16683/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und

Technologie

betreffend Strompreise: E-Wirtschaft fordert Rechtssicherheit

 

 

Folgende Pressemitteilung wurde am 5. Oktober durch die Interessensvertretung der E-Wirtschaft „Oesterreichs Energie“ veröffentlicht:[1]

 

Strompreise: E-Wirtschaft fordert Rechtssicherheit

Branchenverband zählt bereits 50 laufende Verfahren zu Preisanpassungen

 

„Die aktuelle Rechtsgrundlage zur Änderung von Strompreisen ist komplex und bietet viel Spielraum für Interpretationen. Auch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts zu einer Preiserhöhung von Verbund, bringt keine Klarheit – im Gegenteil: die Urteilsbegründung schafft weiteren Spielraum für Interpretationen“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. „Diese Situation macht es für Energieunternehmen sehr schwierig Preise in bestehenden Verträgen anzupassen – selbst wenn es sich dabei um eine Preissenkung handelt. Wir wissen in diesem Zusammenhang derzeit von zumindest 50 laufenden Verfahren.“ Um diesem Rechtsrisiko zu begegnen, setzen nun viele Energieunternehmen bei Preisänderungen auf den Abschluss neuer Verträge.

 

Diese rechtliche Unsicherheit führt zu einer Reihe von Problemen. Durch den hohen Aufwand, den Preisänderungen unter diesen Voraussetzungen verursachen, müssen Lieferanten sehr genau abwägen, wann sie Preise anpassen und langfristig kalkulieren. „Außerdem führt das dazu, dass die Schreiben an die Kund:innen mittlerweile nicht mehr von den Vertriebsabteilungen, sondern von Juristen erstellt werden – das wirkt sich natürlich auch auf die Verständlichkeit der Texte aus“, so Schmidt.

 

„Aus Sicht der Branche ist es unverständlich, wieso ein derart grundlegender wirtschaftlicher Vorgang wie das Ändern von Preisen in der E-Wirtschaft mit so großer rechtlicher Unsicherheit behaftet ist“, sagt Schmidt. „Ob Banken, Telekom, Mieten, Abonnements oder Gebühren jeder Art – mir ist kein anderer Bereich bekannt, bei dem Preisänderungen derartige Probleme verursachen.“

 

Rechtsrisiko bringt Nachteile für Kund:innen und Lieferanten

„Viele unserer Kund:innen können die Turbulenzen an den internationalen Energiemärkten und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Endkund:innenpreise nur schwer nachvollziehen, das verstehen wir. Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise aber wieder stabilisiert. Damit unsere Unternehmen rasch auf diese neue Situation reagieren können, brauchen wir klare Regeln für die Gestaltung unserer Kundenbeziehungen“, betont Schmidt. „Wie das aktuelle Beispiel zeigt, bringen uns Gerichtsverfahren hier nicht weiter. Wir appellieren daher an VKI und Konsumentenschutzministerium, nun endlich einen rechtssicheren Vorschlag vorzulegen. Die aktuelle Situation ist für Kund:innen und Unternehmen äußerst unbefriedigend.“

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie interpretierten Sie den Vorhalt der Interessensvertretung der E-Wirtschaft „Oesterreichs Energie“ betreffend eine permanent herrschende Rechtsunsicherheit für Konsumenten und Energieunternehmen bei der Preisgestaltung?

2.    Sind Sie als Energieministerin bzw. ist das BMK in Kontakt betreffend diesen Vorhalt einer permanent herrschenden Rechtsunsicherheit für Konsumenten und Energieunternehmen bei der Preisgestaltung?

a.    Wenn ja, gibt es hier einen Zeitplan, um diese permanent herrschende Rechtsunsicherheit für Konsumenten und Energieunternehmen bei der Preisgestaltung aus Sicht des BMK zu lösen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Sind Sie als Energieministerin bzw. ist das BMK betreffend diesen Vorhalt einer permanent herrschenden Rechtsunsicherheit für Konsumenten und Energieunternehmen bei der Preisgestaltung in Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium und/oder dem Konsumentenschutzministerium?

a.    Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231005_OTS0143/strompreise-e-wirtschaft-fordert-rechtssicherheit