16691/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Studien und Dienstleistungen

 

 

In der „Wiener Zeitung“ vom 27.5.2023 konnte man folgendes lesen:[1]

 

Was bringen Studien?

 

Die öffentliche Hand kauft viel externes Wissen zu, doch nicht immer fördert dies evidenzbasiertes Handeln.

 

Ausgerechnet die Causa Karmasin bietet Beispiele für sinnvolle - und weniger sinnvolle Studienvergaben. Der öffentliche Fokus liegt nicht erst seit dem Prozess gegen die Ex-Familienministerin auf Beauftragungen der öffentlichen Hand. Das "Beinschab-Tool" geistert seit Langem durch die mediale Berichterstattung, aktuell sorgen Gutachten bei Postenbesetzungen für Aufregung, da ein parteipolitischer Zusammenhang kaum zu leugnen ist. Aber wann sind Studien, Umfragen und Gutachten sinnvoll? Und wann eher nicht? Und wann mitunter sogar missbräuchlich?

 

Für Manfred Matzka, den langjährigen Präsidialchef im Bundeskanzleramt, stellt sich bei externen Aufträgen immer die Frage, ob diese nicht auch im Ministerium erarbeitet werden könnten. "Wenn man für empirische Studien ins Feld gehen muss, wird es das Haus wohl nicht können", so Matzka. So war es auch bei Karmasin: Sie wandte sich mit einem verhaltensökonomischen Konzept an das Sportministerium, um Menschen, vor allem junge Mädchen, wieder für Sport zu begeistern. Dafür wollte sie 80 Personen in vier Bundesländern interviewen. Das Konzept gefiel, die Studie dürfte auch qualitativ hochwertig sein, denn man arbeitete mit den Ergebnissen weiter.

 

Matzka kommt auch auf einen weiteren Punkt zu sprechen, der vermehrt zu externen Beauftragungen führt. "Es gibt ein wachsendes Misstrauen der Entscheidungsträger gegenüber den Ministerien." Das führt mitunter dazu, dass Aufträge wie Rechtsgutachten an Juristen vergeben werden, obwohl auch die ministeriumsinterne Legistik die Frage klären könnte. Das Bundeskanzleramt zahlte einer Anwaltskanzlei knapp 50.000 Euro, um Fragen zu Auftragsvergaben an das Bundesrechenzentrum (BRZ) zu klären, das zu 100 Prozent der Republik gehört. Man brauchte also eine 50.000 Euro teure Beratung, um Aufträge an eine Firma der Republik zu vergeben.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Wurden von Ihrem Ressort 2021 und 2022 Studien an Institute und sonstige Organisationen oder Firmen in Auftrag gegeben?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, an welche Institute oder Unternehmen?

2.    Wann wurden diese Studien in Auftrag gegeben?

3.    Wer hat diese Studien beauftragt?

4.    Wurden auch Vergleichsangebote eingeholt?

a.    Wenn ja, bei wem?

5.    Warum hätten diese Studien nicht innerhalb des Ressorts erarbeitet werden können?

6.    Wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2021 und 2022 für die von Ihrem Ressort beauftragten Studien?

7.    Nach welcher vergaberechtlichen Bestimmung erfolgte die Beauftragung der Studien?

8.    Wurden von Ihrem Ressort 2021 und 2022 Dienstleistungen in Auftrag gegeben?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, an wen?

9.    Wann wurden diese Dienstleistungen in Auftrag gegeben?

10. Wer hat diese Dienstleistungen beauftragt?

11. Wurden auch Vergleichsangebote eingeholt?

a.    Wenn ja, bei wem?

12. Warum hätten diese Dienstleistungen nicht innerhalb des Ressorts erbracht werden können?

13. Wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2021 und 2022 für die von Ihrem Ressort beauftragten Dienstleistungen?

14. Nach welcher vergaberechtlichen Bestimmung erfolgte die Beauftragung der Dienstleistungen?

 

 



[1] https://www.wienerzeitung.at/h/was-bringen-studien