16688/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorwurf massiver Belästigungen in Tiroler Polizei
Die Tiroler Tageszeitung berichtete in den Ausgaben vom 5. und 6. Oktober 2023 von angeblichen massiven Belästigungen eines Vorgesetzten gegenüber Polizistinnen. Der dienstführende Polizist aus dem Großraum Innsbruck habe den Frauen sexualisierte Nachrichten sowie auch Penisfotos geschickt. Auch Stalking steht im Raum.
Polizistinnen hätten sich bereits vor dem Sommer 2023 mit Vorwürfen an die Tiroler Tageszeitung gewendet. Die Landespolizeidirektion habe daraufhin sofort reagiert. Ein eigens eingerichtetes Team innerhalb der Polizei habe den Polizisten ausgeforscht. Es stehe im Raum, dass der Polizist über Jahre hinweg Frauen belästigt habe. Aufgrund des Verdachtes von massiven Dienstpflichtverletzungen sei er vorläufig suspendiert worden, so der Landespolizeidirektor: „Nach dem Erstbild, das sich uns bietet, hat sich der strafrechtliche Verdachtsmoment nicht erhärtet, wir übermitteln dennoch wie üblich einen Bericht an die Staatsanwaltschaft“, wird dieser zitiert.[1] Die unabhängige Bundesdisziplinarbehörde sei nun mit dem Fall befasst.
„Im Zuge der Ermittlungen stellte sich offenbar heraus, dass der betroffene Polizist jahrelang gleich vorgegangen sei. Körperliche Übergriffe soll es nicht gegeben haben, teilte der Tiroler Landespolizeichef Helmut Tomac mit. Der strafrechtliche Verdacht habe sich weiters nicht erhärtet, dennoch werde der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Bericht übermittelt. "Wir dürften es mit einer Vielzahl von verbalen Belästigungen und einer gewissen Systematik zu tun haben", begründete Tomac die vorläufige Suspendierung. Ein solches Verhalten werde bei der Tiroler Polizei nicht toleriert. Der Landespolizeidirektor wies darauf hin, dass es in jedem Bezirk Kontaktfrauen sowie einen Gleichbehandlungsbeauftragten gebe. Gerade in solchen Fällen könnten diese auch außerhalb des "Dienstweges" vertrauensvoll angesprochen werden.“, schreibt die Nachrichtenagentur APA am 5.10.2023.
In der Ausgabe der Tiroler Tageszeitung vom 6. Oktober wird weiters berichtet, dass bereits 2013 Vorwürfe gegen den Polizisten aufgetaucht seien und es im Jahr 2018 bereits ein Disziplinarverfahren gegen ihn gegeben habe, das mit einer Verurteilung geendet habe. Er sei dennoch zur Ausbildung für Dienstführende zugelassen und im Dezember 2022 befördert worden.
In Bezug auf Gewaltschutz treten Innen-, Frauen- und Justizministerium meist gemeinsam auf und beteuern eine koordinierte Vorgehensweise.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Seit wann sind Ihnen die oben erwähnten Vorfälle in der Tiroler Polizei bekannt und wie haben Sie davon erfahren?
2. Welche Schritte wurden seither gesetzt, um zu einer möglichst raschen Aufklärung der Vorfälle beizutragen?
3. Ist der betreffende Polizist weiterhin suspendiert?
4. Wer entscheidet über die Suspendierung?
5. Ist die Bundesdisziplinarbehörde bereits zu einem Ergebnis in dieser Angelegenheit gelangt?
a) Wenn ja, zu welchem?
b) Wenn nein, wann ist mit einem solchen zu rechnen?
6. Ist es üblich, dass innerhalb der Polizei Mitarbeiter:innen befördert werden, die in Disziplinarverfahren verurteilt wurden?
7. Welche Kriterien gibt es diesbezüglich?
8. Müssen Führungspersonen abgesehen von fachlicher Qualifikation auch soziale Eignung nachweisen bzw. fließt diese mit ein?
9. Ist es üblich, dass die Polizei die strafrechtliche Relevanz derartiger Vorfälle vorab beurteilt, wie das im Zitat des oben erwähnten Artikels der Fall ist?
10. Wurde zu diesem Fall eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt?
a) Wenn ja, wann und liegt bereits eine Entscheidung vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Einrichtungen gibt es, an die sich Betroffene von Machtmissbrauch, Gewalt, Mobbing und/oder Belästigung innerhalb der Polizei wenden können?
12. Werden die Bediensteten über die Existenz dieser Stellen informiert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Gibt es Statistiken dazu, wie oft diese Stellen kontaktiert werden?
a) Falls ja, bitte um Auflistung der Zahlen der vergangenen zehn Jahre nach Bundesländern und Art bzw. Grund der Beschwerde.
b) Falls nein, warum nicht und ist eine solche geplant?
14. Welche externen Einrichtungen gibt es, an die sich Betroffene von Machtmissbrauch, Gewalt, Mobbing und/oder Belästigung der Polizei wenden können?
15. Gibt es Statistiken dazu, wie oft diese Stellen kontaktiert werden?
a) Falls ja, bitte um Auflistung der Zahlen der vergangenen zehn Jahre nach Bundesländern und Art bzw. Grund der Beschwerde.
b) Falls nein, warum nicht und ist eine solche geplant?
16. Werden die Bediensteten über die Existenz dieser Stellen informiert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Welche Schulungen müssen Mitarbeiter:innen der Polizei absolvieren, damit solche Vorfälle bestmöglich verhindert werden können?
18. Welche Schulungen müssen Führungskräfte in der Polizei absolvieren, damit solche Vorfälle bestmöglich verhindert werden können?
19. Welche weiteren Präventionsmaßnahmen werden gesetzt, damit Machtmissbrauch, Gewalt, Mobbing und/oder Belästigung innerhalb der Polizei bestmöglich verhindert werden können?
[1] Vgl.: Junge Kolleginnen belästigt und Penisfotos verschickt: Tiroler Polizist suspendiert | Tiroler Tageszeitung – Aktuelle Nachrichten auf tt.com