1655/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Missbrauch von Bundeseinrichtungen als Personaldienstleister für das Kabinett von Bundesministerin Köstinger

Der Anfragebeantwortung 773/AB[1] zufolge sind 8 von 17 MitarbeiterInnen des Kabinetts der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über Arbeitsleihverträge des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (in Folge: BFW) oder der Umweltbundesamt GmbH (in Folge: UBA) beschäftigt.

Bereits vor zwei Jahren wurde der hohe Anteil von Arbeitsleihverträgen im Kabinett der damaligen Ministerin von der SPÖ thematisiert, weil mehr als die Hälfte des Kabinetts inkl. Kabinettchef extra beim Umweltbundesamt angestellt wurden, bevor sie im Kabinett tätig wurden[2].

Wie die aktuelle Anfragebeantwortung zeigt, dürfte nun zum Teil das BFW an die Stelle des Umweltbundesamtes als Personaldienstleister für das Kabinett der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) gerückt sein, da das Umweltbundesamt nun zum Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gehört und es keine direkte Einflussmöglichkeit des BMLRT mehr gibt. Dennoch sind nach wie vor KabinettsmitarbeiterInnen des BMLRT als Beschäftigte des UBA verliehen.

Noch immer müssen Bundeseinrichtungen also als Personaldienstleister für das Kabinett der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus herhalten. Und einmal mehr steht dabei der Verdacht im Raum, dass das vielbehauptete „Sparen im System" nur Show ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Haben Sie Kenntnis über die - in der Vergangenheit offenbar gängige - Praxis der gezielten Anstellung von MitarbeiterInnen im Umweltbundesamt für den alleinigen Zweck der Arbeitsleihe an ein MinisterInnenkabinett?

a.    Wenn nein, werden Sie sich dieser Thematik annehmen und diese Praxis unterbinden?

b.    Wenn ja, von wem wurden Sie wann von dieser Praxis in Kenntnis gesetzt?

c.    Wenn ja, wird diese Praxis weitergeführt und warum?

2.    Haben Sie, Ihr Kabinett, der Generalsekretär, SC DI Holzer als Generalversammlung des UBA, die von Ihrem Ressort nominierten Aufsichtsratsmitglieder oder sonstige MitarbeiterInnen Ihres Ressorts Veranlassungen getroffen, diese Praxis zu unterbinden?

3.    Hat Sie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie in ihrem Kabinett weiterhin auf MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes zurückgreift?

4.    Wie viele MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes sind derzeit in Kabinetts von Regierungsmitgliedern oder StaatssekretärInnen beschäftigt? Bitte um Auflistung der UBA-Beschäftigten je Regierungsmitglied und StaatssekretärIn.

5.    Werden die Aufwände für diese MitarbeiterInnen regelmäßig und pünktlich an das Umweltbundesamt erstattet?

6.    Sind MitarbeiterInnen im Büro des Staatssekretärs auf Basis einer Arbeitsleihe durch das Umweltbundesamt beschäftigt? Bitte um Auflistung.

7.    Sind MitarbeiterInnen im Büro des Staatssekretärs auf Basis einer Arbeitsleihe durch Dritte beschäftigt? Bitte um Auflistung.

8.    Wie viele MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes sind in Ihrem Ressort auf Basis einer Arbeitsleihe beschäftigt?

9.    Handelt es sich dabei um befristete oder unbefristete Arbeitsleihen?

10. Wie viele MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes sind in anderen Ressorts auf Basis einer Arbeitsleihe beschäftigt? Bitte um Auflistung je Ressort für die vergangenen 5 Jahre.

11. Wie viele MitarbeiterInnen des Umweltbundesamtes sind im Rahmen einer Arbeitsleihe bzw. Karenzierung bei anderen Rechtsträgern tätig? Bitte um Auflistung.

12. Welche Auswirkungen hat die gängige Verleihpraxis auf die Personalplanung des Umweltbundesamtes?

13. Werden die Dienstverhältnisse auch jener MitarbeiterInnen, die extra für den Zweck der Verleihung an ein MinisterInnenkabinett angestellt wurden, nach Beendigung der Arbeitsleihe weiter im Umweltbundesamt beschäftigt?

14. Laut Umweltkontrollgesetz entsendet das, für das Umweltbundesamt zuständige Ressort 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat des Umweltbundesamtes. Derzeit sind aber nur zwei direkte VertreterInnen des BMK im Aufsichtsrat vertreten, die beiden weiteren Mandate werden vom ehemaligen Kabinettchef des Bundesministers Dr. Martin Bartenstein und einem Sektionschef aus dem BMLRT gehalten. Wollen Sie diese Aufteilung über die Laufzeit der aktuellen Funktionsperiode bis 2021 hinaus beibehalten?

15. Wie viele/welche MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts oder des Büros des Staatssekretärs üben derzeit Aufsichtsrats- und Beiratsfunktionen oder ähnliche Funktionen in Einrichtungen des Einflussbereichs des BMK oder anderer Ressorts aus? Bitte um Auflistung.

16. Üben MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts oder des Büros des Staatssekretärs Nebentätigkeiten aus? Bitte um Auflistung der MitarbeiterInnen.



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00773/index.shtml

[2] https://www.derstandard.at/story/2000076644584/ministerin-koestinger-stellt-die-meisten-mitarbeiter-ueber-leihvertraege-an