16672/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
an den Bundeskanzler
betreffend: Desinformation iZm der Mietpreisbremse durch den Bundeskanzler und dessen Bashing gegen den gemeinnützigen Wohnbau
Die seitens der schwarz-grünen Bundesregierung vorgelegte Mietpreisbremse kommt zunächst viel zu spät, um die Menschen ausreichend zu entlasten. Sie ist zu zaghaft – und sie ist in wesentlichen Teilen undurchdacht. Dies bestätigt etwa die Expertise des WIFO-Ökonomen und Wohnbauexperten Peter Klien. Konkret bezieht er sich dabei auf die resultierenden jährlichen Mindereinnahmen gemeinnütziger Bauvereinigungen im Ausmaß von 160 Millionen Euro – die nicht durch zusätzliche Bundesmittel ausgeglichen werden. (Salzburger Nachrichten vom 1.9.2023, Der Deckel sorgt für Ärger)
An dieser Stelle sei nochmals festgehalten, dass die FPÖ die Entlastung von Genossenschaftsmietern grundsätzlich begrüßt. Allerdings sind gleichzeitig die betroffenen Wohnungsgenossenschaften entsprechend zu unterstützen. Ansonsten wirkt sich die Mietpreisbremse letztlich als Hemmnis gegen den sozialen Wohnbau in den Bereichen Neubau sowie Sanierung und damit gegen leistbares Wohnen aus. Auch der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen selbst betont etwa, dass der Mietendeckel zwar freie Mietverhältnisse unberührt lässt, aber wenig systemkompatibel gegenüber der Wohnungsgemeinnützigkeit ausfällt. (OTS 0135 vom 30.8.2023)
Während man die Gewinne von gewerblichen Immobilienmagnaten zulasten der Mieter sicherte, lässt die Bundesregierung den sozialen Wohnbau im Regen stehen. Die Fortsetzung neoliberaler ÖVP-Politik gegen den sozialen Wohnbau zeigt sich am Beispiel der Implementierung von Anlegerwohnungen in der Wohnungsgemeinnützigkeit durch Wirtschaftsminister Martin Kocher. Seither soll es Investoren möglich sein, Sozialwohnungen zum Sozialtarif zu erwerben, um sie dann frei an die Menschen zu vermieten. Was hat die ÖVP damit erreicht: Sozialer Wohnbau für Reiche statt Bedürftige. Leistbares Eigentum und hohe Renditen für Millionäre. Doch bei dieser fortgesetzten, konsequenten Demontage des gemeinnützigen Wohnbaus allein bleibt es nicht.
Bundeskanzler Karl Nehammer betreibt sogar eine aktive Desinformationskampagne: So behauptet der Bundeskanzler, dass die Mietpreisbremse auch Mietverhältnisse im Bereich des geförderten Wohnbaus umfassen würde. (APA vom 30.8.2023, Regierung einigt sich auf Entlastungen für Mieter) Im gemeinnützigen Wohnbau würden zudem Mieterhöhungen im Ausmaß von 15 Prozent anstehen. (Der Standard vom 31.8.2023, Gemeinnützige sind über Mietendeckel erbost) Höchste Verbandsfunktionäre weisen dies wahrheitsgemäß zurück. Das gemeinnützige Kostendeckungsprinzip ist grundsätzlich nicht an die Inflation gekoppelt. Die Inflation beeinflusst aufgrund des WGG die Mieten gemeinnütziger Bauvereinigungen weitestgehend nicht. Ebenso im Bereich des geförderten Wohnbaus. Auch hier steht die Kostenmiete im Vordergrund. Der wesentliche Kostentreiber sind hier steigende Kapitalmarktzinsen. Und es wäre an einer verantwortungsvollen, kompetenten Bundesregierung, hier die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um etwa kostendenkende Umschuldungen zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Weshalb wurden die Gewinninteressen der gewerblichen Immobilienwirtschaft durch die Bundesregierung zulasten der Mieter berücksichtigt, während der soziale bzw. gemeinnützige Wohnbau im Regen stehen gelassen wird?
2. Wie kommen Sie zu der undifferenzierten Aussage, dass die Mietpreisbremse geförderte Mietverhältnisse umfassen würde?
3. Wie kommen Sie zu der undifferenzierten Aussage, dass die Mieten im gemeinnützigen Wohnbau um 15 Prozent steigen würden?
4. Ist es richtig, dass – wie Der Standard im Artikel „Was wir zum Mietendeckel wissen“ vom 30.8.2023 berichtet – Eingriffe im WGG geplant sind?
a. Wenn ja, wie sollen diese konkret ausgestaltet sein und wann sollen diese umgesetzt werden?
5. In welchem Ausmaß werden Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, um Mindereinnahmen gemeinnütziger Bauvereinigungen durch die Mietpreisbremse zu ersetzen?
6. Haben Sie im Vorfeld schätzen lassen, wie sich diese Mindereinnahmen auf das Bau- bzw. Sanierungsvolumen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft auswirken?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und durch welche konkreten Stellen erfolgten diese Schätzungen?
b. Wenn nein, wie lässt sich dies mit verantwortungsvoller Wohnpolitik vereinbaren?
7. Was werden Sie tun, um Anlegerwohnungen aus dem Haupt- und Nebengeschäft gemeinnütziger Bauvereinigungen zu verbannen?