16680/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einsatz von Pfefferspray in österreichischen Justizanstalten

 

 

Der österreichische Strafvollzug versucht einem Drei-Säulen-Modell der Sicherheit im Strafvollzug zu folgen. Demnach wird Sicherheit in instrumentelle, organisatorische und soziale Sicherheit untergliedert. Ersterer ist, neben den bereits beschriebenen Sicherheitsaspekten der Baulichkeiten, die Ausstattung, exekutive Ausbildung und Bewaffnung der Justizwache zuzuordnen. Bei der Justizwache handelt es sich um einen exekutiven Wachkörper, dessen Aufgaben sich trotz des ähnlichen äußeren Erscheinungsbildes vielfach und grundsätzlich von jenen der Polizei unterscheiden. Dennoch ist die Ausstattung der Justizwachebeamt*innen mit jener der Polizei vergleichbar. Als Dienstwaffen stehen Dienstpistolen und Gewehre, Taser1, Rettungsmehrzweckstock und Pfefferspray zur Verfügung. Zur Bewältigung besonderer Gefahrensituationen gibt es in jeder Anstalt eine spezielle Einsatzgruppe der Justizwache. Diese ist mit zusätzlichen Schutz- und Einsatzmitteln ausgestattet, die Mitglieder werden eigens ausgebildet und regelmäßig trainiert. Zur Optimierung der organisatorischen Sicherheit wird eine breite Palette an Maßnahmen zur Anwendung gebracht. Jede Justizanstalt verfügt über ausgefeilte Alarm pläne zur professionellen Intervention bei konkreten Gefahrenlagen. Zudem ist in jeder Justizanstalt ein*e Sicherheitsbeauftragte*r betraut, dessen Aufgaben in der laufenden Beobachtung, Evaluation und Optimierung der Sicherheitsvorkehrungen bestehen. Fachlich fundierte Vollzugspläne, erstellt und laufend aktualisiert durch multiprofessionelle Fachteams, bilden die Grundlage für Vollzugs- und Lockerungsentscheidungen.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Einsätze mit Waffengebrauch gab es in den Jahren 2021 und 2022 in den Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Einsätzen, Justizanstalten, nach Art der Waffe und nach Anzahl der Waffen z.B. Pfefferspray, Teleskopstock, Taser etc.)

2.    Wie viele Einsätze mit Waffen durch Strafvollzugsbedienstete (nicht Exekutive) gab es in den Jahren 2021 und 2022? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Art der Waffen, Einsätzen und Justizanstalten)

3.    Gab es in den Jahren 2021 und 2022 tätliche Angriffe auf Strafvollzugsbedienstete?

a. Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten)

4.    Gab es in den Jahren 2021 und 2022 Einsätze wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt?

a. Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und nach Justizanstalten)

5.    Wie viele verletzte Insassen gab es aufgrund von Einsätzen mit Waffen in Jahren 2021 und 2022? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Art der Waffen und Justizanstalten)

6.    Werden auch andere Maßnahmen außer dem Alarmplan zur organisatorischen Sicherheit zur Anwendung gebracht?

a. Wenn ja, welche?

7.    Gibt es tatsächlich in jeder Justizanstalt nur einen Justizwachebeamten, der mit den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten betraut ist?

a. Wenn ja, warum nur einen?

8.    Was genau sind die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten in den Justizanstalten? (Bitte um detaillierte Erläuterung)

 



[1] https://www.justiz.gv.at/file/2c92fd157e7d3f68017f2ab489c16e63.de.0/strafvollzugsbroschuere_2020_download.pdf?forcedownload=true