Eingelangt am 18.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend Maßnahmen
gegen Menschenhandel
Art 3 lit. a des Palermo-Protokolls
definiert Menschenhandel als „Anwerbung, Beförderung, Verbringung,
Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von
Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug,
Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit
oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur
Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine
andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung“.
Menschenhandel stellt zugleich eine
schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und eine der größten Formen
der organisierten Kriminalität dar: Der weltweite Markt für Waren und
Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels beträgt
schätzungsweise 150 Milliarden Dollar pro Jahr. Eine der häufigsten
Formen des Menschenhandels ist sexuelle Ausbeutung, welche über die
Hälfte aller weltweit identifizierten Opfer des Menschenhandels ausmacht.
Insbesondere Frauen und Mädchen sind davon stark betroffen: sie
repräsentieren 92 % der weltweit identifizierten Opfer der sexuellen
Ausbeutung. Auch Minderheiten sowie Menschen auf der Flucht sind Risikogruppen
und sollen überproportional von Menschenhandel betroffen sein.
Laut EU Kommission ist Österreich
nach wie vor ein Ziel- und Transitland für Menschenhandel. Mehr als 60 %
der identifizierten Opfer stammen aus anderen EU-Ländern, die meisten
davon aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn. Die Mehrheit der anderen
identifizierten Opfer kommt aus Asien, vor allem China, und Afrika,
insbesondere Nigeria - bei diesen Personen handelt es sich fast
ausschließlich um Asylbewerber:innen, die sexuell ausgebeutet werden. Die
größten Herausforderungen für Österreich im Bereich des
Menschenhandels seien eine bessere Datenerfassung und Identifizierung von
Opfern des Menschenhandels. Weiters fehle es an einem proaktiven Ansatz im
Vorgehen gegen Ausbeutung von Arbeitskräften, an Maßnahmen zur Gewährleistung
des Zugangs zu Entschädigung für Opfer von Menschenhandel sowie an
einem umfassenden Betreuungs- und Unterstützungskonzepts für
Minderjährige, die Opfer von Kinderhandel werden.1
Im Sommer 2020 hat GRETA, die
Expert:innen-Gruppe gegen Menschenhandel des Europarates, zahlreiche
Empfehlungen an Österreich gerichtet,2 deren Umsetzungsstand
von Interesse ist. Des weiteren ist von Interesse, inwieweit die durch den
nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2023)3
vorgesehenen Maßnahmen seitens Ihres Ministeriums implementiert
wurden und welche zusätzlichen Maßnahmen Ihr Ressort gesetzt hat, um
Menschenhandel effektiv zu bekämpfen.
Anlässlich des am 18. Oktober
stattfindenden europäischen Tags gegen Menschenhandel stellt sich die
Frage, welche Maßnahmen gesetzt werden, um Menschenhandel effektiv zu
bekämpfen.
- https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/internal-security/organised-crime-and-human-trafficking/together-against-trafficking-human-beings/eu-countries/austria_en
- https://www.coe.int/en/web/anti-human-trafficking/austria
- https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/Beilage_1_VI._Nationaler_Aktionsplan_zur_Bekaempfung_des_Menschenhandels__NAP__2021-2023.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- In dem Nationalen Aktionsplan zur
Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2023) sind 18 Aktionen zur
Bekämpfung des Menschenhandels aufgelistet, die seitens Ihres
Ressorts z.T. oder gänzlich umgesetzt werden sollen. Wie viele
Maßnahmen wurden vollinhaltlich umgesetzt? Bitte um
detaillierte Auflistung und Schilderung nach Maßnahme sowie
Zeitpunkt der Umsetzung.
- Welche Maßnahmen wurden nur
z.T. umgesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung und Schilderung nach
Maßnahme.
i. Mit welchem Ergebnis?
- Welche Maßnahmen wurden
nicht umgesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung und Schilderung nach
Maßnahme.
i. Warum nicht?
ii. Wann und wodurch ist eine Umsetzung jeweils geplant?
- Ist ein weiterer Aktionsplan zur
Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2024 ff. aktuell in
Ausarbeitung?
- Wenn ja, wann wurden
welche konkreten Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt?
- Wenn ja, worauf soll sein Fokus
liegen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Jahr 2020 ergingen seitens GRETA
eine Reihe an Empfehlungen, die u.a. durch Ihr Ressort umgesetzt werden
sollen (S.56 ff.). Wurden die Empfehlungen zur Bekämpfung des
Menschenhandels umgesetzt betreffend
- Recht auf Information?
- Rechtsbeistand und kostenlose
Rechtshilfe?
- Ermittlungen, Strafverfolgung,
Sanktionen?
- Straffreiheit für Opfer von
Menschenhandel?
- Schutz von Opfern und
Zeug:innen?
- Spezialisierte Behörden und
Koordinierungsstellen?
- internationale Kooperation?
- kindergerechte Verfahren?
- Maßnahmen zur Verhinderung und
Aufdeckung von Korruption?
- Entwicklung des institutionellen und
politischen Rahmens für Maßnahmen gegen den Menschenhandel?
- Datenerhebung?
- Maßnahmen zur Verringerung der
Nachfrage?
- Maßnahmen zur Verhinderung und
Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung?
- Identifizierung der Opfer des
Menschenhandels?
- Identifizierung von Opfern des
Kinderhandels und kinderspezifische Unterstützung?
- Unterstützung der Opfer?
- Erholungs- und Bedenkzeit?
- Zu a. bis q.: Bitte um detaillierte
Auflistung und Schilderung nach Maßnahme sowie Zeitpunkt der
Umsetzung.
- Wie viele Empfehlungen von GRETA
wurden vollinhaltlich umgesetzt?
- Welche Maßnahmen wurden nur
z.T. umgesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung und Schilderung nach
Maßnahme.
i. Mit welchem Ergebnis?
- Welche Maßnahmen wurden
nicht umgesetzt? Bitte um detaillierte Auflistung und Schilderung nach
Maßnahme.
i. Warum nicht?
ii. Wann und wodurch ist eine Umsetzung jeweils geplant?
- Wie oft gab es Ermittlungen wegen
§ 104a StGB in den Jahren 2022 und 2023?
- Wurden Zeug:innen einvernommen?
i. Wie viele davon waren minderjährig?
ii. Wie viele davon waren Frauen?
iii. Wie viele davon waren Asylwerber:innen?
- Wurden Verdächtige und/oder
Beschuldigte einvernommen?
i. Wenn ja, wie viele jeweils?
- In wie vielen Fällen wurden
Ermittlungsverfahren abgeschlossen?
i. Mit welchem Ergebnis jeweils
(Einstellung/Diversion/Anklage)?
- Wenn ja, in wie vielen Fällen
kam es zu einem Hauptverfahren?
- Wie oft kam es zu Verurteilungen?
- Wie oft gab es Ermittlungen wegen
§ 205a StGB gab in den Jahren 2022 und 2023?
- Wurden Zeug:innen einvernommen?
i. Wie viele davon waren minderjährig?
ii. Wie viele davon waren Frauen?
iii. Wie viele davon waren Asylwerber:innen?
- Wurden Verdächtige und/oder Beschuldigte
einvernommen?
i. Wenn ja, wie viele jeweils?
- In wie vielen Fällen wurden
Ermittlungsverfahren abgeschlossen?
i. Mit welchem Ergebnis jeweils
(Einstellung/Diversion/Anklage)?
- Wenn ja, in wie vielen Fällen
kam es zu einem Hauptverfahren?
- Wie oft kam es zu Verurteilungen?
i. Wie viele Verurteilungen gab in Fällen, in denen die
Opfer als Opfer von Menschenhandel identifiziert worden sind?
- Wie oft gab es Ermittlungen
wegen § 28c Abs 2 Z 2 AuslBG gab in den Jahren 2022 und
2023?
- Wurden Zeug:innen einvernommen?
i. Wie viele davon waren minderjährig?
ii. Wie viele davon waren Frauen?
iii. Wie viele davon waren Asylwerber:innen?
- Wurden Verdächtige und/oder
Beschuldigte einvernommen?
i. Wenn ja, wie viele jeweils?
- In wie vielen Fällen wurden
Ermittlungsverfahren abgeschlossen?
i. Mit welchem Ergebnis jeweils
(Einstellung/Diversion/Anklage)?
- Wenn ja, in wie vielen Fällen
kam es zu einem Hauptverfahren?
- Wie oft kam es zu Verurteilungen?
- In wie vielen Fällen wurde der
Zugang von Opfern zu Entschädigung gewährleistet (in den Jahren
2022 und 2023)?
- In wie vielen Fällen
nicht?
- Gab es Fälle, in denen die
Einhaltung der "Non-Punishment-Bestimmungen" bzw. die
Straffreiheit für Opfer von Menschenhandel nicht gewährleistete
wurde (in den Jahren 2022 und 2023)?
- Wenn ja, wie viele und warum?
- Gibt es einen Austausch auf EU-Ebene
hinsichtlich der best practices in den Bereichen Strafverfolgung
und Entschädigung von Opfern von Menschenhandel?
- Welchen diesbezüglichen
Informationen- und Datenaustausch gibt es auf EU-Ebene bzgl. Menschenhandel?
- Im Rahmen einer
staatenübergreifenden Operation gegen Menschenhandel, an der
Österreich sich beteiligte, wurden in Österreich sieben
potenzielle Opfer identifiziert und fünf Verdächtige aus
Rumänien und China ausfindig gemacht. Es wurden fünf internationale
Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels eingeleitet. War auch Ihr
Ressort in die Ermittlungsverfahren involviert?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge
Verfahren und mit welchem Ergebnis?
- Was passierte mit den sieben Opfern?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit
Ihres Ressorts mit Eurojust im Bereich Menschenhandel?
- Wie oft ersuchten und erhielten die
österreichischen Justizbehörden von Eurojust im Bereich
Menschenhandel Hilfe bei Ermittlungen (in den Jahren 2022 und
2023)?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit
Ihres Ressorts mit dem Joint Operational Office (JOO) im Bereich
Menschenhandel?