Eingelangt am 18.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend Bejubeln von Terror,
antisemitische Parolen: Folgen für Einzelpersonen und Versammlungen?
Nach den Großangriffen der
Terrororganisation Hamas und anderer militanter islamistischer Gruppierungen
auf Israel am 7. Oktober 2023 wurde unter anderem am Ballhausplatz, direkt vor
dem Bundeskanzleramt bzw. der Hofburg, feiernd demonstriert. Samstagabend kam
es in Wien auch zu einem Autokorso im zweiten Bezirk. In der Folge kam es am
11.10.2023 zu einer Demonstration, die zunächst zugelassen, in der Folge
aber untersagt wurde.1 Unter den dennoch am Versammlungsort
verbleibenden Personen äußerten manche Terror bejubelnde
Akklamationen, es sollen auch antisemitische Rufe, insbesondere "Khaybar
Khaybar ja Jahud", zu hören gewesen sein. Letztendlich wurden aber
laut Exekutive zwar 304 Identitäten festgestellt, aber nur eine Person
"nach dem Strafgesetzbuch", "292 nach dem Versammlungsgesetz und
elf wegen anderer verwaltungsrechtlicher Delikte, beispielsweise wegen
aggressiven Verhaltens", angezeigt.2 Laut Krone waren nur
wenige Demonstrant:innen aus Palästina, "nur fünf sogenannte
Staatenlose. Bei fast der Hälfte, rund 120, handelte es sich um Syrer. Nur
etwas 70 Demo-Teilnehmer haben die österreichische
Staatsbürgerschaft."3
Das irritiert zurecht, siehe beispielhaft:

Am darauffolgenden Wochenende wurde die
Wahrnehmung zum Agieren der Polizei nicht besser: Am 15. Oktober 2023 zog, nach
dem Ende der angemeldeten Kundgebung „Gegen das Hissen der israelischen
Fahne am BKA“ in Wien eine Spontandemonstration, ohne polizeiliche
Begleitung, durch einen Mittelpunkt jüdischen Lebens in Wien: den
Judenplatz. In einem Video ist ersichtlich, dass sich die Personen offenbar der
Symbolik der Örtlichkeit bewusst wurden.
Auf einer anderen am Tag zuvor
stattfindenden Demo protestierten hunderte Menschen am Columbusplatz, wo auch
die Revolutionär-Kommunistisch-Internationale Tendenz (RCIT) vertreten
war. Eines der Transparente trug die Aufschrift: "Israel mordet - EU hilft
mit". Im Vorfeld wurden ebendort antisemitische Flugblätter verteilt.
Darauf wurde der Hamas-Terror als „kräftige Operation“
beschrieben und als Ziel die Niederlage Israels, die Zerstörung des
zionistischen Staates genannt.4
Am darauffolgenden 15. Oktober 2023 fand
am Ballhausplatz - beim Denkmal für die Verfolgten der
NS-Militärjustiz - eine anti-israelische Kundgebung statt. In
Sprechchören wurde im Zuge dessen zur Intifada aufgerufen. Zuvor wurde
skandiert: „Israel Faschist“ und „Zionismus ist Faschismus“.5
Es kam zu einer Demonstration gegen Neonazis im 2. Wiener Gemeindebezirk.
Seit dem Massaker durch die
Terrororganisation Hamas hat das offizielle Österreich die
Solidarität mit Israel mehrfach bekundet. "Für Österreich
und für die Europäische Union ist völlig klar: Terror ist
niemals zu rechtfertigen", hielt der Bundeskanzler im Bundeskanzleramt
gegenüber Medienvertretern fest. Zuvor wurde bereits eine von allen im
Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam geschriebene Solidaritätserklärung
publiziert.6
Bei einer Solidaritätskundgebung am
Wiener Ballhausplatz verdeutlichte ein Vertreter der Jüdischen
Hochschüler:innenschaft die Dringlichkeit des Handelns gegen
antisemitisches, verhetzendes Verhalten und für den Schutz von Jüdinnen
und Juden. "Doch dazu gehört nicht nur der Schutz vor antisemitischen
Übergriffen, sondern auch der Schutz vor Rechts", formulierte er
zutreffend.7
Was für den Schutz der Mitglieder der
jüdischen Gemeinschaft in Österreich getan werden kann, ist zu tun.
Es sind daher in diesen Tagen insbesondere, strafrechtlichen Vergehen wie die
Gutheißung terroristischer Straftaten gem. § 282a Abs. 2 StGB oder
Verhetzung gem. § 283 StGB sowie Straftaten nach dem Verbotsgesetz zu
ahnden. Dazu müssen diese aber wahrgenommen werden - wofür es ausreichend
Kompetenz zur Erkennen von rechtsextremen Codes bzw. Präsenz von
fremdsprachigen Beamt:innen und/oder Dolmetscher:innen bei
Übersetzungsbedarf. Während hinsichtlich einschlägiger Aussagen
pro-Hamas also wichtig ist, Übersetzungen rechtzeitig zur Einschätzung
vor Ort zu haben, erfordert das Vorgehen bzgl. rechtsextremer, antisemitischer
Äußerungen eine objektive Professionalität, die in der
Vergangenheit schon zu oft vermisst wurde- insbesondere im Kontext von
Demonstrationen von Coronamaßnahmengegner:innen in den letzten zwei
Jahren. In offenen Briefen und als Demonstrationsteilnehmer:innen trat sogar
eine Gruppierung innerhalb der Polizei auf, welche sich "Kritische
Polizisten" nennt; Seite an Seite mit der MFG, rechtsextremen Gruppierungen
und Russlandfahnenschwinger:innen kämpften sie gegen die Impfpflicht, die
Abwahl diverser Staatsoberhäupter - inklusive des eigenen Innenministers -
und das Aufheben der Russlandsanktionen.8 Und auch zuletzt gab es
wieder Vorwürfe gegen Polizist:innen im Zusammenhang mit dem Vorgehen
gegen vermutliche Rechtsextreme. So steht die oberösterreichische Polizei
in der Kritik, weil sie nach einem möglichen Fall der
Wiederbetätigung in einem Freibad in Braunau nicht eingeschritten sei.
Dort wurde ein nationalsozialistisches Tattoo öffentlich gezeigt - die
Polizei wurde verständigt, betrat allerdings nicht einmal das Bad, um die
verdächtigen Personen ausfindig zu machen.9
Am 4.10.2022 wurde im Innenausschuss unser
Antrag "Effektive Sensibilisierung der Polizei bzgl. extremistischen
Strömungen (2211/A(E))"10 diskutiert. Der Antrag
wurde mit dem Argument, dass schon relevante Maßnahmen gesetzt werden
würden, von den Regierungsparteien vertagt.
Mit dieser Anfrage soll nun eruiert
werden, welche relevanten Maßnahmen generell und im Besonderen
tatsächlich getroffen wurden bzw. werden. So finden sich im online
einsehbaren Bildungskatalog der SIAK zur Radikalisierungsprävention nur
wenige Schulungen - diese finden aber selten und für ein paar Dutzend
Personen statt (bei über 30.000 österreichweiten Bediensteten), die
freiwillig teilnehmen.
Mangelnde Sensibilität spiegelt sich
schließlich auch auf Ministeriumsebene in dessen Inseratenpraxis (siehe
z.B. Bewerbung in unseriösen Magazinen, die Verschwörungstheorien
verbreiten)11 und deren Pressearbeit wider. Außerdem
ergeben sich aus Ihrer Anfragebeantwortung zum Ukraine-"Seminar"
(11681/AB) relevante Fragen.
- https://www.derstandard.at/story/3000000190783/nahost-214sterreich-gedenkt-in-wien-der-opfer-des-hamas-terrors, https://www.palaestinasolidaritaet.at/de/4849
- https://www.derstandard.de/story/3000000190812/mehr-als-300-anzeigen-bei-untersagter-pro-palaestina-demo-in-wien
- https://www.krone.at/3137365
- https://twitter.com/RastlStefan/status/1713266306655346803
- https://twitter.com/PresseWien/status/1713592173373882542
- https://kurier.at/politik/inland/hamas-terror-gegenueber-israel-bundeskanzler-karl-nehammer-warnt-vor-flaechenbrand/402624950
- ORF III Aktuell Spezial: Gedenken an die Opfer von
Israel vom 11.10.2023 um 18:25 Uhr – ORF-TVthek
- https://www.derstandard.at/story/2000140612874/die-verhinderte-kontrolle-der-demokratie?ref=article; https://www.derstandard.at/story/2000137993538/offener-brief-polizisten-wettern-gegen-van-der-bellen-impfung-und
- Freibad-Causa: Verfahren gegen Braunauer Polizisten
eingestellt - Österreich - derStandard.at › Panorama
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02211/index.shtml
- https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2158168-Innenministerium-wirbt-in-Magazin-mit-Niveau-von-Russia-Today.html
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wurden bei den im Begründungstext
beschriebenen Versammlungen sowie bei welchen in der Folge wann und wo
stattfindenden thematisch einschlägigen (wie z.B. jene am 17.10.2023)
Versammlungen (egal ob erlaubt, unerlaubt oder aufgelöst)
Vertreter:innen gem. § 12 VersG der zuständigen Behörde
entsendet?
- Falls ja, bei welcher?
- Falls ja, welche Auskünfte haben
diese bei welcher Versammlung bekommen?
- Wie groß war das Polizeiaufgebot
auf jeweils welcher im Begründungstext beschriebenen und in der
Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlung (bitte um genaue Angabe)?
- Welche Einheiten waren jeweils vor
Ort?
- Wie groß war das Polizeiaufgebot
bei den antifaschistischen Gegendemonstrationen am 15. Oktober 2023 in
Wien?
- Welche Einheiten waren jeweils vor
Ort?
- Wie groß war das Polizeiaufgebot
bei der Demonstration gegen Neonazis im 2. Wiener Gemeindebezirk?
- Welche Einheiten waren jeweils vor
Ort?
- Wie viele Beamt:innen schützten
das Haus, in dem Küssel gemeldet ist?
- Warum wurden die im
Begründungstext beschriebenen und in der Antwort zu Frage 1
aufgelisteten Versammlungen jeweils nicht gem. § 13 VersG
aufgelöst?
- Inwiefern wurde jeweils eine
Interessensabwägung vor Ort der jeweiligen Versammlung
durchgeführt?
- Welchen Auftrag erhielten jeweils die
Exekutivbeamt:innen, die bei dem Begründungstext beschriebenen und in
der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlungen im Einsatz waren?
- Worauf war es der Auftrag besonders
zu achten?
- Wurde gegen die am 11. Oktober
untersagte Versammlung "Mahnwache in Solidarität mit
Palästina", die am Stephansplatz in Wien hätte stattfinden
sollen, eine Beschwerde gegen den Untersagungsbescheid erhoben?
- Wenn ja, wann und von wem?
- Warum wurde die Gruppe am 15. Oktober,
die sich in Richtung Judenplatz bewegte, nicht polizeilich begleitet?
- Wurde zuvor eine
Gefährdungseinschätzung dieser Gruppe unternommen?
i. Wenn ja, von wem?
- Wie viele Beamt:innen sperrten den
Judenplatz ab?
- Welche Platzverbote wurden seit
7.10.2023 in Wien verhängt?
- Wo jeweils in welchem Zeitraum aus
welchem Grund?
- Auf die Information welcher Stelle
stützen sich die in der Kronenzeitung veröffentlichten sehr
genauen Zahlen zu den Demonstrant:innen am 12.10.2023 (Artikel in
Fußnote 3 der Begründung)?
- Welche sind die finalen Zahlen zu
Identitätsfeststellungen etc.?
- Der Titel des Artikels lautet:
"Islamisten rekrutierten bei Palästinenser-Demo", dies laut
Untertitel "laut dem Staatsschutz". Es wird öfters
kommuniziert, dass der Verfassungsschutz bei Demonstrationen anwesend war.
Wo war dies bei jeweils welcher im Begründungstext beschriebenen und
in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Versammlung der Fall?
- Mit welchem Ziel (der Verfolgung
welcher gesetzlichen Aufgabe) war der Verfassungsschutz jeweils vor Ort?
- Inwiefern besteht eine
Zuständigkeit hinsichtlich von Aussagen oder Drucksorten u.ä.
bei den einschlägigen Versammlungen?
- Wie wurde er dieser gerecht?
- Welche Maßnahmen setzte der
Verfassungsschutz generell seit Beginn der zu dem Thema einschlägigen
Demonstrationen?
- Wenn der Verfassungsschutz wahrnahm,
dass Islamisten bei der Versammlung am 12.10.2023 rekrutierten: Welche
Maßnahmen setzte der Verfassungsschutz in der Folge (soweit eine
Antwort möglich ist)?
- Wie viele Anzeigen wegen
Terrorismusunterstützung iSv §§ 278b ff StGB gab es in der
Folge zu welcher im Begründungstext beschriebenen und in der Antwort
zu Frage 1 aufgelisteten Versammlung?
- Haben Personen, die der Hamas, der
PFLP oder anderen Terrororganisationen nahestehen, an den Demonstrationen
teilgenommen?
- Wie schätzt der Verfassungsschutz
die Organisationen, die die Demos organisiert haben, also insbesondere
„BDS Austria“, „Palästina Solidarität
Österreich“, „Palästinensische Gemeinde
Österreich“, „Arabischer Palästina Club
Österreich“ „Dar al Janub“ ein?
- Peter Neumann äußerte seine
Einschätzung, dass Schutzmaßnahmen nicht nur für
offizielle Gebäude, Schulen, Kindergärten etc., sondern auch
für Geschäfte bspw. nötig seien. Inwiefern wurde dies wann
umgesetzt?
- Welche
Sensibilisierungsmaßnahmen werden hinsichtlich fremdsprachiger
Parolen auf Demonstrationen von extremistischen Strömungen getroffen?
- Wurden fremdsprachige Beamt:innen bei
Demonstrationen eingesetzt, um fremdsprachige
terrorbejubelnde/antisemitische Aussagen bzw. Codes zu übersetzen?
- Wenn ja, wie viele jeweils bei
welchen in der Begründung genannten und weiteren für das Thema
einschlägigen erlaubten und untersagten Versammlungen?
- Wurden Dolmetscher:innen bei
Demonstrationen eingesetzt, um fremdsprachige
terrorbejubelnde/antisemitische Aussagen bzw. Codes zu übersetzen?
- Wenn ja, wie viele jeweils bei
welchen in der Begründung genannten und weiteren für das Thema
einschlägigen erlaubten und untersagten Versammlungen?
- Kam es seit dem Jahre 2020 zu
Identitätsfeststellungen, Anzeigen oder sonstigen Maßnahmen auf
Basis welcher Rechtsgrundlage aufgrund relevanter fremdsprachiger
Aussagen?
- Wenn ja, wie viele Maßnahmen
jeweils pro Jahr?
- Welche Schulungs- bzw.
Sensibilisierungsmaßnahmen werden hinsichtlich fremdsprachiger
terrorbejubelnder/antisemitischer Parolen und Aussagen bzw. Codes
getroffen?
- Werden Beamt:innen auf rechtsextreme
antisemitische Aussagen bzw. Codes, Symbole und Parolen geschult?
- Wenn ja, inwiefern seit wann?
- Kam es seit dem Jahr 2020 zu
Identitätsfeststellungen, Anzeigen oder sonstigen Maßnahmen auf
Basis welcher Rechtsgrundlage aufgrund relevanter rechtsextremer Aussagen?
- Wenn ja, wie viele Maßnahmen
jeweils pro Jahr?
- Welche Schulungsangebote und
Sensibilisierungsmaßnahmen zu welchen extremistischen
Strömungen werden Polizeibeamt:innen seit wann angeboten?
- Welche davon sind seit wann
verpflichtend, welche nicht?
- Welche davon werden seit wann von
externen Vortragenden/Organisationen abgehalten?
i. Auf welche Vortragenden/Organisationen wird dabei seit wann
zurückgegriffen?
1.
Haben Sie die betroffenen Personen
gefragt, ob deren Name in der Anfragebeantwortung genannt werden darf oder
verweisen Sie gleich für Nichtbeantwortung auf Datenschutzgründe?
- Wie häufig finden die einzelnen
Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebote seit wann statt?
- Wie viele Beamt:innen wurden daher
seit wann geschult bzw. sensibilisiert (Bitte um Aufschlüsselung nach
Format, Inhalt, Datum und Anzahl der Teilnehmer:innen)?
- Wurden Beamt:innen aufgrund welches
vorherigen Verhaltens dienstlich angewiesen an welchem Schulungsangebot
bzw. an welcher Sensibilisierungsmaßnahme teilzunehmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, wann wie viele inwiefern und
aus welchem Grund?
- Welche Maßnahmen wurden
gegenüber Mitgliedern der Gruppierung innerhalb der Polizei, welche
sich "Kritische Polizisten" nennt, wann ergriffen?
- Welche Maßnahmen wurden
gegenüber anderen inwiefern organisierten Exekutivbeamt:innen
aufgrund welches Verhaltens wann ergriffen?
- Welche Schulungs- bzw.
Sensibilisierungsmaßnahmen werden in der Polizeigrundausbildung seit
wann angeboten?
- Welche davon sind seit wann
verpflichtend, welche seit wann nicht?
- In welchen Abständen muss ein
Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen und
Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
- Welches?
- In welchen Fällen muss welches
Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen
Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
- In welchen Fällen, in denen es zu
einer Normverdeutlichung hinsichtlich welcher einschlägigen
Gesetzesbestimmungen kam, muss welches Schulungs- bzw.
Sensibilisierungsangebot zu extremistischen und
verschwörungstheoretischen Strömungen von Polizeibeamt:innen
durchlaufen werden?
- In welchen Fällen muss ein
Schulungs- bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen
Strömungen von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
- Wie häufig muss ein Schulungs-
bzw. Sensibilisierungsangebot zu welchen extremistischen Strömungen
von Polizeibeamt:innen durchlaufen werden?
- Inwiefern wird seit wann über
breit angelegte Maßnahmen wie BMI-interne Informationskampagnen auf
das Thema Radikalisierung hingewiesen sowie welche Möglichkeit, eine
solche zu melden, angeboten?
- Gibt es eine Anlaufstelle für
Polizeibeamt:innen, bei denen eine Radikalisierung durch deren
Arbeitsumfeld gemeldet werden kann?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis seit
dessen Gründung (bitte um Aufschlüsselung in den letzten
Jahren)?
- Wie wurde mit solchen
Polizeibeamt:innen, bei denen eine Radikalisierung festgestellt wurde,
weiter verfahren (bitte um Aufschlüsselung in den letzten Jahren)?
- Bei wie vielen Beamt:innen konnte
eine Radikalisierung festgestellt werden?
- Welchen Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen
zu welchen extremistischen Strömungen haben Personen seit wann
vorzuweisen, welche für das BMI Pressearbeit erledigen?
- Welches Vorgehen ist hinsichtlich
rechtsextremer Codes vorgesehen? Kam es im Jahr 2023 zu Anzeigen,
Identitätsfeststellungen oder sonstigen Maßnahmen im
Zusammenhang mit solchen Codes?
- Welche disziplinarrechtlichen
Konsequenzen gab es in der Causa Braunau gegen wen wann (bitte um
Darlegung der Chronologie)?
- In der Anfragebeantwortung mit dem
Titel "Ukraine-'Seminar' in der LPD Wien" (11681/AB)
antworteten Sie auf die Frage, wer letztlich die Vortragenden des
"Seminars" waren, dass Sie diese und ähnliche Fragen dazu
(siehe die Fragen 10, 12b, 12c, 15 und 19a) wegen Datenschutzgründen
nicht beantworten können und auch keine ausdrückliche Zustimmung
der Betroffenen zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten
vorliegt. Haben Sie um das Einverständnis zur Übermittlung per
Anfragebeantwortung der von uns erfragten personenbezogenen Daten bei den
Betroffenen angefragt?
- Wenn ja, welche Antworten erhielten
Sie?
- Wenn nein, warum haben Sie dies nicht
getan?
- In der Anfragebeantwortung mit dem
Titel "Ukraine-"Seminar" in der LPD Wien" (11681/AB)
antworteten Sie auf die Frage, ob sich Teilnehmer:innen des
"Seminars" kritisch dazu äußerten, dass Sie aufgrund
von Datenschutz und aufgrund der Amtsverschwiegenheit dazu nicht antworten
können. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine
Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt
werden (bitte um genaue Anführung des Paragraphen und der
entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
- In der folgenden Frage wollten wir
von Ihnen wissen, ob sich durch kritische Äußerungen von
Teilnehmer:innen dadurch deren Arbeitssituation verschlechtert haben.
Auch diese Fragen konnten Sie aufgrund von Datenschutz und
Amtsverschwiegenheit nicht beantworten. Aufgrund der Tatsache, dass wir
in unserer Frage keine personenbezogenen Daten erfragten, die in
irgendeiner Weise auf eine Person rückführbar gewesen
wären: Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine
Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt
werden (bitte um genaue Anführung des Paragraphen und der
entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
- In der darauf folgenden Frage wollten
wir von Ihnen wissen - falls es zu einer Verschlechterung der
Arbeitssituation gekommen ist - was sich wodurch und inwiefern an der
Arbeitssituation verschlechtert hat. Auch hier wurden keine
personenbezogenen Daten erfragt, sondern lediglich anonym erfragt, wie
sich die jeweilige Arbeitssituation (z.B. Versetzung, Überstunden,
Mobbing am Arbeitsplatz, schlechtere Aussichten auf Beförderung
etc.) verschlechtert hat. Welche gesetzlichen Regelungen würden
durch eine Beantwortung Ihrerseits verletzt werden (bitte um genaue
Anführung des Paragraphen und der entsprechenden nachvollziehbaren
Subsumtion)?
- Möchten Sie sich für eine
anonymisierte Beantwortung meiner Fragen 2, 2a und 2b entscheiden?
- Welche Stellen in Ihrem Hause waren in
die Beantwortung dieser Anfrage eingebunden?