16677/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verschwundene Dokumentationsbögen
„salzburg.orf.at“ berichtete am 16.10.2023 folgendes:[1]
CoV-Impfstraßen: Hälfte der Dokubögen weg
Das Rote Kreuz Salzburg hat am Montag eine Datenpanne öffentlich gemacht: Rund die Hälfte der Dokumentationsbögen aus den Covid-Impfstraßen zwischen Februar 2021 und März 2022 sei nicht mehr auffindbar – insgesamt rund 147.000 Stück. Große Folgen erwartet das Rote Kreuz aber nicht.
Die Panne fiel nach einer Nachfrage einer Privatperson nach einem der Bögen auf. Dabei entdeckte das Rote Kreuz, dass die Datenträger mit den Scans der Bögen aus den Impfstraßen in der Stadt Salzburg, dem Flachgau sowie dem Impfbus nicht mehr auffindbar sind. In diesen Impfstraßen seien die Originale der Dokumentationsbögen nach dem Scannen vernichtet worden, sagt Landesrettungskommandant Anton Holzer – „denn dort war natürlich die größte Zahl der Impfungen“. Die Dokumentation aus den anderen Bezirken des Landes – also Tennengau, Pinzgau, Pongau und Lungau – sei vollständig vorhanden.
Scans von 147.000 Bögen nicht auffindbar, Daten aber da
Obwohl auf diese Weise 147.000 der rund 300.000 handschriftlich ausgefüllten Dokumentationsbögen nicht mehr auffindbar sind, seien die praktischen Auswirkungen gering, sagt Holzer. Denn im elektronischen Impfpass sei ohnehin alles eingetragen: „Wir wissen genau, wann jemand in welcher Impfstraße von welchem Arzt, mit welchem Impfstoff und mit welcher Chargennummer geimpft wurde. Allerdings fehlt uns diese ergänzende Dokumentation – nämlich der Dokumentationsbogen.“
Auf den Bögen seien neben den Stammdaten des bzw. der Geimpften auch das Datum der Impfung und der Impfstoff dokumentiert, ergänzt Holzer: „Und es ist auch vermerkt, ob das die erste, zweite oder dritte Teilimpfung ist.“ Holzer geht zwar davon aus, dass die nicht auffindbaren Scans der Dokumentationsbögen wieder auftauchen werden. Dennoch sei man verpflichtet, unverzüglich eine Meldung an das Land Salzburg als Auftraggeber für die Impfungen zu erstatten. Das Land übermittelte das auch an die Datenschutzbehörde.
Rotes Kreuz: Kein Hinweis, dass Bögen an Dritte gelangten
Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass die Dokumentationsbögen in die Hände Dritter gelangt sein könnten, betont das Rote Kreuz: „Sie könnten auch nur mit sehr großem Aufwand maschinenlesbar gemacht und ausgewertet werden, weil die Informationen überwiegend handschriftlich erfasst wurden.“ Das Rote Kreuz betrieb zwischen Februar 2021 und März 2022 die CoV-Impfstraßen im Auftrag des Landes Salzburg, zog sich dann aber zurück.
Das Rote Kreuz Salzburg „bedauert diesen Vorfall zutiefst“. Für Rückfragen wurde eine Hotline eingerichtet – von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +43 662 8144-10710 oder per E-Mail an auskunft@s.roteskreuz.at.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Daten, personenbezogene Gesundheitsdaten, persönliche Daten, etc. wurden mittels dieser Dokumentationsbögen erhoben? (Bitte um detaillierte Auflistung)
2. Wie viele dieser Dokumentationsbögen sind bundesweit „verschwunden“? (aufgegliedert nach Bundesländern und jeweiligen verantwortlichen Stellen)
3. Inwiefern werden durch diesen Verlust „keine großen Folgen erwartet“?
4. In welchem Zeitraum gingen diese Dokumentationen verlustig?
5. Können Sie ausschließen, dass diese „verschwundenen“ Daten in die Hände von Drittpersonen gelangt sind?
6. Wie konnten diese Dokumentationen „verschwinden“?
7. Wann wurde dieser Verlust bemerkt?
8. Wie und durch wen wurde dieser Verlust bemerkt?
9. Wurde der Verlust von Dokumentationsbögen bei der Datenschutzbehörde angezeigt?
a. Wenn ja, wann und durch wen?
b. Wenn ja, gibt es bereits eine Reaktion der Datenschutzbehörde und wenn ja, welche?
c. Wenn nein, warum nicht?
10. Ist der Verlust dieser Daten ein Straftatbestand?
a. Wenn ja, welcher?
11. Wie bewerten Sie diesen Verlust datenschutzrechtlich?
12. Welche Ansprüche haben Personen, deren Dokumentationsbögen verschwunden sind?
13. Welche Beschwerden im Zusammenhang mit den Verlusten wurden von Betroffenen bereits dokumentiert?
14. Wie wird diesen Personen im Einzelfall geholfen?