16623/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Wie viel Klimabonus überweisen wir ins Ausland?
Seit dem 5. September 2023 erfolgt die Auszahlung des regionalen Klimabonus 2023.
Gemäß § 2 Abs 1 Klimabonusgesetz (KliBG) sind natürliche
Personen anspruchsberechtigt, die im Kalenderjahr, für das der regionale
Klimabonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz
gemäß Meldegesetz 1991 gemeldet waren oder für diese Meldung ein
entsprechender Nachweis gemäß § 19a Meldegesetz 1991 vorliegt.
Des Weiteren normiert § 2 Abs 4 KliBG die Auszahlungsbedingungen an Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind und sich nach den Bestimmungen des Asylgesetzes in Österreich aufhalten oder sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen.
Aufgrund dieser umfassenden Bestimmung hinsichtlich des für den Klimabonus anspruchsberechtigten Personenkreises drängt sich die Frage auf, ob die Auszahlung auch an Personen mit ausländischen Bankkonten erfolgt und somit (Steuer-)Geld letztendlich im Ausland landet.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Anspruchsberechtigte gibt es für den Klimabonus 2023?
2. Wie viele der Anspruchsberechtigten besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft?
a. Welche anderen Staatsbürgerschaften weisen die Anspruchsberechtigten auf?
3. Wie viele der Anspruchsberechtigten verfügen über einen Aufenthaltstitel iSd § 2 Abs 4 KliBG?
4.
Können
Sie ausschließen, dass der Klimabonus 2023 auch an Personen ausgezahlt
wird, die weder die Kriterien des § 2 Abs 1 KliBG, noch des
§ 2 Abs 4 KliBG aufweisen?
a. Wenn nein, wieso nicht?
b. Wenn nein, wie gehen Sie damit um?
c. Wenn ja, wie wird das kontrolliert?
5. Inwiefern überprüfen Sie, ob Bezieher des Klimabonus 2023 einen weiteren Hauptwohnsitz im (EU-)Ausland haben?
6. Können Sie ausschließen, dass Staatsangehörige anderer (EU)-Staaten mit zweitem Hauptwohnsitz von Mehrfachförderungen profitieren?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, welche entgegenwirkenden Maßnahmen setzen Sie?
c. Wenn ja, inwiefern?
7. Wie wird die Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf den Klimabonus 2023 überprüft?
a. Gab es hier Veränderungen zur Anspruchsprüfung beim Klimabonus 2022?
i. Wenn ja, welche?
8. Welche Kosten wurden durch die Prüfung der individuellen Anspruchsberechtigung budgetwirksam?
9. Wiesen IBANs der Bankkonten, an die bis dato der Klimabonus 2023 ausgezahlt wurde, nicht-österreichische Länderkennzeichen auf?
a. Wenn ja, welche anderen Länderkennzeichen traten auf? (Bitte nach Länderkennzeichen bzw. Ländern aufschlüsseln).
b. Welchen Prozentsatz machen die Überweisungen des Klimabonus 2023 an ausländischen Bankkonten aus?
c. Welche Gesamtsumme wurde an ausländische Konten bzw. Konten mit nicht-österreichischer Länderkennzeichnung überwiesen?
10. Wie verteilt sich die Gesamtsumme der an nicht-österreichische Bankkonten überwiesenen Klimaboni 2023 auf andere Länderkennzeichen bzw. Länder?
11. Wie viele Anspruchsberechtigte entfallen gegebenenfalls auf die jeweiligen Länderkennzeichen?
12. Gibt es gegebenenfalls Einschränkungen bzgl. ausländischer Bankkonten, an die der Klimabonus nicht überwiesen wird, auch wenn der Inhaber anspruchsberechtigt wäre?
13. Erfolgten bis dato auch Klimabonuszahlungen an ausländische Gemeinschaftskonten, bei denen eventuell der Inhaber einen ausländischen Hauptwohnsitz hat?
a. Wenn nein, können Sie ausschließen, dass es in Zukunft zu solchen kommen könnte?
14. Wie hoch ist die Summe der Klimabonuszahlungen an nicht-österreichische Bankkonten bis dato? (Bitte um Ausschlüsselung nach Länderkennzahl)
a. Mit welcher Summe rechnen Sie, wenn die Auszahlung des Klimabonus 2023 vollständig abgewickelt ist?
15. Treten zusätzliche Gebühren auf, wenn der Klimabonus an ausländische Bankkonten überwiesen wird?
a. Wenn ja, wie hoch sind diese?
16. Wie sind die Fragen 1 – 15 für die vorangehenden Jahre bzw. Klimabonus-Auszahlungswellen zu beantworten? (Bitte um tabellarische Gesamtdarstellung bzw. Gegenüberstellung.)