16651/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Causa Ernst Nevrivy und Weninger 

 

Ernst Nevrivy, Bezirksvorsteher der Donaustadt und einer der einflussreichsten Politiker der Wiener SPÖ, besitzt ein Grundstück in einer Kleingartensiedlung im 22. Bezirk. Dieses erwarb er im Juli 2020 zu einem Preis von 161.700 Euro - also 420 Euro pro Quadratmeter. So weit, so unproblematisch.

Wie aus Medienberichten erstmals im September hervorging,1 beschloss der Wiener Gemeinderat im November 2021 jedoch die Umwidmung jener Kleingartensiedlung, in der sich auch Nevrivys Grundstück befindet. Davor durften dort lediglich Hütten mit einer Größe von 30 Quadratmeter errichtet werden. Danach jedoch wurde aus der Kleingartensiedlung ein vollwertiger Baugrund - die Widmung als Gartensiedlung sorgte dafür, dass nicht mehr das Kleingartengesetz, sondern die Wiener Bauordnung zur Anwendung kommt. Das führt zu einer Verdopplung des Grundstückswerts und dazu, dass dort auch vollwertige Häuser gebaut werden dürfen. 

Während Nevrivy behauptet, dass die Umwidmung bereits im Jahr 2012 eingeleitet worden sei, ist in seinem Kaufvertrag aus 2020 explizit von "möglichen, noch nicht eingeleiteten Umwidmungsverfahren" die Rede. In einer Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins, in dem sich Nevrivys Grundstück befindet, wurde im Jänner 2020 ebendieser Widmungsvorschlag in eine Gartensiedlung beschlossen. Der Obmann des KGV, Christian Klein, spricht laut Protokoll der Versammlung außerdem von der Unterstützung Nevrivys samt schriftlicher Zusage des Beginns des Umwidmungsverfahrens. Nur wenige Monate später kaufte der SPÖ-Politiker das Grundstück.

Auch der Bezirk war in das Umwidmungsverfahren formal eingebunden - und sprach sich in einer von Nevrivy geleiteten Sitzung im Juni 2021 einstimmig für den Antrag der MA21 aus, besiegelt mit der Unterschrift von Nevrivy selbst. Eine Erwähnung, dass der Bezirksvorsteher selbst Eigentümer eines der umgewidmeten Grundstücke ist, findet sich darin nicht. 

Seit der Umwidmung hat der Bezirksvorsteher somit ein Grundstück in bester Lage, das mehr als doppelt so viel wert ist. Nicht nur er profitierte davon, auch andere Parteikolleg:innen erworben Grundstücke in derselben Kleingartensiedlung. 

Laut diversen Medienberichten gibt es im Zusammenhang mit der Umwidmungs-Causa mittlerweile auch eine anonyme Anzeige bei der WKStA. 

Dass dies wohl nur die Spitze des Eisbergs ist, zeigt auch der Fall Weninger, wie die Wiener Zeitung am 16.10.2023 berichtete: Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebunds, ehemaliger Chef der Wiener MA 27 und Vertrauter von Bürgermeister Michael Ludwig, kaufte im Jahr 2011 ein Grundstück am Südhang in Penzing von der Stadt Wien um 370.000 Euro. Sechs Jahr lang lag das Grundstück brach, bis es von Weninger im Jahr 2017 für 660.000 Euro weiterverkauft wurde. Beachtlich ist hierbei der Inhalt des Kaufvertrages: „Festgehalten wird, dass von den Verkäufern hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Liegenschaft ein Umwidmungsantrag eingereicht wurde.” Am 26.9.2019 kam es auch tatsächlich zu der Umwidmung.2

 

1.    Ernst Nevrivys Kleingarten ist nach einer Umwidmung das Doppelte wert | Wiener Zeitung, Das rote Mehr: Wie SPÖ-Bezirkskaiser Ernst Nevrivy zu seinem idyllischen Badeplatz kam - FALTER.at

2.    https://www.wienerzeitung.at/a/goldener-grundstuecksdeal-fuer-staedtebund-generalsekretaer

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gab bzw. gibt es ein oder mehrere Ermittlungsverfahren, in denen Ernst Nevrivy Verdächtiger bzw. Beschuldigter war/ist? 
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, wegen welcher Delikte jeweils?
    3. Wenn ja, wurde(n) die/das Verfahren (jeweils) amtswegig oder aufgrund einer Anzeige eingeleitet?
    4. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ist für diese/s Verfahren (jeweils) zuständig?

                                          i.    Wurde in diesem Zusammenhang (jeweils) eine Zuständigkeit der WKStA gem §20a StPO geprüft? 

  1. Gab es Anzeigen iZm Ernst Nevrivy? 
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, zu welcher Causa? 
    3. Wenn ja, wo gingen diese ein? 
    4. Wenn ja, wie wurden diese behandelt? 
  1. Wurde bzw. wird eine Anfangsverdachtsprüfung zu einem Sachverhalt, bei dem Ernst Nevrivy involviert ist, durchgeführt?
    1. Wenn ja, seit wann von wem?
    2. Wenn ja, zu welcher Causa genau? 
  1. Wurde jemals ein Verfahren aufgrund des Verdachts von Amtsmissbrauch oder Bestimmung zum Amtsmissbrauch gegen Ernst Nevrivy geführt? 
    1. Wenn ja, wann von wem?
    2. Wenn ja, mit welchem Ausgang?  
  1. Gab bzw. gibt es ein oder mehrere Ermittlungsverfahren, in denen Thomas Weninger Verdächtiger bzw. Beschuldigter war/ist?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, wegen welcher Delikte jeweils?
    3. Wenn ja, wurde(n) die/das Verfahren (jeweils) amtswegig oder aufgrund einer Anzeige eingeleitet?
    4. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ist für diese/s Verfahren (jeweils) zuständig?

                                          i.    Wurde in diesem Zusammenhang (jeweils) eine Zuständigkeit der WKStA gem §20a StPO geprüft? 

  1. Gab es Anzeigen iZm Thomas Weninger? 
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, zu welcher Causa? 
    3. Wenn ja, wo gingen diese ein? 
    4. Wenn ja, wie wurden diese behandelt? 
  1. Wurde bzw. wird eine Anfangsverdachtsprüfung zu einem Sachverhalt, bei dem Thomas Weninger involviert ist, durchgeführt?
    1. Wenn ja, seit wann von wem?
    2. Wenn ja, zu welcher Causa genau? 
  1. Wurde jemals ein Verfahren aufgrund des Verdachts von Amtsmissbrauch oder Bestimmung zum Amtsmissbrauch gegen Thomas Weninger geführt? 
    1. Wenn ja, wann von wem?
    2. Wenn ja, mit welchem Ausgang?