Eingelangt am 13.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Unterbringungsbedingungen und Einhaltung
menschenrechtlicher Standards in Rückkehrberatungseinrichtungen
Das Innenministerium nahm im November 2017 zwei
Rückkehrberatungseinrichtungen (RÜBE), eine am Bürglkopf in
Fieberbrunn und eine in Schwechat, in Betrieb. Dort wurden u.a. abgelehnte
Asylwerber:innen untergebracht, die nicht abgeschoben werden können.
Seitdem wurden immer wieder menschenrechtliche Bedenken hinsichtlich des
Umgangs mit in RÜBE untergebrachten Personen geäußert.
Am 30. Juli 2019 hat der damalige Innenminister Wolfgang
Peschorn die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten
des Innenministeriums damit beauftragt, gemeinsam mit dem UNHCR die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen in
Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu
unterziehen. Zuvor wurden die Unterbringungsbedingungen in diesen Einrichtungen
stark kritisiert, insbesondere waren die Bedingungen für die dort lebenden
Kinder und psychisch beeinträchtigten Personen inadäquat. Desgleichen
mangelte es an medizinischer Versorgung.
Aus dieser Prüfung resultierten 15 Empfehlungen, deren
Umsetzung anhand 19 konkreter Maßnahmen geplant war (https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/2380.pdf). Auch der UNHCR veröffentlichte 7 Empfehlungen zur
Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesbetreuungsstellen Fieberbrunn und
Schwechat (https://www.unhcr.org/dach/at/36189-unhcr-empfehlungen-zur-unterbringung-von-asylsuchenden-in-den-bundesbetreuungsstellen-fieberbrunn-und-schwechat.html). Zu diesem Zeitpunkt war die ORS Service GmbH mit der
Betreuung der Einrichtungen entgeltlich beauftragt und wurde zur Umsetzung der
Empfehlungen angewiesen - seit 1. Januar 2021 hat die Bundesagentur für
Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) Betreuung und Beratung
übernommen.
Nach den letzten Angaben des BMI dient die RÜBE
Schwechat seit September 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht mehr als
Rückkehrberatungseinrichtung, sondern als Betreuungseinrichtung zur
Selbstisolation von Asylneuantragsteller:innen nach Aufnahme in die
Grundversorgung des Bundes (siehe Beantwortung zur NEOS-Anfrage 3323/J).
Darüber hinaus würden seit Dezember 2019 Familien mit Kindern der Rückkehrberatungseinrichtung
Bad Kreuzen zugewiesen, da die Unterbringung von Kindern sowohl in der
RÜBE Fieberbrunn als auch in der RÜBE Schwechat mit dem vorrangigen
Kindeswohl gem. Art 1 BVG über die Rechte von Kindern als nicht vereinbar
befunden wurde. Aus der Beantwortung ergab sich jedoch, dass manche
Empfehlungen nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt worden sind.
Der Beantwortung der NEOS-Anfrage 14357/J ist zu entnehmen, dass mit Stand Anfang 2023 nach
wie vor drei Bundesbetreuungseinrichtungen als RÜBE betrieben werden, Bad
Kreuzen, Tirol und Graz-Andritz (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13976/imfname_1555646.pdf). In dieser Hinsicht sind Angaben zu den
Unterbringungsbedingungen in den RÜBE sowie zum aktuellen Stand der
Umsetzung menschenrechtlicher Empfehlungen von Interesse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche
Rückkehrberatungseinrichtungen betreibt das Innenministerium mit
Stichtag der Anfrage?
- Wurde die
Bundesbetreuungsstelle Schwechat seit September 2020 wieder als RÜBE
in Betrieb genommen?
i. Wenn ja, seit wann?
- Wie viele Personen sind in den
RÜBE mit Stichtag der Anfrage untergebracht? Bitte
aufgeschlüsselt nach Rückkehrberatungseinrichtung,
Nationalität und minderjährig unbegleitet/minderjährig
begleitet/volljährig.
- Wie viele Personen waren seit
01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in den RÜBE untergebracht?
Bitte aufgeschlüsselt nach Nationalität, Aufenthaltsdauer in
Tagen und Rückkehrberatungseinrichtung.
- Wie viele Familien mit
minderjährigen Kindern waren seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt
der Anfragebeantwortung in den RÜBE untergebracht? Bitte
aufgeschlüsselt nach Nationalität, Aufenthaltsdauer in Tagen
und Rückkehrberatungseinrichtung.
- Wie viele Personen haben
mittels freiwilliger Rückkehr das Bundesgebiet verlassen? Bitte
aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Nationalität und Monat der
letzten Unterbringung in einer RÜBE.
- Wurde bereits eine Evaluierung
der Einhaltung bzw. Implementierung der menschenrechtlichen Empfehlungen
in den RÜBE durchgeführt?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- In der Beantwortung 3339/AB gab
das BMI an, dass ein Folgebesuch der RÜBE Fieberbrunn und Schwechat
sowie eine Evaluierung der RÜBE Bad Kreuzen durch die Abteilung
für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten des
Innenministeriums vorgesehen sei. Hat diese bereits stattgefunden?
- Wenn ja, wann und mit welchen
Ergebnissen? Bitte aufgeschlüsselt nach
Rückkehrberatungseinrichtung.
- Haben weitere bzw. sind weitere
Evaluierung der Einhaltung bzw. Implementierung der menschenrechtlichen
Empfehlungen geplant?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wird es dabei zu einer
Einbindung des UNHCR kommen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Das Innenministerium gab in der
Anfragebeantwortung 3339/AB an, dass die Erarbeitung von Maßnahmen
zur Umsetzung der menschenrechtlichen Empfehlungen „einen
dynamischen Prozess“ darstellt, weshalb sich die „Anzahl an
Maßnahmen im Rahmen der Evaluierung stetig verändert bzw.
erweitert“. Welche Maßnahmen zur Umsetzung der
menschenrechtlichen Empfehlungen wurden seitdem wann gesetzt,
verändert oder erweitert?
- Hinsichtlich der
UNHCR-Empfehlung Nr. 1: "Asylsuchende und Personen mit
rechtskräftig negativer Rückkehrentscheidung sollten aufgrund
der verschiedenen Bedürfnisse dieser Gruppen und dem unterschiedlichen
Beratungs- und Betreuungsbedarf grundsätzlich nicht gemeinsam
untergebracht werden" gab das BMI in der Anfragebeantwortung 3339/AB
folgendes an: „der Empfehlung kann aus Praxis- und
Kapazitätserfordernissen derzeit nicht nachgekommen werden“.
Wurde diese Empfehlung seitdem umgesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach
Rückkehrberatungseinrichtung.
- Wenn ja, wann und durch welche
konkreten Maßnahmen?
- Wenn nicht, ist eine Umsetzung
der Empfehlung geplant?
- Wie oft waren Referent:innen des
BFA seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in den
RÜBE anwesend? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und
Rückkehrberatungseinrichtung.
- In welchen zeitlichen
Abständen ist psychologisches Fachpersonal in den RÜBE anwesend?
- Welche Maßnahmen wurden
getroffen, um gegen die mangelnde Bewegungsfreiheit und Isolation der
Bewohner:innen der RÜBE vorzugehen? Bitte aufgeschlüsselt nach
Rückkehrberatungseinrichtung.
- Welche Sanktionen werden
verhängt, wenn Bewohner:innen gegen die Hausordnung verstoßen?
- Welcher Kriterienkatalog bzw.
welche Vorgaben gibt es zur Verhängung von Sanktionen?
- Wie viele Sanktionen wurden aus
welchen Gründen seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der
Anfrage verhängt?
- Wie viele
Rückkehrberatungsgespräche wurden in den RÜBE seit
01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Anfrage geführt? Bitte um Auflistung
pro Monat.
- Ist die Einrichtung von weiteren
Rückkehrberatungseinrichtungen in Planung?
- Wenn ja, wann und wo?
- Der Beantwortung zur Anfrage
14357/J ist zu entnehmen, dass die RÜBE
im Verhältnis zu deren Kapazitäten nur sehr gering ausgelastet
sind: Aus welchen Gründen werden die RÜBE weiterhin betrieben?
- Werden auch andere Personen in
den RÜBE untergebracht, als abgelehnte Asylwerber:innen, die nicht
abgeschoben werden können?
i. Wenn ja, um welche Personengruppen handelt es sich?
ii. Wenn ja, wie viele waren seit 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt
der Anfrage in RÜBE untergebracht? Bitte aufgeschlüsselt nach
Rückkehrberatungseinrichtung, Staatsangehörigkeit, Status und Dauer
des Aufenthalts.
- Ist die Schließung von
Rückkehrberatungseinrichtungen geplant?
i. Wenn ja, wann und wo?
- Wie viele Kosten sind für
die Durchführung der Rückkehrberatung seit 01.01.2021 bis zum
Zeitpunkt der Anfragebeantwortung angefallen? Bitte um Auflistung nach
Kostenstelle (z.B. Miete der Einrichtung, Personal usw.) und Jahr.