Ist bei allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Aufenthaltsort bekannt?
i. Falls nein: Wie viele davon sind abgängig?
2. Wie viele türkische Kurd :innen und politisch motivierte Verfolgte wurden seit Jänner 2023 zu einem Erstgespräch im Rahmen des Zulassungsverfahrens geladen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern.)
3. Wie viele Anträge türkischer Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte wurden seit Jänner 2023 zum Asylverfahren zugelassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten, Geschlecht und Bundesländern.)
4. Wie viele türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte wurden seit Jänner 2023 zu einer Befragung durch das BFA geladen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten, Geschlecht und Bundesländern.)
5. Wie viele türkische Kurd :innen und politisch motivierte Verfolgte haben seit Jänner 2023 einen erstinstanzlichen Asylbescheid erhalten? (Bitte aufgeschlüsselt nach positiven und negativen Bescheiden, Monaten, Geschlecht und Bundesländern.)
a. Wie viele Menschen davon waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
6. Wie viele türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte haben in Österreich seit Jänner 2023 erstmals subsidiären Schutz erhalten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten, Geschlecht und Bundesländern.)
a. Wie viele Menschen davon waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
7. Wieviele Anträge türkischer Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgter auf Familienzusammenführung wurden seit Jänner 2023 in Österreich gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern.)
8. Wie viele türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte wurden seit 1. Jänner 2023
a. abgeschoben?
b. ausgewiesen?
c. in Schubhaft genommen? (Bitte um Auflistung nach Monaten, Geschlecht und Bundesländer.)
d. wie viele Menschen davon waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? (Bitte auch hier um Auflistung nach Monaten, Bundesländern und Alter.)
9. Wie viele türkische Kurd :innen und politisch motivierte Verfolgte befinden sich zum Zeitpunkt der Anfrage in Schubhaft?
a. Gibt es für diese Türkische Kurd :innen einen konkreten Abschiebetermin?
i. Wenn ja, von wem wurde dieser festgesetzt?
ii. Wann soll die nächste Abschiebung in die Türkei stattfinden?
iii. Wenn nein, wieso werden diese Personen nicht entlassen?
10. Wie viel kostet ein Schubhafttag im Vergleich zur Unterbringung in einem Grundversorgungsquartier?
11. Wie viele der derzeit in Schubhaft befindlichen türkischen Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgten weisen psychische Erkrankungen auf?
a. Wie viele davon werden psychologisch betreut?
b. Wer ist mit der therapeutischen Behandlung betraut und in welchem psychotherapeutischen Setting finden diese statt?
c. Wie viele davon sind in psychiatrischer Behandlung?
d. Gibt es eine Vertrauensperson bzw. Seelsorge für diese Schubhähling?
i. Wenn ja, wer übernimmt diese?
ii. Wenn nein, warum nicht?
12. Wie viele minderjährige, ausländische Kinder wurden seit Anfang dieses Jahres in Schubhaft genommen bzw. der Kinder- und Jugendhilfe übergeben, während ihre Eltern in Schubhaft waren?
13. Wie wird das Asylverfahren durchgeführt, wenn der/ die türkische:r Kurd:in/ politisch motivierter Verfolgter
a. abgeschoben wurde?
b. ausgewiesen wurde?
14. Warum wurden türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte seit Anfang 2023 abgeschoben bzw. ausgewiesen? (Bitte um genaue Auflistung der unterschiedlichen Gründe.)
15. Wurden die Abschiebungen in Zusammenarbeit mit Frontex durchgeführt?
a. Wenn ja, wie werden derzeit Abschiebetermine in Zusammenarbeit mit Frontex festgelegt?
b. Wenn ja, über welche Fluglinie wurden die Abschiebungen jeweils durchgeführt?
16. Sind Sie und Ihr Ministerium zur Abschiebung türkischer Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgter im Austausch mit anderen EU-Innenminister:innen und Ländern?
17. Welche Kosten fielen durchschnittlich seit 1. Jänner 2023 pro Abschiebung pro Person (türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgten) an?
18. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Abschiebungen von Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgter seit 1. Jänner 2023?
19. Sind Ihnen und Ihrem Ministerium die drohende Verhaftung und/oder Folter vieler türkischer Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgter, die in die Türkei abgeschoben werden, bekannt?
a. Wenn ja, wie kommen Sie bzw. Ihr Ministerium zu dem Schluss, dass die Türkei für türkische Kurd:innen und politisch motivierte Verfolgte ein sicheres Abschiebeland ist?
20. Gab es beim BMI seit der Wiederwahl Erdogans Neubewertungen über die Lage in der Türkei? a. Falls ja, worauf stützten sich diese gegebenenfalls jeweils (bitte mit Datum und Änderung und den maßgeblichen Quellen hierzu auflisten)?
21. Inwiefern gilt die Türkei als sicheres Abschiebeland, wenn durch das Außenministerium eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)[2] ausgerufen wurde?
22. Was ist dem BMI über die Situation in türkischen Haftanstalten bekannt, also etwa zur medizinischen Versorgung, Überbelegung, Isolationshaft, zu Beschränkungen des Briefverkehrs oder sonstigen Einschränkungen der Rechte von Gefangenen sowie zu Fällen von Misshandlungen und Folter (bitte ausführen und Quellen benennen)?
23. Gab es 2023 Abschiebungen von türkichen Kurd:innen oder politisch motivierter Verfolgter trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden Gerichtsentscheidung?
a. Falls ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst
b. Falls ja, wurden sie bereits nach Österreich zurückgeholt?
24. Wie hoch sind die gestellten Asylanträge türkischer Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgter seit der Wiederwahl Erdogans am 28. Mai 2023? (Bitte um genaue Auflistung nach Monaten und Bundesländern.)
a. Sind die gestellten Asylanträge türkischer Kurd:innen und politisch motivierter Verfolgter seit der Wiederwahl Erdogans am 28. Mai 2023 im Vergleich zu davor gestiegen? (Bitte um genaue Auflistung nach Monaten und Bundesländern.)
i. Wenn ja, bitte um genaue Auflistung nach Monaten, Bundesländern und Gründen.
ii. Wenn ja, wie erklären Sie und Ihr Ministerium sich diesen Anstieg?
25. Ist Ihnen der Fall von Eren U. bekannt?
a. Wenn ja: Seit wann und durch wen wurden Sie über den Fall informiert?
26. Aus welchem Grund kam es bei Eren U. zu einer Abschiebung trotz der Situation, die ihm in der Türkei droht?
27. Die Abschiebung von Eren U. [3] kurz vor seiner Hochzeit sorgte bei Vielen für Unverständnis, da er nach seiner überraschenden Verhaftung ein Dokument unterschrieben haben soll, dass seine Abschiebung rechtfertigen soll. Sein Anwalt betonte jedoch, dass ihm ein solches Dokument nicht vorgelegt werden konnte. Wie erklären Sie sich diese Unverhältnismäßigkeit und unterschiedlichen Aussagen?
a. Können Sie und Ihr Ministerium mit Sicherheit bejahen, dass in diesem konkreten Fall alle Eventualitäten, eben auch jene, dass Eren U. als Oppositioneller Kurde in der Türkei Haft und/oder Folter drohen, mitbedacht wurden?
i. Wenn ja, wie rechtfertigen Sie bzw. Ihr Ministerium die fehlende Verantwortung in diesem konkreten Fall?