16576/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.10.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bejubeln von Terror, antisemitische Parolen: Folgen für Einzelpersonen und Versammlungen?

 

Nach den Großangriffen der Terrororganisation Hamas und anderer militanter islamistischer Gruppierungen auf Israel am 7. Oktober 2023 wurde unter anderem am Ballhausplatz, direkt vor dem Bundeskanzleramt bzw. der Hofburg, feiernd demonstriert. Samstagabend kam es in Wien auch zu einem Autokorso im zweiten Bezirk. In der Folge kam es am 11.10.2023 zu einer Demonstration, die zunächst zugelassen, in der Folge aber untersagt wurde.1 Unter den dennoch am Versammlungsort verbleibenden Personen äußerten manche Terror bejubelnde Akklamationen, es sollen auch antisemitische Rufe, insbesondere "Khaybar Khaybar ja Jahud", zu hören gewesen sein. Letztendlich wurden aber laut Exekutive zwar 304 Identitäten festgestellt, aber nur eine Person "nach dem Strafgesetzbuch", "292 nach dem Versammlungsgesetz und elf wegen anderer verwaltungsrechtlicher Delikte, beispielsweise wegen aggressiven Verhaltens", angezeigt.2 Laut Krone waren nur wenige Demonstrant:innen aus Palästina, "nur fünf sogenannte Staatenlose. Bei fast der Hälfte, rund 120, handelte es sich um Syrer. Nur etwas 70 Demo-Teilnehmer haben die österreichische Staatsbürgerschaft."3

Das irritiert zurecht, siehe beispielhaft:

A screenshot of a social media post

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Am darauffolgenden Wochenende wurde die Wahrnehmung zum Agieren der Polizei nicht besser: Am 15. Oktober 2023 zog, nach dem Ende der angemeldeten Kundgebung „Gegen das Hissen der israelischen Fahne am BKA“ in Wien eine Spontandemonstration, ohne polizeiliche Begleitung, durch einen Mittelpunkt jüdischen Lebens in Wien: den Judenplatz. In einem Video ist ersichtlich, dass sich die Personen offenbar der Symbolik der Örtlichkeit bewusst wurden.

Auf einer anderen am Tag zuvor stattfindenden Demo protestierten hunderte Menschen am Columbusplatz, wo auch die Revolutionär-Kommunistisch-Internationale Tendenz (RCIT) vertreten war. Eines der Transparente trug die Aufschrift: "Israel mordet - EU hilft mit". Im Vorfeld wurden ebendort antisemitische Flugblätter verteilt. Darauf wurde der Hamas-Terror als „kräftige Operation“ beschrieben und als Ziel die Niederlage Israels, die Zerstörung des zionistischen Staates genannt.4

Am darauffolgenden 15. Oktober 2023 fand am Ballhausplatz - beim Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz - eine anti-israelische Kundgebung statt. In Sprechchören wurde im Zuge dessen zur Intifada aufgerufen. Zuvor wurde skandiert: „Israel Faschist“ und „Zionismus ist Faschismus“.5 Es kam zu einer Demonstration gegen Neonazis im 2. Wiener Gemeindebezirk.

Seit dem Massaker durch die Terrororganisation Hamas hat das offizielle Österreich die Solidarität mit Israel mehrfach bekundet. "Für Österreich und für die Europäische Union ist völlig klar: Terror ist niemals zu rechtfertigen", hielt der Bundeskanzler im Bundeskanzleramt gegenüber Medienvertretern fest. Zuvor wurde bereits eine von allen im Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam geschriebene Solidaritätserklärung publiziert.6

Bei einer Solidaritätskundgebung am Wiener Ballhausplatz verdeutlichte ein Vertreter der Jüdischen Hochschüler:innenschaft die Dringlichkeit des Handelns gegen antisemitisches, verhetzendes Verhalten und für den Schutz von Jüdinnen und Juden. "Doch dazu gehört nicht nur der Schutz vor antisemitischen Übergriffen, sondern auch der Schutz vor Rechts", formulierte er zutreffend.7

Was für den Schutz der Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft in Österreich getan werden kann, ist zu tun. Es sind daher in diesen Tagen insbesondere, strafrechtlichen Vergehen wie die Gutheißung terroristischer Straftaten gem. § 282a Abs. 2 StGB oder Verhetzung gem. § 283 StGB sowie Straftaten nach dem Verbotsgesetz zu ahnden. Dazu müssen diese aber wahrgenommen werden - wofür es ausreichend Kompetenz zur Erkennen von rechtsextremen Codes bzw. Präsenz von fremdsprachigen Beamt:innen und/oder Dolmetscher:innen bei Übersetzungsbedarf. Während hinsichtlich einschlägiger Aussagen pro-Hamas also wichtig ist, Übersetzungen rechtzeitig zur Einschätzung vor Ort zu haben, erfordert das Vorgehen bzgl. rechtsextremer, antisemitischer Äußerungen eine objektive Professionalität, die in der Vergangenheit schon zu oft vermisst wurde- insbesondere im Kontext von Demonstrationen von Coronamaßnahmengegner:innen in den letzten zwei Jahren. In offenen Briefen und als Demonstrationsteilnehmer:innen trat sogar eine Gruppierung innerhalb der Polizei auf, welche sich "Kritische Polizisten" nennt; Seite an Seite mit der MFG, rechtsextremen Gruppierungen und Russlandfahnenschwinger:innen kämpften sie gegen die Impfpflicht, die Abwahl diverser Staatsoberhäupter - inklusive des eigenen Innenministers - und das Aufheben der Russlandsanktionen.8 Und auch zuletzt gab es wieder Vorwürfe gegen Polizist:innen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen vermutliche Rechtsextreme. So steht die oberösterreichische Polizei in der Kritik, weil sie nach einem möglichen Fall der Wiederbetätigung in einem Freibad in Braunau nicht eingeschritten sei. Dort wurde ein nationalsozialistisches Tattoo öffentlich gezeigt - die Polizei wurde verständigt, betrat allerdings nicht einmal das Bad, um die verdächtigen Personen ausfindig zu machen.9

Am 4.10.2022 wurde im Innenausschuss unser Antrag "Effektive Sensibilisierung der Polizei bzgl. extremistischen Strömungen (2211/A(E))"10 diskutiert. Der Antrag wurde mit dem Argument, dass schon relevante Maßnahmen gesetzt werden würden, von den Regierungsparteien vertagt.

Mit dieser Anfrage soll nun eruiert werden, welche relevanten Maßnahmen generell und im Besonderen tatsächlich getroffen wurden bzw. werden. So finden sich im online einsehbaren Bildungskatalog der SIAK zur Radikalisierungsprävention nur wenige Schulungen - diese finden aber selten und für ein paar Dutzend Personen statt (bei über 30.000 österreichweiten Bediensteten), die freiwillig teilnehmen.

Mangelnde Sensibilität spiegelt sich schließlich auch auf Ministeriumsebene in dessen Inseratenpraxis (siehe z.B. Bewerbung in unseriösen Magazinen, die Verschwörungstheorien verbreiten)11 und deren Pressearbeit wider. Außerdem ergeben sich aus Ihrer Anfragebeantwortung zum Ukraine-"Seminar" (11681/AB) relevante Fragen.

 

  1. https://www.derstandard.at/story/3000000190783/nahost-214sterreich-gedenkt-in-wien-der-opfer-des-hamas-terrors, https://www.palaestinasolidaritaet.at/de/4849
  2. https://www.derstandard.de/story/3000000190812/mehr-als-300-anzeigen-bei-untersagter-pro-palaestina-demo-in-wien
  3. https://www.krone.at/3137365
  4. https://twitter.com/RastlStefan/status/1713266306655346803
  5. https://twitter.com/PresseWien/status/1713592173373882542
  6. https://kurier.at/politik/inland/hamas-terror-gegenueber-israel-bundeskanzler-karl-nehammer-warnt-vor-flaechenbrand/402624950
  7. ORF III Aktuell Spezial: Gedenken an die Opfer von Israel vom 11.10.2023 um 18:25 Uhr – ORF-TVthek
  8. https://www.derstandard.at/story/2000140612874/die-verhinderte-kontrolle-der-demokratie?ref=article; https://www.derstandard.at/story/2000137993538/offener-brief-polizisten-wettern-gegen-van-der-bellen-impfung-und
  9. Freibad-Causa: Verfahren gegen Braunauer Polizisten eingestellt - Österreich - derStandard.at › Panorama
  10. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02211/index.shtml
  11. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2158168-Innenministerium-wirbt-in-Magazin-mit-Niveau-von-Russia-Today.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wurden bei den im Begründungstext beschriebenen Versammlungen sowie bei welchen in der Folge wann und wo stattfindenden thematisch einschlägigen (wie z.B. jene am 17.10.2023) Versammlungen (egal ob erlaubt, unerlaubt oder aufgelöst) Vertreter:innen gem. § 12 VersG der zuständigen Behörde entsendet?
    1. Falls ja, bei welcher?
    2. Falls ja, welche Auskünfte haben diese bei welcher Versammlung bekommen?
  1. Wie groß war das Polizeiaufgebot auf jeweils welcher im Begründungstext beschriebenen und in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlung (bitte um genaue Angabe)?
    1. Welche Einheiten waren jeweils vor Ort?
  1. Wie groß war das Polizeiaufgebot bei den antifaschistischen Gegendemonstrationen am 15. Oktober 2023 in Wien?
    1. Welche Einheiten waren jeweils vor Ort?
  1. Wie groß war das Polizeiaufgebot bei der Demonstration gegen Neonazis im 2. Wiener Gemeindebezirk?
    1. Welche Einheiten waren jeweils vor Ort?
    2. Wie viele Beamt:innen schützten das Haus, in dem Küssel gemeldet ist?
  1. Warum wurden die im Begründungstext beschriebenen und in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlungen jeweils nicht gem. § 13 VersG aufgelöst?
    1. Inwiefern wurde jeweils eine Interessensabwägung vor Ort der jeweiligen Versammlung durchgeführt?
  1. Welchen Auftrag erhielten jeweils die Exekutivbeamt:innen, die bei dem Begründungstext beschriebenen und in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlungen im Einsatz waren?
    1. Worauf war es der Auftrag besonders zu achten?
  1. Wurde gegen die am 11. Oktober untersagte Versammlung "Mahnwache in Solidarität mit Palästina", die am Stephansplatz in Wien hätte stattfinden sollen, eine Beschwerde gegen den Untersagungsbescheid erhoben?
    1. Wenn ja, wann und von wem?
  1. Warum wurde die Gruppe am 15. Oktober, die sich in Richtung Judenplatz bewegte, nicht polizeilich begleitet?
    1. Wurde zuvor eine Gefährdungseinschätzung dieser Gruppe unternommen?

                                          i.    Wenn ja, von wem?

    1. Wie viele Beamt:innen sperrten den Judenplatz ab?
  1. Welche Platzverbote wurden seit 7.10.2023 in Wien verhängt?
    1. Wo jeweils in welchem Zeitraum aus welchem Grund?
  1. Auf die Information welcher Stelle stützen sich die in der Kronenzeitung veröffentlichten sehr genauen Zahlen zu den Demonstrant:innen am 12.10.2023 (Artikel in Fußnote 3 der Begründung)?
  2. Welche sind die finalen Zahlen zu Identitätsfeststellungen etc.?
  3. Der Titel des Artikels lautet: "Islamisten rekrutierten bei Palästinenser-Demo", dies laut Untertitel "laut dem Staatsschutz". Es wird öfters kommuniziert, dass der Verfassungsschutz bei Demonstrationen anwesend war. Wo war dies bei jeweils welcher im Begründungstext beschriebenen und in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlung der Fall?
  4. Mit welchem Ziel (der Verfolgung welcher gesetzlichen Aufgabe) war der Verfassungsschutz jeweils vor Ort?
    1. Inwiefern besteht eine Zuständigkeit hinsichtlich von Aussagen oder Drucksorten u.ä. bei den einschlägigen Versammlungen?
  1. Wie wurde er dieser gerecht?
  2. Welche Maßnahmen setzte der Verfassungsschutz generell seit Beginn der zu dem Thema einschlägigen Demonstrationen?
  3. Wenn der Verfassungsschutz wahrnahm, dass Islamisten bei der Versammlung am 12.10.2023 rekrutierten: Welche Maßnahmen setzte der Verfassungsschutz in der Folge (soweit eine Antwort möglich ist)?
  4. Wie viele Anzeigen wegen Terrorismusunterstützung iSv §§ 278b ff StGB gab es in der Folge zu welcher im Begründungstext beschriebenen und in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlung?
  5. Haben Personen, die der Hamas, der PFLP oder anderen Terrororganisationen nahestehen, an den Demonstrationen teilgenommen?
  6. Wie schätzt der Verfassungsschutz die Organisationen, die die Demos organisiert haben, also insbesondere „BDS Austria“, „Palästina Solidarität Österreich“, „Palästinensische Gemeinde Österreich“, „Arabischer Palästina Club Österreich“ „Dar al Janub“ ein?
  7. Peter Neumann äußerte seine Einschätzung, dass Schutzmaßnahmen nicht nur für offizielle Gebäude, Schulen, Kindergärten etc., sondern auch für Geschäfte bspw. nötig seien. Inwiefern wurde dies wann umgesetzt?
  8. Welche Sensibilisierungsmaßnahmen werden hinsichtlich fremdsprachiger Parolen auf Demonstrationen von extremistischen Strömungen getroffen?
  9. Wurden fremdsprachige Beamt:innen bei Demonstrationen eingesetzt, um fremdsprachige terrorbejubelnde/antisemitische Aussagen bzw. Codes zu übersetzen?
    1. Wenn ja, wie viele jeweils bei welchen in der Begründung genannten und weiteren für das Thema einschlägigen erlaubten und untersagten Versammlungen?
  1. Wurden Dolmetscher:innen bei Demonstrationen eingesetzt, um fremdsprachige terrorbejubelnde/antisemitische Aussagen bzw. Codes zu übersetzen?
    1. Wenn ja, wie viele jeweils bei welchen in der Begründung genannten und weiteren für das Thema einschlägigen erlaubten und untersagten Versammlungen?
  1. Kam es seit dem Jahre 2020 zu Identitätsfeststellungen, Anzeigen oder sonstigen Maßnahmen auf Basis welcher Rechtsgrundlage aufgrund relevanter fremdsprachiger Aussagen?
    1. Wenn ja, wie viele Maßnahmen jeweils pro Jahr?
  1. Welche Schulungs- bzw. Sensibilisierungsmaßnahmen werden hinsichtlich fremdsprachiger terrorbejubelnder/antisemitischer Parolen und Aussagen bzw. Codes getroffen?
  2. Werden Beamt:innen auf rechtsextreme antisemitische Aussagen bzw. Codes, Symbole und Parolen geschult?
    1. Wenn ja, inwiefern seit wann?
  1. Kam es seit dem Jahr 2020 zu Identitätsfeststellungen, Anzeigen oder sonstigen Maßnahmen auf Basis welcher Rechtsgrundlage aufgrund relevanter rechtsextremer Aussagen?
    1. Wenn ja, wie viele Maßnahmen jeweils pro Jahr?
  1. Welche Schulungsangebote und Sensibilisierungsmaßnahmen zu welchen extremistischen Strömungen werden Polizeibeamt:innen seit wann angeboten?
    1. Welche davon sind seit wann verpflichtend, welche nicht?
    2. Welche davon werden seit wann von externen Vortragenden/Organisationen abgehalten?

                                          i.    Auf welche Vortragenden/Organisationen wird dabei seit wann zurückgegriffen?

1.    Haben Sie die betroffenen Personen gefragt, ob deren Name in der Anfragebeantwortung genannt werden darf oder verweisen Sie gleich für Nichtbeantwortung auf Datenschutzgründe?

    1. Wie häufig finden die einzelnen Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebote seit wann statt?
  1. Wie viele Beamt:innen wurden daher seit wann geschult bzw. sensibilisiert (Bitte um Aufschlüsselung nach Format, Inhalt, Datum und Anzahl der Teilnehmer:innen)?
  2. Wurden Beamt:innen aufgrund welches vorherigen Verhaltens dienstlich angewiesen an welchem Schulungsangebot bzw. an welcher Sensibilisierungsmaßnahme teilzunehmen?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, wann wie viele inwiefern und aus welchem Grund?
  1. Welche Maßnahmen wurden gegenüber Mitgliedern der Gruppierung innerhalb der Polizei, welche sich "Kritische Polizisten" nennt, wann ergriffen?
  2. Welche Maßnahmen wurden gegenüber anderen inwiefern organisierten Exekutivbeamt:innen aufgrund welches Verhaltens wann ergriffen?
  3. Welche Schulungs- bzw. Sensibilisierungsmaßnahmen werden in der Polizeigrundausbildung seit wann angeboten?
    1. Welche davon sind seit wann verpflichtend, welche seit wann nicht?
  1. In welchen Abständen muss ein Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen und Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
    1. Welches?
  1. In welchen Fällen muss welches Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
  2. In welchen Fällen, in denen es zu einer Normverdeutlichung hinsichtlich welcher einschlägigen Gesetzesbestimmungen kam, muss welches Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu extremistischen und verschwörungstheoretischen Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
  3. In welchen Fällen muss ein Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
  4. Wie häufig muss ein Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
  5. Inwiefern wird seit wann über breit angelegte Maßnahmen wie BMI-interne Informationskampagnen auf das Thema Radikalisierung hingewiesen sowie welche Möglichkeit, eine solche zu melden, angeboten?
  6. Gibt es eine Anlaufstelle für Polizeibeamt:innen, bei denen eine Radikalisierung durch deren Arbeitsumfeld gemeldet werden kann?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis seit dessen Gründung (bitte um Aufschlüsselung in den letzten Jahren)?
  1. Wie wurde mit solchen Polizeibeamt:innen, bei denen eine Radikalisierung festgestellt wurde, weiter verfahren (bitte um Aufschlüsselung in den letzten Jahren)?
    1. Bei wie vielen Beamt:innen konnte eine Radikalisierung festgestellt werden?
  1. Welchen Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu welchen extremistischen Strömungen haben Personen seit wann vorzuweisen, welche für das BMI Pressearbeit erledigen?
  2. Welches Vorgehen ist hinsichtlich rechtsextremer Codes vorgesehen? Kam es im Jahr 2023 zu Anzeigen, Identitätsfeststellungen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit solchen Codes?
  3. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen gab es in der Causa Braunau gegen wen wann (bitte um Darlegung der Chronologie)?
  4. In der Anfragebeantwortung mit dem Titel "Ukraine-'Seminar' in der LPD Wien" (11681/AB) antworteten Sie auf die Frage, wer letztlich die Vortragenden des "Seminars" waren, dass Sie diese und ähnliche Fragen dazu (siehe die Fragen 10, 12b, 12c, 15 und 19a) wegen Datenschutzgründen nicht beantworten können und auch keine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten vorliegt. Haben Sie um das Einverständnis zur Übermittlung per Anfragebeantwortung der von uns erfragten personenbezogenen Daten bei den Betroffenen angefragt?
    1. Wenn ja, welche Antworten erhielten Sie?
    2. Wenn nein, warum haben Sie dies nicht getan?
  1. In der Anfragebeantwortung mit dem Titel "Ukraine-"Seminar" in der LPD Wien" (11681/AB) antworteten Sie auf die Frage, ob sich Teilnehmer:innen des "Seminars" kritisch dazu äußerten, dass Sie aufgrund von Datenschutz und aufgrund der Amtsverschwiegenheit dazu nicht antworten können. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt werden (bitte um genaue Anführung des Paragraphen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
    1. In der folgenden Frage wollten wir von Ihnen wissen, ob sich durch kritische Äußerungen von Teilnehmer:innen dadurch deren Arbeitssituation verschlechtert haben. Auch diese Fragen konnten Sie aufgrund von Datenschutz und Amtsverschwiegenheit nicht beantworten. Aufgrund der Tatsache, dass wir in unserer Frage keine personenbezogenen Daten erfragten, die in irgendeiner Weise auf eine Person rückführbar gewesen wären: Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt werden (bitte um genaue Anführung des Paragraphen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
    2. In der darauf folgenden Frage wollten wir von Ihnen wissen - falls es zu einer Verschlechterung der Arbeitssituation gekommen ist - was sich wodurch und inwiefern an der Arbeitssituation verschlechtert hat. Auch hier wurden keine personenbezogenen Daten erfragt, sondern lediglich anonym erfragt, wie sich die jeweilige Arbeitssituation (z.B. Versetzung, Überstunden, Mobbing am Arbeitsplatz, schlechtere Aussichten auf Beförderung etc.) verschlechtert hat. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine Beantwortung Ihrerseits verletzt werden (bitte um genaue Anführung des Paragraphen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
    3. Möchten Sie sich für eine anonymisierte Beantwortung meiner Fragen 2, 2a und 2b entscheiden?
  1. Welche Stellen in Ihrem Hause waren in die Beantwortung dieser Anfrage eingebunden?