1654/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Genossinen und Genossen
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Missbrauch von Bundeseinrichtungen als Personaldienstleister für das Kabinett von Bundesministerin Köstinger
Der Anfragebeantwortung 773/AB[1] zufolge sind 8 von 17 MitarbeiterInnen des Kabinetts von Bundesministerin Köstinger über Arbeitsleihverträge des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (in Folge: BFW) oder der Umweltbundesamt GmbH (in Folge: UBA) beschäftigt.
Bereits vor zwei Jahren wurde der hohe Anteil von Arbeitsleihverträgen im Kabinett der damaligen Ministerin von der SPÖ thematisiert, weil mehr als die Hälfte des Kabinetts inkl. Kabinettchef extra beim Umweltbundesamt angestellt wurden, bevor sie im Kabinett tätig wurden.[2]
Wie die aktuelle Anfragebeantwortung zeigt, dürfte nun das BFW an die Stelle des Umweltbundesamtes als Personaldienstleister für das Kabinett der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) gerückt sein, da das Umweltbundesamt nun zum Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gehört und es keine direkte Einflussmöglichkeit mehr gibt.
Das BFW unterliegt als Anstalt öffentlichen Rechts der Weisungskompetenz der Bundesministerin. Zwei der namentlich aufgelisteten KabinettsmitarbeiterInnen sind offenbar auch direkt in der Direktion des BFW angestellt worden.[3]
Einmal mehr muss eine Bundeseinrichtung im Einflussbereich des Landwirtschaftsministeriums als Personaldienstleister für das Kabinett der Bundesministerin herhalten. Und einmal mehr steht dabei der Verdacht im Raum, dass das vielbehauptete „Sparen im System“ nur Show ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Zu welchem Zweck wurden MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts vor Dienstantritt im BMLRT (bzw. zuvor BMNT) beim BFW bzw. UBA beschäftigt?
2.
Wie lange vor erstmaligem
Antritt des Dienstverhältnisses in Ihrem Kabinett
waren die jeweiligen MitarbeiterInnen beim BFW bzw. UBA beschäftigt?
3. Wie viele der in 773/AB genannten AssistentInnen sind beim BFW und wie viele beim UBA angestellt?
4. Wieso sind einige MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts (u.a. der Kabinettchef) nicht mehr beim Umweltbundesamt beschäftigt?
5. Wann erfolgte deren Übertritt ins BMLRT (bzw. zuvor BMNT)? Bitte um Auflistung.
6. Entspricht die Gehaltseinstufung der geliehenen MitarbeiterInnen jener von gleichwertigen Vertragsbediensteten oder kommt es durch diese Konstruktion zu Überzahlungen?
7. Wie hoch sind die Kosten der nicht direkt beim Bund angestellten KabinettsmitarbeiterInnen?
8. Werden die Aufwände für diese MitarbeiterInnen regelmäßig und pünktlich an die verleihenden Einrichtungen erstattet?
9.
Haben Sie, Ihr Kabinettchef
bzw. Generalsekretär, ein sonstiger Mitarbeiter bzw. eine sonstige
Mitarbeiterin des BMLRT (bzw. zuvor BMNT) oder ein Mitglied des Wirtschaftsrats
des BFW dem Leiter des BFW eine Weisung oder sonstige
Anordnung bezüglich der Anstellung Ihrer jetzigen KabinettsmitarbeiterInnen
erteilt?
10.
Haben Sie, Ihr Kabinettchef
bzw. Generalsekretär, ein sonstiger Mitarbeiter bzw.
eine sonstige Mitarbeiterin des BMLRT (bzw. zuvor BMNT) oder ein Mitglied des
Aufsichtsrats des UBA vor Inkrafttreten der Novelle des
Bundesministeriengesetzes den GeschäftsführerInnen des UBA eine
Weisung
oder sonstige Anordnung bezüglich der Anstellung Ihrer jetzigen
KabinettsmitarbeiterInnen erteilt?
11. Hatten Sie bezüglich der Beschäftigung von MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes in Ihrem Kabinett Kontakt zu Bundesministerin Gewessler?
12. Hat sich Bundesministerin Gewessler zur Beschäftigung von MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes Ihnen gegenüber geäußert?
13. Ist die
Beschäftigung der KabinettsmitarbeiterInnen beim BFW an Ihre Amtszeit
als Ministerin gebunden (wie bei KabinettsmitarbeiterInnen üblich)?
a. Wenn nein, über welche Dauer wurden die Dienstverträge abgeschlossen?
b.
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese
Beschäftigungsverhältnisse bei
Ihrem nächsten Ausscheiden aus der Bundesregierung beendet werden?
c. Entspricht die Gehaltseinstufung der geliehenen MitarbeiterInnen im BFW der Einstufung in Ihrem Kabinett?
d. Wurden die Stellen ausgeschrieben?
e. Finden sich diese zusätzlichen Stellen im Personalplan wieder?
14.Ist die
Beschäftigung der KabinettsmitarbeiterInnen beim UBA
an Ihre Amtszeit
als Ministerin gebunden (wie bei KabinettsmitarbeiterInnen üblich)?
a. Wenn nein, über welche Dauer wurden die Dienstverträge abgeschlossen?
b. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese Beschäftigungsverhältnisse bei Ihrem nächsten Ausscheiden aus der Bundesregierung beendet werden?
c. Entspricht die Gehaltseinstufung der geliehenen MitarbeiterInnen im UBA der Einstufung in Ihrem Kabinett?
d. Wurden die Stellen ausgeschrieben?
e. Finden sich diese zusätzlichen Stellen im Personalplan wieder?
15. Sind die
Arbeitsverhältnisse jener KabinettsmitarbeiterInnen, die Sie bei Ihrem
ersten Versuch als Ministerin unterstützt haben, mit Ihrem Ausscheiden aus
dem MinisterInnenamt durch das UBA beendet worden?
a. Wenn ja, wann und warum wurden die Arbeitsverhältnisse mit dem UBA wiederaufgenommen (lt. 3650/AB derXXVI.GP waren mehrere KabinettsmitarbeiterInnen Ihrer Nachfolgerin Bundesministerin DI Maria Patek, MBA auch beim UBA angestellt)?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche
MitarbeiterInnen waren am 28.6.2019 im Kabinett der Bundesministerin
DI Maria Patek, MBA beschäftigt?
17. Wie viele/welche MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts üben derzeit
Aufsichtsrats- und Beiratsfunktionen oder ähnliche Funktionen in
Einrichtungen des Einflussbereichs
des BMLRT oder anderer Ressorts aus? Bitte um Auflistung.
18. Üben
MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts Nebentätigkeiten aus? Bitte um Auflistung
der MitarbeiterInnen.