16638/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Sperre von e-cards ohne Foto

 

 

Der § 31a Abs. 8 ASVG besagt:

 

Ab 1. Jänner 2020 ist auf allen ab diesem Zeitpunkt an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Bis 31. Dezember 2023 sind alle e-cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, auszutauschen.

 

Alle e-cards ohne Lichtbild sind daher mit Ablauf des 31.
Dezember zu sperren, sofern der Karteninhaber nicht unter eine Ausnahme fällt (Kinder bis 13 Jahre, Personen über 70 Jahre, Pflegegeldbezieher ab Stufe 4).
Schätzungen zufolge, werden mit 1. Jänner 2024 ca. 1,1 Millionen e-cards ohne Krankenversicherungsanspruch gesperrt werden. Damit soll das e-card-System von Altlasten befreit werden.

 

Die Anzahl der e-cards ohne Lichtbild von Personen mit Krankenversicherungsanspruch im Jahr 2023 wird auf ca. 200.000 geschätzt. Mit der Sperre im Jänner 2024 wird mit einer erhöhten Belastung der Servicelines und Registerstellen gerechnet. Da Ärzte weiterhin e-Rezepte mittels Ordinationskarte ausstellen können, erwartet die Stabsstelle IT & Digitalisierung ein erhöhtes Aufkommen von Patienten ohne funktionierende e-cards in den Apotheken.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele e-cards ohne Krankenversicherungsanspruch werden mit 1.1.2024 gesperrt werden?

2.    Wie viele e-cards ohne Foto, aber mit Krankenversicherungsanspruch, sind mit Stand heute ausgegeben?

3.    Wie viele davon werden voraussichtlich mit 1.1.2024 gesperrt werden?

4.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um e-cards ohne Foto, aber mit Krankrenversicherungsanspruch bis 31.12.2023 auf e-cards mit Foto auszutauschen?

5.    Wie bewerten Sie die Problematik hinsichtlich der gesperrten e-cards für Arztpraxen, Spitäler und Apotheken?

6.    Was unternehmen Sie dagegen?

7.    Wie sollen ab 1.1.2024 (lebenswichtige) Medikamente in Apotheken an Patienten ohne gültige e-card ausgegeben werden?