1661/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Auswirkungen von COVID-19 auf den Mietmarkt
Die COVID19-Krise und die daraus folgenden Maßnahmen haben massive Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Teilsysteme, so auch auf die Baubranche und den Mietmarkt. Es ist ganz wesentlich die Aufgabe der Bundesregierung, durch die richtigen Maßnahmen die Bewältigung dieser Krise zu ermöglichen. Neben den unmittelbar einleuchtenden Auswirkungen der Krise auf die einzelne Mieterin, den einzelnen Mieter stellt sich die Frage nach ihren Auswirkungen auf das gesamte System des Miet- und Wohnungsmarktes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Von welchen Effekten der COVID19-Krise auf die Mietpreise, das Angebot und die Bautätigkeit im Wohnsektor geht das BMDW aus? Welche Szenarien, Schätzungen oder Berechnungen liegen hierzu vor?
2. Von welchen Effekten der COVID19-Krise auf die Mietpreise, das Angebot und die Bautätigkeit im gewerblichen Sektor geht das BMDW aus? Welche Szenarien, Schätzungen oder Berechnungen liegen hierzu vor?
3. Liegen Ihnen Erhebungen oder Schätzungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID19-bedingten, temporären Mietzinsausfällen auf Vermieter_innen vor?
a. Falls nein, ist beabsichtigt, diesbezüglich Erhebungen anzustellen?
4. In Österreich gibt es über 500.000 Vermieter_innen, darunter zahlreiche "kleine", nicht gewerbliche Vermieter_innen, welche von ihren Mieteinnahmen existentiell abhängig sind. Beabsichtigen Sie, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten, die Hilfsmaßnahmen gegen negative Auswirkungen der COVID19-Krise für Vermieter_innen - in Härtefällen oder generell - vorsieht? Sind diesbezügliche Maßnahmen Ihres Erachtens notwendig?
5. Beabsichtigen Sie, das Problem der Rechtsunsicherheit für
Vermieter_innen und Mieter_innen in Geschäftsraummietverhältnissen
bezüglich der Auslegung der §§ 1096 und 1104f ABGB durch
Gesetzesinitiativen zu bearbeiten, oder stehen Sie auf dem selben Standpunkt
wie Justizministerin Zadic, diese Frage sei de lege lata von den Gerichten zu
klären und es bedürfe keinerlei gesetzgeberischer Handlungen?
6. Gibt es Erhebungen oder Schätzungen, in welchem Ausmaß Wohnraum, der bisher zur Kurzzeitmiete (etwa via Airbnb) angeboten wurde, jetzt am regulären Mietmarkt längerfristig angeboten wird?
a. Wenn ja, von wie vielen zusätzlichen Wohneinheiten am Mietmarkt gehen Sie aus?
b. Wenn nein, planen Sie, eine derartige Erhebung durchzuführen?
7. In welchem Ausmaß könnte strukturierte, laufende
Datenoffenlegung (Transparenz) den Aufwand für
die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage
reduzieren?
Es wird um Angabe in % und/oder Stunden ersucht.