16653/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Aufwände für Zusatzpensionen in der Sozialversicherung 2022
Pensionskassen vor allem im staatlichen und staatsnahen Bereich sehr verbreitet:
In Österreich wurden bereits 1990 die gesetzlichen Grundlagen für Pensionskassen (2. Säule der Altersvorsorge) geschaffen, die neben der gesetzlichen Pension (1. Säule der Altersvorsorge) ein zusätzliches Pensionseinkommen garantieren sollten. Trotzdem befindet sich derzeit nur knapp 1/4 der österreichischen Beschäftigten in einer Pensionskasse (1). Sehr verbreitet sind die Pensionskassen-Lösungen und Zusatzpensionssysteme allerdings nur im staatlichen und staatsnahen Bereich (Kammern, OeNB, Sozialversicherung, Energieversorger), wie die Einkommensberichte des Rechnungshofes regelmäßig aufzeigen (2).
Üppige Zusatzpensionen in der Sozialversicherung:
So garantiert das SV-Dienstordnungspensionssystem den SV-Angestellten durchschnittliche Zusatzpensionen von knapp 1.400 Euro monatlich (x14). Wohlgemerkt: ergänzend zur ASVG-Pension. Mittlerweile befinden sich jedoch schon über 22.000 SV-Angestellte im neuen Zusatzpensionssystem, welches über Pensionskassen läuft. Konkret heißt das, dass die SV-Träger die Zusatzpensionen zunehmend nicht mehr direkt aus der laufenden Gebarung zahlen, sondern Zusatzpensionsbeiträge an Pensionskassen abführen, die später die Pensionszahlungen übernehmen. Die jährlichen Beiträge der SV-Träger an die Pensionskassen betrugen zuletzt durchschnittlich rund 750 Euro (2021). Das ist fast sechsmal so viel wie Beschäftigte in der Privatwirtschaft 2021 an staatlicher Prämienförderung für die private Pensionsvorsorge (rund 130 Euro) erhalten konnten.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende