16548/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Unterbringungsbedingungen und Einhaltung menschenrechtlicher Standards in Rückkehrberatungseinrichtungen

 

Das Innenministerium nahm im November 2017 zwei Rückkehrberatungseinrichtungen (RÜBE), eine am Bürglkopf in Fieberbrunn und eine in Schwechat, in Betrieb. Dort wurden u.a. abgelehnte Asylwerber:innen untergebracht, die nicht abgeschoben werden können. Seitdem wurden immer wieder menschenrechtliche Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit in RÜBE untergebrachten Personen geäußert. 

Am 30. Juli 2019 hat der damalige Innenminister Wolfgang Peschorn die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten des Innenministeriums damit beauftragt, gemeinsam mit dem UNHCR die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen in Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Zuvor wurden die Unterbringungsbedingungen in diesen Einrichtungen stark kritisiert, insbesondere waren die Bedingungen für die dort lebenden Kinder und psychisch beeinträchtigten Personen inadäquat. Desgleichen mangelte es an medizinischer Versorgung.

Aus dieser Prüfung resultierten 15 Empfehlungen, deren Umsetzung anhand 19 konkreter Maßnahmen geplant war (https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/2380.pdf). Auch der UNHCR veröffentlichte 7 Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesbetreuungsstellen Fieberbrunn und Schwechat (https://www.unhcr.org/dach/at/36189-unhcr-empfehlungen-zur-unterbringung-von-asylsuchenden-in-den-bundesbetreuungsstellen-fieberbrunn-und-schwechat.html). Zu diesem Zeitpunkt war die ORS Service GmbH mit der Betreuung der Einrichtungen entgeltlich beauftragt und wurde zur Umsetzung der Empfehlungen angewiesen - seit 1. Januar 2021 hat die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) Betreuung und Beratung übernommen.

Nach den letzten Angaben des BMI dient die RÜBE Schwechat seit September 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht mehr als Rückkehrberatungseinrichtung, sondern als Betreuungseinrichtung zur Selbstisolation von Asylneuantragsteller:innen nach Aufnahme in die Grundversorgung des Bundes (siehe Beantwortung zur NEOS-Anfrage 3323/J). Darüber hinaus würden seit Dezember 2019 Familien mit Kindern der Rückkehrberatungseinrichtung Bad Kreuzen zugewiesen, da die Unterbringung von Kindern sowohl in der RÜBE Fieberbrunn als auch in der RÜBE Schwechat mit dem vorrangigen Kindeswohl gem. Art 1 BVG über die Rechte von Kindern als nicht vereinbar befunden wurde. Aus der Beantwortung ergab sich jedoch, dass manche Empfehlungen nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt worden sind.

Der Beantwortung der NEOS-Anfrage 14357/J ist zu entnehmen, dass mit Stand Anfang 2023 nach wie vor drei Bundesbetreuungseinrichtungen als RÜBE betrieben werden, Bad Kreuzen, Tirol und Graz-Andritz (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13976/imfname_1555646.pdf). In dieser Hinsicht sind Angaben zu den Unterbringungsbedingungen in den RÜBE sowie zum aktuellen Stand der Umsetzung menschenrechtlicher Empfehlungen von Interesse.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Rückkehrberatungseinrichtungen betreibt das Innenministerium mit Stichtag der Anfrage?
    1. Wurde die Bundesbetreuungsstelle Schwechat seit September 2020 wieder als RÜBE in Betrieb genommen?

                                          i.    Wenn ja, seit wann?

  1. Wie viele Personen sind in den RÜBE mit Stichtag der Anfrage untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung, Nationalität und minderjährig unbegleitet/minderjährig begleitet/volljährig.
  2. Wie viele Personen waren seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in den RÜBE untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Nationalität, Aufenthaltsdauer in Tagen und Rückkehrberatungseinrichtung.
    1. Wie viele Familien mit minderjährigen Kindern waren seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in den RÜBE untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Nationalität, Aufenthaltsdauer in Tagen und Rückkehrberatungseinrichtung.
    2. Wie viele Personen haben mittels freiwilliger Rückkehr das Bundesgebiet verlassen? Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Nationalität und Monat der letzten Unterbringung in einer RÜBE.
  1. Wurde bereits eine Evaluierung der Einhaltung bzw. Implementierung der menschenrechtlichen Empfehlungen in den RÜBE durchgeführt?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. In der Beantwortung 3339/AB gab das BMI an, dass ein Folgebesuch der RÜBE Fieberbrunn und Schwechat sowie eine Evaluierung der RÜBE Bad Kreuzen durch die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten des Innenministeriums vorgesehen sei. Hat diese bereits stattgefunden?
    1. Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.
  1. Haben weitere bzw. sind weitere Evaluierung der Einhaltung bzw. Implementierung der menschenrechtlichen Empfehlungen geplant?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wird es dabei zu einer Einbindung des UNHCR kommen?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Das Innenministerium gab in der Anfragebeantwortung 3339/AB an, dass die Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Empfehlungen „einen dynamischen Prozess“ darstellt, weshalb sich die „Anzahl an Maßnahmen im Rahmen der Evaluierung stetig verändert bzw. erweitert“. Welche Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Empfehlungen wurden seitdem wann gesetzt, verändert oder erweitert?
  2. Hinsichtlich der UNHCR-Empfehlung Nr. 1: "Asylsuchende und Personen mit rechtskräftig negativer Rückkehrentscheidung sollten aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse dieser Gruppen und dem unterschiedlichen Beratungs- und Betreuungsbedarf grundsätzlich nicht gemeinsam untergebracht werden" gab das BMI in der Anfragebeantwortung 3339/AB folgendes an: „der Empfehlung kann aus Praxis- und Kapazitätserfordernissen derzeit nicht nachgekommen werden“. Wurde diese Empfehlung seitdem umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.
    1. Wenn ja, wann und durch welche konkreten Maßnahmen?
    2. Wenn nicht, ist eine Umsetzung der Empfehlung geplant?
  1. Wie oft waren Referent:innen des BFA seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in den RÜBE anwesend? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Rückkehrberatungseinrichtung.
  2. In welchen zeitlichen Abständen ist psychologisches Fachpersonal in den RÜBE anwesend?
  3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um gegen die mangelnde Bewegungsfreiheit und Isolation der Bewohner:innen der RÜBE vorzugehen? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung.
  4. Welche Sanktionen werden verhängt, wenn Bewohner:innen gegen die Hausordnung verstoßen?
    1. Welcher Kriterienkatalog bzw. welche Vorgaben gibt es zur Verhängung von Sanktionen?
    2. Wie viele Sanktionen wurden aus welchen Gründen seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfrage verhängt?
  1. Wie viele Rückkehrberatungsgespräche wurden in den RÜBE seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfrage geführt? Bitte um Auflistung pro Monat.
  2. Ist die Einrichtung von weiteren Rückkehrberatungseinrichtungen in Planung?
    1. Wenn ja, wann und wo?
  1. Der Beantwortung zur Anfrage 14357/J ist zu entnehmen, dass die RÜBE im Verhältnis zu deren Kapazitäten nur sehr gering ausgelastet sind: Aus welchen Gründen werden die RÜBE weiterhin betrieben?
    1. Werden auch andere Personen in den RÜBE untergebracht, als abgelehnte Asylwerber:innen, die nicht abgeschoben werden können? 

                                          i.    Wenn ja, um welche Personengruppen handelt es sich?

                                        ii.    Wenn ja, wie viele waren seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in RÜBE untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung, Staatsangehörigkeit, Status und Dauer des Aufenthalts. 

    1. Ist die Schließung von Rückkehrberatungseinrichtungen geplant? 

                                          i.    Wenn ja, wann und wo?

  1. Wie viele Kosten sind für die Durchführung der Rückkehrberatung seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung angefallen? Bitte um Auflistung nach Kostenstelle (z.B. Miete der Einrichtung, Personal usw.) und Jahr.