16561/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.10.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen zur Causa Riedl

 

Alfred Riedl ist der Prototyp eines Provinzkaisers. Er war 20 Jahre lang Landtagsabgeordneter für die ÖVP, unter anderem Gemeindebund-Chef, und seit mittlerweile fast 33 Jahren ist er ÖVP-Bürgermeister von Grafenwörth. Über die Regionalmedien hinaus schaffte es Riedl durch die sog "Sonnweiher Grafenwörth"-Anlage, oder besser bekannt als das "Dubai des Weinviertels". Dort werden auf einer Fläche von 36.000 Quadratmeter ein künstlicher See mit mehr als 200 Häusern errichtet. Alfred Riedl soll als Bürgermeister persönlich davon profitiert haben, indem er selbst zwei Grundstücke am Rande von Grafenwörth für sich selbst erworben- und zwei angrenzende Felder als Treuhänder für den Bauträger gekauft hat. Diese Liegenschaften wurden in weiterer Folge per Gemeinderatsbeschluss, dessen Vorsitzender Riedl war und ist, in Bauland umgewidmet und von diesem dann verkauft. Kolportiert wird, dass Riedl dadurch über eine Million Euro verdient hat (https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/dubai-des-weinviertels-wie-die-pruefer-ueber-riedls-projekt-urteilen/402589943). Hierfür wurde sogar extra eine Lärmschutzwand von der Gemeinde Grafenwörth für 350.000 Euro aufgestellt, wie Profil-Recherchen vom 6.10.2023 zeigen (https://www.profil.at/investigativ/dorfkaiser-riedl-die-laermschutzwand-des-buergermeisters/402620714). Treibende Kraft hinter der Lärmschutzwand war wiederum Riedl, der auch Eigentümer der Liegenschaften hinter der Lärmschutzwand war. Diese wurden später umgewidmet und in weiterer Folge an jene Projektentwicklungsfirmen verkauft, die später das Dubai des Weinviertels errichten sollten. 

Wie rigoros Riedl vorgeht, zeigen Recherchen der Tageszeitung "Die Presse" vom 17. August (https://www.diepresse.com/14425466/riedls-baubehoerde-als-druckmittel): Im Jahr 2019 kaufte Riedl eine Liegenschaft, die sich mit der benachbarten Liegenschaft ein Haus teilt - dies, weil das Grundstück im Rahmen eine Erbschaft geteilt wurde und somit die Grundstücksgrenze durch das Haus geht. Dies war über Jahrzehnte kein Problem - bis Riedl auf den Plan trat, wie aus dem Verwaltungsakt "BAU-41-2020" hervorgeht. Um Druck zum Verkauf aufzubauen, schrieb Riedl als Privatperson einen Brief an seine Nachbarin, in dem er damit drohte, seine Gebäudehälfte wegzureißen, obwohl beide Haushälften eine bauliche Einheit bilden. Eine Unterredung blieb ergebnislos, woraufhin im September 2020 eine baubehördliche Prüfung angesetzt wurde. Basis soll eine "anonyme Anfrage aus der Nachbarschaft" gewesen sein. Interessanterweise findet sich diese im Akt nicht. Und Baurecht fällt in den Kompetenzbereich der Gemeinde. Letztendlich gab die Nachbarin dem Druck nach und verkaufte das Grundstück an Riedl, der es mit seinem Teil 1,5 Jahre später mit einem Bruttogewinn von 213.370 Euro weiterverkaufte. Niedergerissen wurde nichts.

Durch eine Profil-Recherche vom 30.9.2023 (https://www.profil.at/oesterreich/skandal-buergermeister-riedl-das-penthouse-des-dorfkaisers/402613157) wurde bekannt, dass der Bürgermeister seinen Luxusbungalow auf einem Gebäude errichten ließ, das selbst mit Hilfe der Wohnbauförderung des Landes NÖ errichtet wurde. Ein Protokoll der Jurysitzung für die „Gezielte Wohnbauförderung zur Belebung der Orts- und Stadtzentren“ des Landes Niederösterreich, bei der es auch um das Projekt in Grafenwörth ging, zeigt, dass "eine umfassende, positive Stellungnahme der Gemeinde dem Ansuchen" beiliege. Auch hier steht im Raum, dass Riedl eine positive Stellungnahme in seinem Sinne abgegeben hat. Angemerkt sei nämlich, dass Riedl laut Profil ein enges, wohl freundschaftliches Verhältnis mit dem damaligen Manager der "Gemeinnützigen Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft" hat bzw. hatte, die das Gebäude errichten ließ, auf dem der Bungalow steht. Auch der Manager ist tief verwurzelt in der ÖVP NÖ. Genau aus diesem Grund hatte Riedl, selbst Steuerberater, auch Probleme mit dem Finanzamt, weil er zunächst die falsche Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer festgesetzt hat. Letztendlich fiel diese doppelt so hoch aus, wie ursprünglich von Riedl veranschlagt. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gab bzw. gibt es ein oder mehrere Ermittlungsverfahren, in denen Alfred Riedl Verdächtiger bzw. Beschuldigter war/ist? 
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, wegen welcher Delikte jeweils?
    3. Wenn ja, wurde(n) die/das Verfahren (jeweils) amtswegig oder aufgrund einer Anzeige eingeleitet?
    4. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ist für diese/s Verfahren (jeweils) zuständig?

                                          i.    Wurde in diesem Zusammenhang (jeweils) eine Zuständigkeit der WKStA gem §20a StPO geprüft? 

  1. Gab es Anzeigen iZm der Causa Riedl? 
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, zu welcher Causa? 
    3. Wenn ja, wo gingen diese ein? 
    4. Wenn ja, wie wurden diese behandelt? 
  1. Wurde bzw. wird eine Anfangsverdachtsprüfung zu einem Sachverhalt, bei dem Alfred Riedl involviert ist?
    1. Wenn ja, seit wann von wem?
    2. Wenn ja, zu welcher Causa genau? 
  1. Wurde jemals ein Verfahren aufgrund des Verdachts von Abgabenbetrug gegen Riedl geführt?
    1. Wenn ja, wann von wem?
    2. Wenn ja, mit welchem Ausgang? 
    3. Wenn ja, wann?
  1. Wurde jemals ein Verfahren aufgrund des Verdachts von Erpressung gegen Riedl geführt? 
    1. Wenn ja, wann von wem?
    2. Wenn ja, mit welchem Ausgang?  
    3. Wenn ja, wann? 
  1. Wurde jemals ein Verfahren aufgrund des Verdachts von Amtsmissbrauch gegen Riedl geführt? 
    1. Wenn ja, wann von wem?
    2. Wenn ja, mit welchem Ausgang?  
    3. Wenn ja, wann? 
  1. Wie viele Verfahren werden aktuell gegen Bürgermeister:innen wegen des Verdachts von Amtsmissbrauch österreichweit geführt?
    1. Wie viele Verfahren gegen Bürgermeister:innen wegen Amtsmissbrauch gab es ab dem Jahr 2018 bis 2023? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Jahren, Bundesländern und Delikten)

                                          i.    Mit welchem Ergebnis (Einstellung, Verurteilung, Freispruch, Diversion, etc.)?