16646/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.10.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend „Tätigkeit der Arbeitsinspektionen“

Die Arbeitsinspektion ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeitsmarktes. Sie bekämpft Defizite im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, berät und informiert Unternehmen sowie Beschäftigte und ermittelt im Falle von Arbeitsunfällen vorangegangene Missstände und Versäumnisse. Damit will die Arbeitsinspektion sicherstellen, dass sich die Suche nach Wettbewerbsvorteilen nicht negativ auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auswirkt.

Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2022 zeigt den Prüfungs- und Kontrollumfang, dem die ArbeitsinspektorInnen täglich ausgesetzt sind. Unzählige Betriebe und Organisationen wurden kontrolliert und u.a. viele Übertretungen des Arbeitsrechts festgestellt. Die im Tätigkeitsbericht festgestellten Daten reichen jedoch nicht aus, um eine fundierte Kenntnis über den Umfang der Tätigkeiten zu erlangen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

1.      Wie viele Betriebe, Unternehmen und Organisationen fallen bzw. fielen in den Kontrollbereich der Arbeitsinspektionen jeweils in den Jahren 2019-2023?

a.       Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland und Branche.

2.      Wie viele Betriebe, Unternehmen und Organisationen wurden jeweils in den Jahren 2019-2023 kontrolliert?

a.       Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland und Branche.

3.      In wie vielen der in Frage 1 genannten Betriebe, Unternehmen und Organisationen führte die Arbeitsinspektion seit 2019 nie Kontrollen durch?

a.       Bitte um Auflistung nach Bundeland und Branche.

4.      Inwiefern ist das ‚Zentral-Arbeitsinspektorat‘ (Sektion 2 Gruppe A) in die Kontrollen der Betriebe, Unternehmen und Organisationen eingebunden?

5.      Inwiefern ist die Sektion 2 Gruppe B ‚Arbeitsrecht‘ in die Kontrollen der Betriebe, Unternehmen und Organisationen eingebunden?

6.      Inwiefern ist das ‚Verkehrs-Arbeitsinspektorat (Zentral- Arbeitsinspektorat)‘ (Sektion 2 Gruppe C) in die Kontrollen der Betriebe, Unternehmen und Organisationen eingebunden?

7.      Welche Branchen werden von den drei genannten Gruppen der Sektion 2 kontrolliert?

a.       Bitte um Auflistung nach Gruppe.